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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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die Sacramentirer belanget / wie er anfänglich von den vnterhändelernAnno 1557. ist fürgeschlagen / von Philippo alsbald angenommen / vnd auch hernach in der handlung von jhme ratificirt vnnd bestättigetPhilippus läßt jms belieben / daß man wider die Sacramentirer lehre vnnd streite. worden / vnd sind die Artickel also gefasset / Erstlich / daß man sich in der Lehre halten vnd richten sol / einträchtiglich nach der heiligen Schrifft / Augspurgischen Confession / derselbigen Apologia / vnd Schmalkaldischen Artickeln.

Zum andern / Daß man alle jrrthumb / die dieser Lehre entgegen vnd zuwider seyn / als Papistische / Interimistische / Widertäufferische / Sacramentirische (dazu denn Philippus erinnert / daß man auch setzen solte / Stenckfeldische / Seruetische / Osiandri / Antinomorum / Thammeri / vnd dergleichen / welches dennoch also geschehen ist) jrrth umb verwerffen sol / etc. Diese Artickel sind von beyden theilen / fürnemlich vom Philippo gern angenommen / vnd als bald gewilliget worden / vnnd hat Philippus die meldung der Sacramentirer / mit dem geringsten wort nicht angefochten / sondern jhme dieselbige meldung belieben lassen. Darumb auch / ob gleich nicht alle punct deß Adiaphoristischen streits dazumal beygelegt vnd verglichen werden können / so sind doch wegen der angestelleten / vnd vom Philippo angenommener vnd bestättigter erklärung / was die Sacramentirer belanget / beyde Obrigkeit vnd Prediger / Kirchen / Schulen vnd Gemeine in Niderdersachsen / vnd anderßwo / höchlich darüber erfrewet. Denn sieVnredligkeit der Caluinisten / welche dz wort / Sacramentirer / verstanden haben wöllen von denen / die bey den worten Christi bleiben. haben jetzt gedachte beyde Artickel / als redliche / auffrichtige Teutsche verstanden / wie sie lauten / one falsch vnd betrug. Vnd da es jemand anders gemeinet vnd verstanden hette (wie nachmals von etlichen heimlichen Sacramentirern ist außgegeben worden) were es ja nicht redlich noch nach alter auffrichtiger Teutscher art / viel weniger Christlich gehandelt.

Es hat auch darauff Philippus im nachfolgenden 1558. jar zu mehrer erklärung vnd vergewissung seines Consenss mit den Nidersächsischen Kirchen / in seinen Teurschen Examme diese wort

die Sacramentirer belanget / wie er anfänglich von den vnterhändelernAnno 1557. ist fürgeschlagen / von Philippo alsbald angenommen / vnd auch hernach in der handlung von jhme ratificirt vnnd bestättigetPhilippus läßt jms belieben / daß man wider die Sacramentirer lehre vnnd streite. worden / vnd sind die Artickel also gefasset / Erstlich / daß man sich in der Lehre halten vnd richten sol / einträchtiglich nach der heiligen Schrifft / Augspurgischen Confession / derselbigen Apologia / vnd Schmalkaldischen Artickeln.

Zum andern / Daß man alle jrrthumb / die dieser Lehre entgegen vnd zuwider seyn / als Papistische / Interimistische / Widertäufferische / Sacramentirische (dazu denn Philippus erinnert / daß man auch setzen solte / Stenckfeldische / Seruetische / Osiandri / Antinomorum / Thammeri / vnd dergleichen / welches dennoch also geschehen ist) jrrth umb verwerffen sol / etc. Diese Artickel sind von beyden theilen / fürnemlich vom Philippo gern angenommen / vnd als bald gewilliget worden / vnnd hat Philippus die meldung der Sacramentirer / mit dem geringsten wort nicht angefochten / sondern jhme dieselbige meldung belieben lassen. Darumb auch / ob gleich nicht alle punct deß Adiaphoristischen streits dazumal beygelegt vnd verglichen werden können / so sind doch wegen der angestelleten / vnd vom Philippo angenommener vnd bestättigter erklärung / was die Sacramentirer belanget / beyde Obrigkeit vnd Prediger / Kirchen / Schulen vnd Gemeine in Niderdersachsen / vnd anderßwo / höchlich darüber erfrewet. Denn sieVnredligkeit der Caluinistẽ / welche dz wort / Sacramentirer / verstanden haben wöllen von denen / die bey den wortẽ Christi bleiben. haben jetzt gedachte beyde Artickel / als redliche / auffrichtige Teutsche verstanden / wie sie lauten / one falsch vnd betrug. Vnd da es jemand anders gemeinet vnd verstanden hette (wie nachmals von etlichen heimlichen Sacramentirern ist außgegeben worden) were es ja nicht redlich noch nach alter auffrichtiger Teutscher art / viel weniger Christlich gehandelt.

Es hat auch darauff Philippus im nachfolgenden 1558. jar zu mehrer erklärung vnd vergewissung seines Consenss mit den Nidersächsischen Kirchen / in seinẽ Teurschen Examme diese wort

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[559/0575] die Sacramentirer belanget / wie er anfänglich von den vnterhändelern ist fürgeschlagen / von Philippo alsbald angenommen / vnd auch hernach in der handlung von jhme ratificirt vnnd bestättiget worden / vnd sind die Artickel also gefasset / Erstlich / daß man sich in der Lehre halten vnd richten sol / einträchtiglich nach der heiligen Schrifft / Augspurgischen Confession / derselbigen Apologia / vnd Schmalkaldischen Artickeln. Anno 1557. Philippus läßt jms belieben / daß man wider die Sacramentirer lehre vnnd streite. Zum andern / Daß man alle jrrthumb / die dieser Lehre entgegen vnd zuwider seyn / als Papistische / Interimistische / Widertäufferische / Sacramentirische (dazu denn Philippus erinnert / daß man auch setzen solte / Stenckfeldische / Seruetische / Osiandri / Antinomorum / Thammeri / vnd dergleichen / welches dennoch also geschehen ist) jrrth umb verwerffen sol / etc. Diese Artickel sind von beyden theilen / fürnemlich vom Philippo gern angenommen / vnd als bald gewilliget worden / vnnd hat Philippus die meldung der Sacramentirer / mit dem geringsten wort nicht angefochten / sondern jhme dieselbige meldung belieben lassen. Darumb auch / ob gleich nicht alle punct deß Adiaphoristischen streits dazumal beygelegt vnd verglichen werden können / so sind doch wegen der angestelleten / vnd vom Philippo angenommener vnd bestättigter erklärung / was die Sacramentirer belanget / beyde Obrigkeit vnd Prediger / Kirchen / Schulen vnd Gemeine in Niderdersachsen / vnd anderßwo / höchlich darüber erfrewet. Denn sie haben jetzt gedachte beyde Artickel / als redliche / auffrichtige Teutsche verstanden / wie sie lauten / one falsch vnd betrug. Vnd da es jemand anders gemeinet vnd verstanden hette (wie nachmals von etlichen heimlichen Sacramentirern ist außgegeben worden) were es ja nicht redlich noch nach alter auffrichtiger Teutscher art / viel weniger Christlich gehandelt. Vnredligkeit der Caluinistẽ / welche dz wort / Sacramentirer / verstanden haben wöllen von denen / die bey den wortẽ Christi bleiben. Es hat auch darauff Philippus im nachfolgenden 1558. jar zu mehrer erklärung vnd vergewissung seines Consenss mit den Nidersächsischen Kirchen / in seinẽ Teurschen Examme diese wort

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 559. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/575>, abgerufen am 22.11.2024.