Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.gebeinen sind / vnnd wie Cyrillus davon redet / durch gläubige GeniessungAnno 1553. deß Leibs vnd Bluts Christi im Sacrament ein ding mit jhm werden / als da ein weich Wachs mit dem andern vermenget / Cyrillus in Ioan. cap. 15. Hilar. lib. 8. de Trinit. Irenae. lib. 4. cap. 34. Gelasius de duabus naturis in Chri sto. ein klumpen wird / dardurch auch der hochberühmbter Lehrer Ireneus mit diesen lieblichen Worten die aufferstehung der Todten bekräfftiget / daß vnmöglich sey / daß derer Leibe verwesen sollen / welche von dem Leib vnnd Blut Christi ernehret sind. Denn wie auch Gelasius zeuget / werden wir auch durch die empfahung deß Leibs vnd Bluts Christi seiner Göttlichen Natur theilhafftig / wel ches werden vnnd thewren Schatzes diese Schwermer vns berauben / vnd an deß stett blosse geniessung schlechts Brots vnd Weins setzen wollen / welch ein Sacrilegium vnd Gottes raub solches sey / vermag niemands außzusprechen / darumb hütet euch für jnen. Diese Wort deß thewren trefflichen Predigers / wie sich auch König Salomon nennet / Fürst Georgen von Anhalt / haben wir allhie nicht verstümmelt / sondern gantz setzen wollen zum ewigen zeugniß der Lehre / die vom Sacrament in dieser Landen Kirchen / auch nach D. Lutheri Todt / Anno 1553. gewest / wie auch eben in demselben glauben vnd bekenntniß vom Abendmal deß HERRN /Fürst Wolff gang zu Anhalt / etc. der fromme Fürst Wolffgang zu Anhalt / Anno 1566. den 23. Martij sein seligen abschied auß diesem zeitlichen Elend / in seinen hochlöblichen Alter genommen hat. Welcher auch der ersten einer gewest / der zu Augspurg mit vnd neben den andern Ständen / so sich zur Confession / dem Keyser / Anno 1530. vbergeben / bekannt haben / sich derselben mit vnterschrieben / vnd dazu gesagt / Er habe manchen schönen ritt andern zu gefallen gethan / warumb er denn nicht / wenn es von nöten were / seinen HERREN vnd Erlöser Christo Ihesu / zu gehorsamen vnd zu ehren / auch seine Pferde satteln / vnd mit darsetzung seines Leibs vnnd Lebens zu dem ewigen Ehrenkräntzlein im Himmelischen Leben eylen solte? Er ist auch (wie in der außgegan genen Historia seines Lebens mit diesen worten beschrieben wirdt) ohn alle wanckelmütigkeit / allezeit beständiglich bey seiner einmal gebeinen sind / vnnd wie Cyrillus davon redet / durch gläubige GeniessungAnno 1553. deß Leibs vnd Bluts Christi im Sacrament ein ding mit jhm werden / als da ein weich Wachs mit dem andern vermenget / Cyrillus in Ioan. cap. 15. Hilar. lib. 8. de Trinit. Irenae. lib. 4. cap. 34. Gelasius de duabus naturis in Chri sto. ein klumpen wird / dardurch auch der hochberühmbter Lehrer Ireneus mit diesen lieblichen Worten die aufferstehung der Todten bekräfftiget / daß vnmöglich sey / daß derer Leibe verwesen sollen / welche von dem Leib vnnd Blut Christi ernehret sind. Denn wie auch Gelasius zeuget / werden wir auch durch die empfahung deß Leibs vnd Bluts Christi seiner Göttlichen Natur theilhafftig / wel ches werden vnnd thewren Schatzes diese Schwermer vns berauben / vnd an deß stett blosse geniessung schlechts Brots vnd Weins setzen wollen / welch ein Sacrilegium vñ Gottes raub solches sey / vermag niemands außzusprechen / darumb hütet euch für jnen. Diese Wort deß thewren trefflichẽ Predigers / wie sich auch König Salomon nennet / Fürst Georgen von Anhalt / haben wir allhie nicht verstümmelt / sondern gantz setzen wollen zum ewigen zeugniß der Lehre / die vom Sacrament in dieser Landen Kirchen / auch nach D. Lutheri Todt / Anno 1553. gewest / wie auch eben in demselben glauben vnd bekenntniß vom Abendmal deß HERRN /Fürst Wolff gang zu Anhalt / etc. der from̃e Fürst Wolffgang zu Anhalt / Año 1566. den 23. Martij sein seligẽ abschied auß diesem zeitlichẽ Elend / in seinen hochlöblichẽ Alter genommen hat. Welcher auch der ersten einer gewest / der zu Augspurg mit vnd neben den andern Ständen / so sich zur Confession / dem Keyser / Anno 1530. vbergeben / bekannt haben / sich derselben mit vnterschrieben / vnd dazu gesagt / Er habe manchen schönen ritt andern zu gefallen gethan / warumb er denn nicht / wenn es von nöten were / seinen HERREN vnd Erlöser Christo Ihesu / zu gehorsamen vnd zu ehren / auch seine Pferde satteln / vnd mit darsetzung seines Leibs vnnd Lebens zu dem ewigen Ehrenkräntzlein im Himmelischen Leben eylen solte? 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Denn wie auch Gelasius zeuget / werden wir auch durch die empfahung deß Leibs vnd Bluts Christi seiner Göttlichen Natur theilhafftig / wel ches werden vnnd thewren Schatzes diese Schwermer vns berauben / vnd an deß stett blosse geniessung schlechts Brots vnd Weins setzen wollen / welch ein Sacrilegium vñ Gottes raub solches sey / vermag niemands außzusprechen / darumb hütet euch für jnen.</p> <p>Diese Wort deß thewren trefflichẽ Predigers / wie sich auch König Salomon nennet / Fürst Georgen von Anhalt / haben wir allhie nicht verstümmelt / sondern gantz setzen wollen zum ewigen zeugniß der Lehre / die vom Sacrament in dieser Landen Kirchen / auch nach D. Lutheri Todt / Anno 1553. gewest / wie auch eben in demselben glauben vnd bekenntniß vom Abendmal deß HERRN /<note place="right">Fürst Wolff gang zu Anhalt / etc.</note> der from̃e Fürst Wolffgang zu Anhalt / Año 1566. den 23. Martij sein seligẽ abschied auß diesem zeitlichẽ Elend / in seinen hochlöblichẽ Alter genommen hat. 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gebeinen sind / vnnd wie Cyrillus davon redet / durch gläubige Geniessung deß Leibs vnd Bluts Christi im Sacrament ein ding mit jhm werden / als da ein weich Wachs mit dem andern vermenget / ein klumpen wird / dardurch auch der hochberühmbter Lehrer Ireneus mit diesen lieblichen Worten die aufferstehung der Todten bekräfftiget / daß vnmöglich sey / daß derer Leibe verwesen sollen / welche von dem Leib vnnd Blut Christi ernehret sind. Denn wie auch Gelasius zeuget / werden wir auch durch die empfahung deß Leibs vnd Bluts Christi seiner Göttlichen Natur theilhafftig / wel ches werden vnnd thewren Schatzes diese Schwermer vns berauben / vnd an deß stett blosse geniessung schlechts Brots vnd Weins setzen wollen / welch ein Sacrilegium vñ Gottes raub solches sey / vermag niemands außzusprechen / darumb hütet euch für jnen.
Anno 1553.
Cyrillus in Ioan. cap. 15. Hilar. lib. 8. de Trinit. Irenae. lib. 4. cap. 34. Gelasius de duabus naturis in Chri sto. Diese Wort deß thewren trefflichẽ Predigers / wie sich auch König Salomon nennet / Fürst Georgen von Anhalt / haben wir allhie nicht verstümmelt / sondern gantz setzen wollen zum ewigen zeugniß der Lehre / die vom Sacrament in dieser Landen Kirchen / auch nach D. Lutheri Todt / Anno 1553. gewest / wie auch eben in demselben glauben vnd bekenntniß vom Abendmal deß HERRN / der from̃e Fürst Wolffgang zu Anhalt / Año 1566. den 23. Martij sein seligẽ abschied auß diesem zeitlichẽ Elend / in seinen hochlöblichẽ Alter genommen hat. Welcher auch der ersten einer gewest / der zu Augspurg mit vnd neben den andern Ständen / so sich zur Confession / dem Keyser / Anno 1530. vbergeben / bekannt haben / sich derselben mit vnterschrieben / vnd dazu gesagt / Er habe manchen schönen ritt andern zu gefallen gethan / warumb er denn nicht / wenn es von nöten were / seinen HERREN vnd Erlöser Christo Ihesu / zu gehorsamen vnd zu ehren / auch seine Pferde satteln / vnd mit darsetzung seines Leibs vnnd Lebens zu dem ewigen Ehrenkräntzlein im Himmelischen Leben eylen solte? Er ist auch (wie in der außgegan genen Historia seines Lebens mit diesen worten beschrieben wirdt) ohn alle wanckelmütigkeit / allezeit beständiglich bey seiner einmal
Fürst Wolff gang zu Anhalt / etc.
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 545. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/561>, abgerufen am 29.06.2024. |