Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.Anno 1553.(spricht Caluinus) daran nicht gnug / daß er die warheit nach der Leute gnad vnd gunst lencket / beuget / vnd durch sein stillschweigen verräht / sondern er vnterstehet sich auch / die Hertzhafftigen Diener Gottes / zu seiner weicheit zu beugen. Ihr habet jn durch ewer Exempel wol gewiesen / wie man fried suchen vnnd halten sol / auff daß doch einmal er nur ein Füncklein eines Männlichen Hertzen möchte sehen lassen. Item / er schreibt an Philippum diese hefftige wort: Tua nimia tarditas displicet mihi, isthinc migrare, mco iudicio sponte, optandum foret: statuere necesse est, quid Christo debeas, ne ingenuam veritatis professionem supprimens, ad eam opprimendam tacitum patrocinium improbis hominibus accommodes. Ewer langsamkeit die auß der weiß ist / gefellt mir nicht. Ihr solt wündschen / daß jr von Wittenberg hinweg weret. Ir müsset doch schliessen / was jr Christo schüldig seyd / damit jr nicht die redliche Bekenntniß der Warheit vnterdruckt / vnd mit ewerm stillschweigen den bösen Leuten (den Lutherischen) beystandt leistet. Item: Viden dum est tibi mature, ne tibi apud posteros dedecori sit nimia taciturnitas, &c. Quid si mors occupet? nonne vt tibi decedat omnis autoritas, fidosque abrogetur, seruiliter timidum fuisse clamabunt? Quam infamiam vt abs te exterg ere festines, non ex pluribus verbis monendus. Ihr müsset zeitlich darnach trachten / daß ewer stillschweigen / das zuviel vnd groß ist / euch bey den Nachkommen nicht zu vnehren gereiche / denn so jhr mit dem Tode vbereilet würdet / so köndte auch all ewer vnsehen / namen vnd glaube zu nicht werden / da man von euch schreyen würde / jr weret auß der weise zu furchtsam gewest / solcher schande werdet jr bey zeiten müssen für kommen. Ob aber gleich Caluinus solches rhümens von Philippo / vnd expostulirens mit jhme / viel vnd offtmals getrieben / vnd anderen auch dazu rhat vnd that gegeben / so hat sich doch Philippus one allen zweiffel seiner wort erinnert / die er an Oecolampadium Anno 1553.(spricht Caluinus) daran nicht gnug / daß er die warheit nach der Leute gnad vnd gunst lencket / beuget / vnd durch sein stillschweigen verräht / sondern er vnterstehet sich auch / die Hertzhafftigen Diener Gottes / zu seiner weicheit zu beugen. Ihr habet jn durch ewer Exempel wol gewiesen / wie man fried suchen vnnd halten sol / auff daß doch einmal er nur ein Füncklein eines Männlichen Hertzen möchte sehen lassen. Item / er schreibt an Philippum diese hefftige wort: Tua nimia tarditas displicet mihi, isthinc migrare, mco iudicio spontè, optandum foret: statuere necesse est, quid Christo debeas, ne ingenuam veritatis professionem supprimens, ad eam opprimendam tacitum patrocinium improbis hominibus accommodes. Ewer langsamkeit die auß der weiß ist / gefellt mir nicht. Ihr solt wündschen / daß jr von Wittenberg hinweg weret. Ir müsset doch schliessen / was jr Christo schüldig seyd / damit jr nicht die redliche Bekenntniß der Warheit vnterdruckt / vñ mit ewerm stillschweigen dẽ bösen Leutẽ (den Lutherischen) beystandt leistet. Item: Viden dum est tibi maturè, ne tibi apud posteros dedecori sit nimia taciturnitas, &c. Quid si mors occupet? nonne vt tibi decedat omnis autoritas, fidosque abrogetur, seruiliter timidum fuisse clamabunt? Quam infamiam vt abs te exterg ere festines, non ex pluribus verbis monendus. Ihr müsset zeitlich darnach trachten / daß ewer stillschweigen / das zuviel vnd groß ist / euch bey den Nachkommen nicht zu vnehren gereiche / denn so jhr mit dem Tode vbereilet würdet / so köndte auch all ewer vnsehen / namen vñ glaube zu nicht werden / da man von euch schreyen würde / jr weret auß der weise zu furchtsam gewest / solcher schande werdet jr bey zeiten müssen für kommen. Ob aber gleich Caluinus solches rhümens von Philippo / vnd expostulirens mit jhme / viel vnd offtmals getrieben / vñ anderen auch dazu rhat vnd that gegeben / so hat sich doch Philippus one allen zweiffel seiner wort erinnert / die er an Oecolampadium <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0548" n="532"/><note place="left">Anno 1553.</note>(spricht Caluinus) daran nicht gnug / daß er die warheit nach der Leute gnad vnd gunst lencket / beuget / vnd durch sein stillschweigen verräht / sondern er vnterstehet sich auch / die Hertzhafftigen Diener Gottes / zu seiner weicheit zu beugen. Ihr habet jn durch ewer Exempel wol gewiesen / wie man fried suchen vnnd halten sol / auff daß doch einmal er nur ein Füncklein eines Männlichen Hertzen möchte sehen lassen. Item / er schreibt an Philippum diese hefftige wort: Tua nimia tarditas displicet mihi, isthinc migrare, mco iudicio spontè, optandum foret: statuere necesse est, quid Christo debeas, ne ingenuam veritatis professionem supprimens, ad eam opprimendam tacitum patrocinium improbis hominibus accommodes. Ewer langsamkeit die auß der weiß ist / gefellt mir nicht. Ihr solt wündschen / daß jr von Wittenberg hinweg weret. Ir müsset doch schliessen / was jr Christo schüldig seyd / damit jr nicht die redliche Bekenntniß der Warheit vnterdruckt / vñ mit ewerm stillschweigen dẽ bösen Leutẽ (den Lutherischen) beystandt leistet. Item: Viden dum est tibi maturè, ne tibi apud posteros dedecori sit nimia taciturnitas, &c. Quid si mors occupet? nonne vt tibi decedat omnis autoritas, fidosque abrogetur, seruiliter timidum fuisse clamabunt? Quam infamiam vt abs te exterg ere festines, non ex pluribus verbis monendus. Ihr müsset zeitlich darnach trachten / daß ewer stillschweigen / das zuviel vnd groß ist / euch bey den Nachkommen nicht zu vnehren gereiche / denn so jhr mit dem Tode vbereilet würdet / so köndte auch all ewer vnsehen / namen vñ glaube zu nicht werden / da man von euch schreyen würde / jr weret auß der weise zu furchtsam gewest / solcher schande werdet jr bey zeiten müssen für kommen.</p> <p>Ob aber gleich Caluinus solches rhümens von Philippo / vnd expostulirens mit jhme / viel vnd offtmals getrieben / vñ anderen auch dazu rhat vnd that gegeben / so hat sich doch Philippus one allen zweiffel seiner wort erinnert / die er an Oecolampadium </p> </div> </body> </text> </TEI> [532/0548]
(spricht Caluinus) daran nicht gnug / daß er die warheit nach der Leute gnad vnd gunst lencket / beuget / vnd durch sein stillschweigen verräht / sondern er vnterstehet sich auch / die Hertzhafftigen Diener Gottes / zu seiner weicheit zu beugen. Ihr habet jn durch ewer Exempel wol gewiesen / wie man fried suchen vnnd halten sol / auff daß doch einmal er nur ein Füncklein eines Männlichen Hertzen möchte sehen lassen. Item / er schreibt an Philippum diese hefftige wort: Tua nimia tarditas displicet mihi, isthinc migrare, mco iudicio spontè, optandum foret: statuere necesse est, quid Christo debeas, ne ingenuam veritatis professionem supprimens, ad eam opprimendam tacitum patrocinium improbis hominibus accommodes. Ewer langsamkeit die auß der weiß ist / gefellt mir nicht. Ihr solt wündschen / daß jr von Wittenberg hinweg weret. Ir müsset doch schliessen / was jr Christo schüldig seyd / damit jr nicht die redliche Bekenntniß der Warheit vnterdruckt / vñ mit ewerm stillschweigen dẽ bösen Leutẽ (den Lutherischen) beystandt leistet. Item: Viden dum est tibi maturè, ne tibi apud posteros dedecori sit nimia taciturnitas, &c. Quid si mors occupet? nonne vt tibi decedat omnis autoritas, fidosque abrogetur, seruiliter timidum fuisse clamabunt? Quam infamiam vt abs te exterg ere festines, non ex pluribus verbis monendus. Ihr müsset zeitlich darnach trachten / daß ewer stillschweigen / das zuviel vnd groß ist / euch bey den Nachkommen nicht zu vnehren gereiche / denn so jhr mit dem Tode vbereilet würdet / so köndte auch all ewer vnsehen / namen vñ glaube zu nicht werden / da man von euch schreyen würde / jr weret auß der weise zu furchtsam gewest / solcher schande werdet jr bey zeiten müssen für kommen.
Anno 1553. Ob aber gleich Caluinus solches rhümens von Philippo / vnd expostulirens mit jhme / viel vnd offtmals getrieben / vñ anderen auch dazu rhat vnd that gegeben / so hat sich doch Philippus one allen zweiffel seiner wort erinnert / die er an Oecolampadium
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |