Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

Bild:
<< vorherige Seite

Anno 1544.daß als denn die zweyung gewaltig würde / wöllen getrieben vnnd fürgenommen werden / welches / wenn es nicht zuvor vorkommen / seinem vnd D. Luth tode / jrer viel nicht bestehen werden.weniger wehrens / denn widerhaltens haben werde / sonderlich weil man wol sehe / was nunmehr für geschickte Leute vorhanden / vnnd hetten jhrer viel auß den Juristen geringer sachen halben lust darzu. Es besorgte sich auch seine Chur fürstliche G. daß er die Studenten wol mercken vnd fasseten / vnnd darnach sich vnterstünden / solches auch für recht zuvertheidigen / wider die erkannte vnnd bekannte Lehr. Daß er aber solches in seiner Vniversitet / noch bey seinem / vnd D. Martini leben wissentlich solte gedulden / vnd einwurtzeln lassen / vnd zukünfftigen ferrnern spaltungen vnd ärgernissen raum geben / das were jm seines Gewissens halben beschwerlich. Vnd wiewol seine Churf. Gnade die Vniuersitet gnädiglich fundirt / vnd der selbigen mit gnaden geneigt were / die auch M. Philippi Melanthonis halben nicht am wenigsten in grossem auffnemen stünde / so wölle doch seine Churfürstliche G. bey den Doc. Luthero vnd Pomerano nicht bergen / wüste es jnen auch auß gnädigem Hertzen / nicht zuverhalten / ehe er diese spaltung dulden vnd leyden wolte / gedächte ers dahin zustellen / ob gleich ein geringe Vniuer sitet / oder auch zu letzt gar keine seyn oder bleiben solte / das doch er nicht gerne wolte. Were derhalben sein gnädiges vnd gäntzliches begeren an Doct. Martinum vnd Pomeranum / sie wolten seine Churfürstliche G. gründlich vnd eigentlich berichten / wie es aller sachen halben gelegen were / vnnd ob sie sich mit einander verglichen / oder nicht. Vnd im fall / da es nicht geschehen / daß sie jren getrewen rhat wolten anzeigen / entweder zur vergleichung / oder sonst zu andern wegen. Denn hette Hertzog Georg zu handhaben der vnwarheit / seine Vniuersitet zu Leiptzig deß grössern theils zergehen lassen / so müste es seine Churf G. nach dem willen Gottes auch dahin setzen / ob zu erhaltung der. Warheit / sich dieser Vniuersitet halben / auch dergleichen zutragen solte / etc.

Aber Gott hat seine gnad geben / daß D. Luther mit seinem

Anno 1544.daß als denn die zweyung gewaltig würde / wöllen getrieben vnnd fürgenommen werden / welches / wenn es nicht zuvor vorkom̃en / seinem vnd D. Luth tode / jrer viel nicht bestehen werden.weniger wehrens / denn widerhaltens haben werde / sonderlich weil man wol sehe / was nunmehr für geschickte Leute vorhanden / vnnd hetten jhrer viel auß den Juristen geringer sachen halben lust darzu. Es besorgte sich auch seine Chur fürstliche G. daß er die Studenten wol mercken vnd fasseten / vnnd darnach sich vnterstünden / solches auch für recht zuvertheidigen / wider die erkannte vnnd bekannte Lehr. Daß er aber solches in seiner Vniversitet / noch bey seinem / vnd D. Martini leben wissentlich solte gedulden / vnd einwurtzeln lassen / vnd zukünfftigen ferrnern spaltungen vnd ärgernissen raum geben / das were jm seines Gewissens halben beschwerlich. Vnd wiewol seine Churf. Gnade die Vniuersitet gnädiglich fundirt / vnd der selbigen mit gnaden geneigt were / die auch M. Philippi Melanthonis halben nicht am wenigstẽ in grossem auffnemen stünde / so wölle doch seine Churfürstliche G. bey den Doc. Luthero vnd Pomerano nicht bergen / wüste es jnen auch auß gnädigem Hertzen / nicht zuverhalten / ehe er diese spaltung dulden vnd leyden wolte / gedächte ers dahin zustellen / ob gleich ein geringe Vniuer sitet / oder auch zu letzt gar keine seyn oder bleiben solte / das doch er nicht gerne wolte. Were derhalben sein gnädiges vñ gäntzliches begeren an Doct. Martinum vnd Pomeranum / sie wolten seine Churfürstliche G. gründlich vnd eigentlich berichten / wie es aller sachen halben gelegen were / vnnd ob sie sich mit einander verglichen / oder nicht. Vnd im fall / da es nicht geschehen / daß sie jren getrewen rhat wolten anzeigen / entweder zur vergleichung / oder sonst zu andern wegen. Denn hette Hertzog Georg zu handhaben der vnwarheit / seine Vniuersitet zu Leiptzig deß grössern theils zergehen lassen / so müste es seine Churf G. nach dem willen Gottes auch dahin setzen / ob zu erhaltung der. Warheit / sich dieser Vniuersitet halben / auch dergleichen zutragen solte / etc.

Aber Gott hat seine gnad geben / daß D. Luther mit seinem

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0476" n="460"/><note place="left">Anno 1544.</note>daß als denn die zweyung gewaltig                      würde / wöllen getrieben vnnd fürgenommen werden / welches / wenn es nicht zuvor                          vorkom&#x0303;en / <note place="left">seinem vnd D. Luth tode                          / jrer viel nicht bestehen werden.</note>weniger wehrens / denn widerhaltens                      haben werde / sonderlich weil man wol sehe / was nunmehr für geschickte Leute                      vorhanden / vnnd hetten jhrer viel auß den Juristen geringer sachen halben lust                      darzu. Es besorgte sich auch seine Chur fürstliche G. daß er die Studenten wol                      mercken vnd fasseten / vnnd darnach sich vnterstünden / solches auch für recht                      zuvertheidigen / wider die erkannte vnnd bekannte Lehr. Daß er aber solches in                      seiner Vniversitet / noch bey seinem / vnd D. Martini leben wissentlich solte                      gedulden / vnd einwurtzeln lassen / vnd zukünfftigen ferrnern spaltungen vnd                      ärgernissen raum geben / das were jm seines Gewissens halben beschwerlich. Vnd                      wiewol seine Churf. Gnade die Vniuersitet gnädiglich fundirt / vnd der selbigen                      mit gnaden geneigt were / die auch M. Philippi Melanthonis halben nicht am                          wenigste&#x0303; in grossem auffnemen stünde / so wölle doch seine                      Churfürstliche G. bey den Doc. Luthero vnd Pomerano nicht bergen / wüste es jnen                      auch auß gnädigem Hertzen / nicht zuverhalten / ehe er diese spaltung dulden vnd                      leyden wolte / gedächte ers dahin zustellen / ob gleich ein geringe Vniuer sitet                      / oder auch zu letzt gar keine seyn oder bleiben solte / das doch er nicht gerne                      wolte. Were derhalben sein gnädiges vn&#x0303; gäntzliches begeren an                      Doct. Martinum vnd Pomeranum / sie wolten seine Churfürstliche G. gründlich vnd                      eigentlich berichten / wie es aller sachen halben gelegen were / vnnd ob sie                      sich mit einander verglichen / oder nicht. Vnd im fall / da es nicht geschehen /                      daß sie jren getrewen rhat wolten anzeigen / entweder zur vergleichung / oder                      sonst zu andern wegen. Denn hette Hertzog Georg zu handhaben der vnwarheit /                      seine Vniuersitet zu Leiptzig deß grössern theils zergehen lassen / so müste es                      seine Churf G. nach dem willen Gottes auch dahin setzen / ob zu erhaltung der.                      Warheit / sich dieser Vniuersitet halben / auch dergleichen zutragen solte /                      etc.</p>
        <p>Aber Gott hat seine gnad geben / daß D. Luther mit seinem
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[460/0476] daß als denn die zweyung gewaltig würde / wöllen getrieben vnnd fürgenommen werden / welches / wenn es nicht zuvor vorkom̃en / weniger wehrens / denn widerhaltens haben werde / sonderlich weil man wol sehe / was nunmehr für geschickte Leute vorhanden / vnnd hetten jhrer viel auß den Juristen geringer sachen halben lust darzu. Es besorgte sich auch seine Chur fürstliche G. daß er die Studenten wol mercken vnd fasseten / vnnd darnach sich vnterstünden / solches auch für recht zuvertheidigen / wider die erkannte vnnd bekannte Lehr. Daß er aber solches in seiner Vniversitet / noch bey seinem / vnd D. Martini leben wissentlich solte gedulden / vnd einwurtzeln lassen / vnd zukünfftigen ferrnern spaltungen vnd ärgernissen raum geben / das were jm seines Gewissens halben beschwerlich. Vnd wiewol seine Churf. Gnade die Vniuersitet gnädiglich fundirt / vnd der selbigen mit gnaden geneigt were / die auch M. Philippi Melanthonis halben nicht am wenigstẽ in grossem auffnemen stünde / so wölle doch seine Churfürstliche G. bey den Doc. Luthero vnd Pomerano nicht bergen / wüste es jnen auch auß gnädigem Hertzen / nicht zuverhalten / ehe er diese spaltung dulden vnd leyden wolte / gedächte ers dahin zustellen / ob gleich ein geringe Vniuer sitet / oder auch zu letzt gar keine seyn oder bleiben solte / das doch er nicht gerne wolte. Were derhalben sein gnädiges vñ gäntzliches begeren an Doct. Martinum vnd Pomeranum / sie wolten seine Churfürstliche G. gründlich vnd eigentlich berichten / wie es aller sachen halben gelegen were / vnnd ob sie sich mit einander verglichen / oder nicht. Vnd im fall / da es nicht geschehen / daß sie jren getrewen rhat wolten anzeigen / entweder zur vergleichung / oder sonst zu andern wegen. Denn hette Hertzog Georg zu handhaben der vnwarheit / seine Vniuersitet zu Leiptzig deß grössern theils zergehen lassen / so müste es seine Churf G. nach dem willen Gottes auch dahin setzen / ob zu erhaltung der. Warheit / sich dieser Vniuersitet halben / auch dergleichen zutragen solte / etc. Anno 1544. seinem vnd D. Luth tode / jrer viel nicht bestehen werden. Aber Gott hat seine gnad geben / daß D. Luther mit seinem

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/476
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 460. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/476>, abgerufen am 16.07.2024.