Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.eifer vnd Vätterlicher sorgfeltigkeit / mit grossem fleiß erwogen /Anno 1544. was groß vnheil darauß entstehen würde / wenn Lutherus wider Philippum erzürnet / sich mit offenem schreiben vermermercken liesse / vnd jhne vnter die Zwinglianer setzen würde. Hat derwegen seinen Cantzler den alten Doctor Brücken abgefertiget / jhme einen Credentzbrieff vnd Instruction (wie in Fürstlicher SächsischerChurfürst zu Sachsen begert / daß D. L. Philippun recht vnterrichten wölle. Cantzley zubefinden) mit gegeben / darinn vnter andern auch diese wort: Wir werden gläublich berichtet / daß D. Martinus jetzo im werck sey / ein Buch wider die Sacramentirer zu schreiben / welches wir vns gantz wol gefallen lassen / sehen es auch gnädiglich vnd gerne / etc. Was aber Philippum belanget / den er namhafftig anzuziehen im willens seyn sol / ist vnser gnädig beger / er wölle solches von vns nicht anders / denn gnädiglich vnd im besten vermercken / daß er jhn zu sich erfordere / vnd allein Christlich vnd Vätterlich ermane / so wöllen wir vns gäntzlich versehen / er werde sich Christlich / vnd aller billigkeit nach finden vnd weisen lassen / etc. Wenn denn keine erinnerung helffen würde / dessen wir vns doch nich versehen wöllen / so kan darnach der Doctor / zu dem vnd andern / so er für gut zu seyn bedacht / noch wol kommen / etc. (Et haec Elector propria manuaddidit.) Es sind zuvorn noch auch bey Churfürsten Johanns zeiten / bißweilen argwohn / verdacht vnnd nachrichtung zu Wittenberg eingefallen / als weren etliche auß den Professorn nicht richtig / sondern hetten sonderliche jrrige opiniones, von der rechtfertigung deß Menschen für Gott / vnnd guten wercken / vom freyen willen / vnd dergleichen / vnd weren mit D. Luthero vnd Pomerano nicht einig. Derhalben denn der fromme Churfürst sehr sorgfeltig gewest / vnd auch dem vbel fürzukommen / gen Wittenberg D. Brücken abgefertigt mit diesem bescheid: Seine Churfürstliche gnade müssen sich befahren / so insonderheitChurfürst befahret sich / dz nach D. Martinus / oder er / der Churfürst / das Häupt legen / eifer vnd Vätterlicher sorgfeltigkeit / mit grossem fleiß erwogen /Anno 1544. was groß vnheil darauß entstehen würde / wenn Lutherus wider Philippum erzürnet / sich mit offenem schreiben vermermercken liesse / vnd jhne vnter die Zwinglianer setzen würde. Hat derwegen seinen Cantzler den alten Doctor Brücken abgefertiget / jhme einen Credentzbrieff vnd Instruction (wie in Fürstlicher SächsischerChurfürst zu Sachsen begert / daß D. L. Philippũ recht vnterrichtẽ wölle. Cantzley zubefinden) mit gegeben / darinn vnter andern auch diese wort: Wir werden gläublich berichtet / daß D. Martinus jetzo im werck sey / ein Buch wider die Sacramentirer zu schreiben / welches wir vns gantz wol gefallen lassen / sehen es auch gnädiglich vnd gerne / etc. Was aber Philippum belanget / den er namhafftig anzuziehen im willens seyn sol / ist vnser gnädig beger / er wölle solches von vns nicht anders / denn gnädiglich vnd im besten vermercken / daß er jhn zu sich erfordere / vnd allein Christlich vnd Vätterlich ermane / so wöllen wir vns gäntzlich versehen / er werde sich Christlich / vñ aller billigkeit nach finden vnd weisen lassen / etc. Wenn denn keine erinnerung helffen würde / dessen wir vns doch nich versehen wöllen / so kan darnach der Doctor / zu dem vnd andern / so er für gut zu seyn bedacht / noch wol kommen / etc. (Et haec Elector propria manuaddidit.) Es sind zuvorn noch auch bey Churfürsten Johanns zeiten / bißweilen argwohn / verdacht vnnd nachrichtung zu Wittenberg eingefallen / als weren etliche auß den Professorn nicht richtig / sondern hetten sonderliche jrrige opiniones, von der rechtfertigung deß Menschen für Gott / vnnd guten wercken / vom freyen willen / vnd dergleichen / vnd weren mit D. Luthero vnd Pomerano nicht einig. Derhalben denn der fromme Churfürst sehr sorgfeltig gewest / vnd auch dem vbel fürzukommen / gen Wittenberg D. Brücken abgefertigt mit diesem bescheid: Seine Churfürstliche gnade müssen sich befahren / so insonderheitChurfürst befahret sich / dz nach D. 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Martinus jetzo im werck sey / ein Buch wider die Sacramentirer zu schreiben / welches wir vns gantz wol gefallen lassen / sehen es auch gnädiglich vnd gerne / etc. Was aber Philippum belanget / den er namhafftig anzuziehen im willens seyn sol / ist vnser gnädig beger / er wölle solches von vns nicht anders / denn gnädiglich vnd im besten vermercken / daß er jhn zu sich erfordere / vnd allein Christlich vnd Vätterlich ermane / so wöllen wir vns gäntzlich versehen / er werde sich Christlich / vñ aller billigkeit nach finden vnd weisen lassen / etc. Wenn denn keine <choice><sic>erinnernng</sic><corr>erinnerung</corr></choice> helffen würde / dessen wir vns doch nich versehen wöllen / so kan darnach der Doctor / zu dem vnd andern / so er für gut zu seyn bedacht / noch wol kommen / etc. (Et haec Elector propria manuaddidit.)</p> <p>Es sind zuvorn noch auch bey Churfürsten Johanns zeiten / bißweilen argwohn / verdacht vnnd nachrichtung zu Wittenberg eingefallen / als weren etliche auß den Professorn nicht richtig / sondern hetten sonderliche jrrige opiniones, von der rechtfertigung deß Menschen für Gott / vnnd guten wercken / vom freyen willen / vnd dergleichen / vnd weren mit D. 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eifer vnd Vätterlicher sorgfeltigkeit / mit grossem fleiß erwogen / was groß vnheil darauß entstehen würde / wenn Lutherus wider Philippum erzürnet / sich mit offenem schreiben vermermercken liesse / vnd jhne vnter die Zwinglianer setzen würde. Hat derwegen seinen Cantzler den alten Doctor Brücken abgefertiget / jhme einen Credentzbrieff vnd Instruction (wie in Fürstlicher Sächsischer Cantzley zubefinden) mit gegeben / darinn vnter andern auch diese wort: Wir werden gläublich berichtet / daß D. Martinus jetzo im werck sey / ein Buch wider die Sacramentirer zu schreiben / welches wir vns gantz wol gefallen lassen / sehen es auch gnädiglich vnd gerne / etc. Was aber Philippum belanget / den er namhafftig anzuziehen im willens seyn sol / ist vnser gnädig beger / er wölle solches von vns nicht anders / denn gnädiglich vnd im besten vermercken / daß er jhn zu sich erfordere / vnd allein Christlich vnd Vätterlich ermane / so wöllen wir vns gäntzlich versehen / er werde sich Christlich / vñ aller billigkeit nach finden vnd weisen lassen / etc. Wenn denn keine erinnerung helffen würde / dessen wir vns doch nich versehen wöllen / so kan darnach der Doctor / zu dem vnd andern / so er für gut zu seyn bedacht / noch wol kommen / etc. (Et haec Elector propria manuaddidit.)
Anno 1544.
Churfürst zu Sachsen begert / daß D. L. Philippũ recht vnterrichtẽ wölle. Es sind zuvorn noch auch bey Churfürsten Johanns zeiten / bißweilen argwohn / verdacht vnnd nachrichtung zu Wittenberg eingefallen / als weren etliche auß den Professorn nicht richtig / sondern hetten sonderliche jrrige opiniones, von der rechtfertigung deß Menschen für Gott / vnnd guten wercken / vom freyen willen / vnd dergleichen / vnd weren mit D. Luthero vnd Pomerano nicht einig.
Derhalben denn der fromme Churfürst sehr sorgfeltig gewest / vnd auch dem vbel fürzukommen / gen Wittenberg D. Brücken abgefertigt mit diesem bescheid:
Seine Churfürstliche gnade müssen sich befahren / so insonderheit D. Martinus / oder er / der Churfürst / das Häupt legen /
Churfürst befahret sich / dz nach
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