Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

Bild:
<< vorherige Seite

gedachten Anno 1542.Kirchen im werck mit der that erfolget / wie noch heutigs tages / durch Gottes Gnade / der augenschein bezeuget. Daneben Zürchische Predicanten haben die Concord nie nit billichen noch annemen wöllen.ist auch erwiesen / ob wol eben derselbigen Concordj handel hernach den Schweitzerischen Kirchen / freundlich / vnd mit allem gelimpff vnd ehrerbietung angebotten / zu hauß getragen / vnd zwar auch grosse vertröstung davon wegen stattlich geschehen / vnd gute hoffnung davon gewest / daß dennoch sie vbel gedanckt / vnd sonderlich die Zürchischen Predicanten vnnd jhre verwandten / die Concordj weder billichen / noch bewilligen / vnd vnterschreiben wöllen / sondern stracks abgeschlagen. Vnd ist also die friedshandlung in der fürgenommenen Concordia im Artickel vom heiligen Abendmal / mit den Schweitzerischen Kirchen auß jrer eigen schuld / weder geschlossen noch vollzogen worden. Vber das / ist auch auß den Schein Con cordj hat D. Luthe. nie nit zugelassen.Actis deß Colloquij zu Regenspurg / vnd sonsten gnugsam erwiesen / daß die vnsern keine zweyzüngige / Gottlose / scheinconcordj mit den Schweitzerischen Kirchen gemeint noch gesucht / viel weniger gestifftet / auffgerichtet / vnd beschlossen / als daß die Zwinglianer bey jrer vorigen Zürchischen jrrigen lehre wol bleiben / verharren / vnd in außbreitung vnd fortpflantzung derselben / one einige einred / straff / verdacht / vnd fürwürff der vnsern / wol fortfaren vnd recht behalten möchten.

Wolff schemet sich keiner lügen.

Hierauß ist abermals deß reissenden Wolffs vnverschämpt gedicht zusehen / der öffentlich schreiben / vnnd für eine warhafftige Histori außgeben darff / die Concordia vom heiligen Abendmal / sey Wolff lästert vnnd schilt auff den frommen D. Luth. den er sonst / wenn er leben solte / nicht anschauwen dörffte.zwischen Luthero vnd den Zürchern gäntzlich / pure & simpliciter, geschlossen vnd vollzogen / wie er denn derhalben auff den frommen Lutherum grewlich schilt / daß er wider seine zusage / trewe vnd glauben / gehandelt haben sol / da er / vermög seines Ampts / beruffs vnd Gewissens / wider die Zwinglianer vnd jhre falsche Lehre / sein letztes herrliches Bekenntniß frey rund vnnd lauter gethan / vnnd öffentlich außgehen lassen / wie bald hernach sol angezeiget werden.

gedachten Anno 1542.Kirchen im werck mit der that erfolget / wie noch heutigs tages / durch Gottes Gnade / der augenschein bezeuget. Daneben Zürchische Predicantẽ haben die Cõcord nie nit billichen noch annemen wöllen.ist auch erwiesen / ob wol eben derselbigen Concordj handel hernach den Schweitzerischen Kirchen / freundlich / vnd mit allem gelimpff vnd ehrerbietung angebotten / zu hauß getragen / vnd zwar auch grosse vertröstung davon wegen stattlich geschehen / vnd gute hoffnung davon gewest / daß dennoch sie vbel gedanckt / vñ sonderlich die Zürchischen Predicanten vnnd jhre verwandten / die Concordj weder billichen / noch bewilligen / vnd vnterschreiben wöllen / sondern stracks abgeschlagen. Vnd ist also die friedshandlung in der fürgenommenen Concordia im Artickel vom heiligen Abendmal / mit den Schweitzerischen Kirchen auß jrer eigen schuld / weder geschlossen noch vollzogen worden. Vber das / ist auch auß den Schein Con cordj hat D. Luthe. nie nit zugelassen.Actis deß Colloquij zu Regenspurg / vñ sonsten gnugsam erwiesen / daß die vnsern keine zweyzüngige / Gottlose / scheinconcordj mit den Schweitzerischen Kirchen gemeint noch gesucht / viel weniger gestifftet / auffgerichtet / vnd beschlossen / als daß die Zwinglianer bey jrer vorigen Zürchischen jrrigen lehre wol bleiben / verharren / vnd in außbreitung vnd fortpflantzung derselben / one einige einred / straff / verdacht / vnd fürwürff der vnsern / wol fortfaren vnd recht behalten möchten.

Wolff schemet sich keiner lügen.

Hierauß ist abermals deß reissenden Wolffs vnverschämpt gedicht zusehen / der öffentlich schreiben / vnnd für eine warhafftige Histori außgeben darff / die Concordia vom heiligẽ Abendmal / sey Wolff lästert vnnd schilt auff dẽ from̃en D. Luth. den er sonst / wenn er leben solte / nicht anschauwen dörffte.zwischen Luthero vnd den Zürchern gäntzlich / purè & simpliciter, geschlossen vnd vollzogen / wie er deñ derhalben auff den frommen Lutherum grewlich schilt / daß er wider seine zusage / trewe vnd glauben / gehandelt haben sol / da er / vermög seines Ampts / beruffs vnd Gewissens / wider die Zwinglianer vnd jhre falsche Lehre / sein letztes herrliches Bekenntniß frey rund vnnd lauter gethan / vnnd öffentlich außgehen lassen / wie bald hernach sol angezeiget werden.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0466" n="450"/>
gedachten                      <note place="left">Anno 1542.</note>Kirchen im werck mit der that                      erfolget / wie noch heutigs tages / durch Gottes Gnade / der augenschein                      bezeuget. Daneben <note place="left">Zürchische Predicante&#x0303;                          haben die Co&#x0303;cord nie nit billichen noch annemen                          wöllen.</note>ist auch erwiesen / ob wol eben derselbigen Concordj handel                      hernach den Schweitzerischen Kirchen / freundlich / vnd mit allem gelimpff vnd                      ehrerbietung angebotten / zu hauß getragen / vnd zwar auch grosse vertröstung                      davon wegen stattlich geschehen / vnd gute hoffnung davon gewest / daß dennoch                      sie vbel gedanckt / vn&#x0303; sonderlich die Zürchischen Predicanten                      vnnd jhre verwandten / die Concordj weder billichen / noch bewilligen / vnd                      vnterschreiben wöllen / sondern stracks abgeschlagen. Vnd ist also die                      friedshandlung in der fürgenommenen Concordia im Artickel vom heiligen Abendmal                      / mit den Schweitzerischen Kirchen auß jrer eigen schuld / weder geschlossen                      noch vollzogen worden. Vber das / ist auch auß den <note place="left">Schein Con cordj hat D. Luthe. nie nit zugelassen.</note>Actis deß                      Colloquij zu Regenspurg / vn&#x0303; sonsten gnugsam erwiesen / daß die                      vnsern keine zweyzüngige / Gottlose / scheinconcordj mit den Schweitzerischen                      Kirchen gemeint noch gesucht / viel weniger gestifftet / auffgerichtet / vnd                      beschlossen / als daß die Zwinglianer bey jrer vorigen Zürchischen jrrigen lehre                      wol bleiben / verharren / vnd in außbreitung vnd fortpflantzung derselben / one                      einige einred / straff / verdacht / vnd fürwürff der vnsern / wol fortfaren vnd                      recht behalten möchten.</p>
        <note place="left">Wolff schemet sich keiner lügen.</note>
        <p>Hierauß ist abermals deß reissenden Wolffs vnverschämpt gedicht zusehen / der                      öffentlich schreiben / vnnd für eine warhafftige Histori außgeben darff / die                      Concordia vom heilige&#x0303; Abendmal / sey <note place="left">Wolff lästert vnnd schilt auff de&#x0303; from&#x0303;en D.                          Luth. den er sonst / wenn er leben solte / nicht anschauwen                      dörffte.</note>zwischen Luthero vnd den Zürchern gäntzlich / purè &amp;                      simpliciter, geschlossen vnd vollzogen / wie er den&#x0303; derhalben                      auff den frommen Lutherum grewlich schilt / daß er wider seine zusage / trewe                      vnd glauben / gehandelt haben sol / da er / vermög seines Ampts / beruffs vnd                      Gewissens / wider die Zwinglianer vnd jhre falsche Lehre / sein letztes                      herrliches Bekenntniß frey rund vnnd lauter gethan / vnnd öffentlich außgehen                      lassen / wie bald hernach sol angezeiget werden.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[450/0466] gedachten Kirchen im werck mit der that erfolget / wie noch heutigs tages / durch Gottes Gnade / der augenschein bezeuget. Daneben ist auch erwiesen / ob wol eben derselbigen Concordj handel hernach den Schweitzerischen Kirchen / freundlich / vnd mit allem gelimpff vnd ehrerbietung angebotten / zu hauß getragen / vnd zwar auch grosse vertröstung davon wegen stattlich geschehen / vnd gute hoffnung davon gewest / daß dennoch sie vbel gedanckt / vñ sonderlich die Zürchischen Predicanten vnnd jhre verwandten / die Concordj weder billichen / noch bewilligen / vnd vnterschreiben wöllen / sondern stracks abgeschlagen. Vnd ist also die friedshandlung in der fürgenommenen Concordia im Artickel vom heiligen Abendmal / mit den Schweitzerischen Kirchen auß jrer eigen schuld / weder geschlossen noch vollzogen worden. Vber das / ist auch auß den Actis deß Colloquij zu Regenspurg / vñ sonsten gnugsam erwiesen / daß die vnsern keine zweyzüngige / Gottlose / scheinconcordj mit den Schweitzerischen Kirchen gemeint noch gesucht / viel weniger gestifftet / auffgerichtet / vnd beschlossen / als daß die Zwinglianer bey jrer vorigen Zürchischen jrrigen lehre wol bleiben / verharren / vnd in außbreitung vnd fortpflantzung derselben / one einige einred / straff / verdacht / vnd fürwürff der vnsern / wol fortfaren vnd recht behalten möchten. Anno 1542. Zürchische Predicantẽ haben die Cõcord nie nit billichen noch annemen wöllen. Schein Con cordj hat D. Luthe. nie nit zugelassen. Hierauß ist abermals deß reissenden Wolffs vnverschämpt gedicht zusehen / der öffentlich schreiben / vnnd für eine warhafftige Histori außgeben darff / die Concordia vom heiligẽ Abendmal / sey zwischen Luthero vnd den Zürchern gäntzlich / purè & simpliciter, geschlossen vnd vollzogen / wie er deñ derhalben auff den frommen Lutherum grewlich schilt / daß er wider seine zusage / trewe vnd glauben / gehandelt haben sol / da er / vermög seines Ampts / beruffs vnd Gewissens / wider die Zwinglianer vnd jhre falsche Lehre / sein letztes herrliches Bekenntniß frey rund vnnd lauter gethan / vnnd öffentlich außgehen lassen / wie bald hernach sol angezeiget werden. Wolff lästert vnnd schilt auff dẽ from̃en D. Luth. den er sonst / wenn er leben solte / nicht anschauwen dörffte.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/466
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 450. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/466>, abgerufen am 22.11.2024.