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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1541.prophan, vnd abschewlich sey / die da leugnen vnd verneinen / Daß da nicht warhafftig / vnd wesentlich / gegenwertig / oder zugegen sey / vnd empfangen werde der Leib vnd Blut deß HERRN. Vnd weil diß ein herrlich bekenntniß vnd zeugniß ist / der Protestierenden Stände / vnd Kirchen belangend / die Lehr vom Abendmal deß HERRN / haben wir diß also stückweiß zu ferrner vnd besser nachrichtung / allhie kürtzlich verzeichnen wöllen.

Von der ver enderung vnd mehrung der Argspurgischen Confession.

Auff daß wir aber data occasione, auch ein warhafftigen Bericht thun / von der veränderung vnd mehrung der Augspurgischen Confession / welche veränderung offtmals den Vnsern fürgeworffen wirt / ist es war / daß niemand gebühret hat / solche veränderung auß eigenem gutdüncken für sein Person fürzunemmen / Sin temal es kein Priuat Schrifft / Sondern aller Stände / so dieselbige Confession zu Augspurg dem Keyser in jrem Namen miteinander / als jr Symbolum / vnd Bekenntniß jres Glaubens / vbergeben haben Nürenberg klagt vber die verände rung der Aug spurgischen Confession./ ein gesampt vnd gemein Bekenntniß gewest / vnd noch ist. Darumb denn auch etliche Stände offtmals sich vber solche veränderung beschweret / wie sonderlich mit / vnnd vnter andern / auch die Statt Nürenberg / davon wegen an Pfaltzgraffen geschrieben / wie hernach Anno 61. sol vermeldet werden. Vnd ob gleich in den geänderten Exemplaren bißweilen etwas besser erkläret ist / wie oben von dem Artickel de iustificatione meldung geschehen / so hette doch solches in andern Büchern / die nicht aller Stände gemein gewest / eben so wol vnd füglicher geschehen können. Ob auch wol fürgeben wirt / daß ein hoher Potentat an Philippum begeret sol haben / daß man den zehenden Artickel etwas miltern solte / in hoffnung / die Schwei tzer würden sich dadurch zur Subscription der Augspurgischen Confession / auch bewegen / vnnd bringen lassen / auß welcher vrsache die Wort (Improbant secus docentes) herauß gelassen seyn sollen: Churfürst zu Sachsen / läßt Philip-Jedoch läß sich solch gutdüncken / darinn der Lehre abgebrochen wirt / nicht entschüldigen. Derhalben auch der Churfürst zu Sachsen / da er solcher veränderung innen worden / durch den alten Doctor

Anno 1541.prophan, vnd abschewlich sey / die da leugnen vnd verneinen / Daß da nicht warhafftig / vnd wesentlich / gegenwertig / oder zugegen sey / vñ empfangen werde der Leib vñ Blut deß HERRN. Vnd weil diß ein herrlich bekenntniß vnd zeugniß ist / der Protestierenden Stände / vnd Kirchen belangend / die Lehr vom Abendmal deß HERRN / haben wir diß also stückweiß zu ferrner vnd besser nachrichtung / allhie kürtzlich verzeichnen wöllen.

Von der ver enderung vñ mehrũg der Argspurgischẽ Confession.

Auff daß wir aber data occasione, auch ein warhafftigen Bericht thun / von der veränderung vnd mehrung der Augspurgischen Confession / welche veränderung offtmals den Vnsern fürgeworffen wirt / ist es war / daß niemand gebühret hat / solche veränderung auß eigenem gutdüncken für sein Person fürzunemmen / Sin temal es kein Priuat Schrifft / Sondern aller Stände / so dieselbige Confession zu Augspurg dem Keyser in jrem Namen miteinander / als jr Symbolum / vnd Bekenntniß jres Glaubens / vbergeben haben Nürenberg klagt vber die verände rũg der Aug spurgischen Confession./ ein gesampt vnd gemein Bekenntniß gewest / vnd noch ist. Darumb denn auch etliche Stände offtmals sich vber solche veränderung beschweret / wie sonderlich mit / vnnd vnter andern / auch die Statt Nürenberg / davon wegen an Pfaltzgraffen geschrieben / wie hernach Anno 61. sol vermeldet werden. Vnd ob gleich in den geänderten Exemplaren bißweilen etwas besser erkläret ist / wie oben von dem Artickel de iustificatione meldung geschehẽ / so hette doch solches in andern Büchern / die nicht aller Stände gemein gewest / eben so wol vnd füglicher geschehen können. Ob auch wol fürgeben wirt / daß ein hoher Potentat an Philippum begeret sol haben / daß man den zehenden Artickel etwas miltern solte / in hoffnung / die Schwei tzer würden sich dadurch zur Subscription der Augspurgischẽ Confession / auch bewegen / vnnd bringen lassen / auß welcher vrsache die Wort (Improbant secus docentes) herauß gelassen seyn sollen: Churfürst zu Sachsen / läßt Philip-Jedoch läß sich solch gutdüncken / dariñ der Lehre abgebrochen wirt / nicht entschüldigen. Derhalben auch der Churfürst zu Sachsen / da er solcher veränderung innen worden / durch den alten Doctor

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[446/0462] prophan, vnd abschewlich sey / die da leugnen vnd verneinen / Daß da nicht warhafftig / vnd wesentlich / gegenwertig / oder zugegen sey / vñ empfangen werde der Leib vñ Blut deß HERRN. Vnd weil diß ein herrlich bekenntniß vnd zeugniß ist / der Protestierenden Stände / vnd Kirchen belangend / die Lehr vom Abendmal deß HERRN / haben wir diß also stückweiß zu ferrner vnd besser nachrichtung / allhie kürtzlich verzeichnen wöllen. Anno 1541. Auff daß wir aber data occasione, auch ein warhafftigen Bericht thun / von der veränderung vnd mehrung der Augspurgischen Confession / welche veränderung offtmals den Vnsern fürgeworffen wirt / ist es war / daß niemand gebühret hat / solche veränderung auß eigenem gutdüncken für sein Person fürzunemmen / Sin temal es kein Priuat Schrifft / Sondern aller Stände / so dieselbige Confession zu Augspurg dem Keyser in jrem Namen miteinander / als jr Symbolum / vnd Bekenntniß jres Glaubens / vbergeben haben / ein gesampt vnd gemein Bekenntniß gewest / vnd noch ist. Darumb denn auch etliche Stände offtmals sich vber solche veränderung beschweret / wie sonderlich mit / vnnd vnter andern / auch die Statt Nürenberg / davon wegen an Pfaltzgraffen geschrieben / wie hernach Anno 61. sol vermeldet werden. Vnd ob gleich in den geänderten Exemplaren bißweilen etwas besser erkläret ist / wie oben von dem Artickel de iustificatione meldung geschehẽ / so hette doch solches in andern Büchern / die nicht aller Stände gemein gewest / eben so wol vnd füglicher geschehen können. Ob auch wol fürgeben wirt / daß ein hoher Potentat an Philippum begeret sol haben / daß man den zehenden Artickel etwas miltern solte / in hoffnung / die Schwei tzer würden sich dadurch zur Subscription der Augspurgischẽ Confession / auch bewegen / vnnd bringen lassen / auß welcher vrsache die Wort (Improbant secus docentes) herauß gelassen seyn sollen: Jedoch läß sich solch gutdüncken / dariñ der Lehre abgebrochen wirt / nicht entschüldigen. Derhalben auch der Churfürst zu Sachsen / da er solcher veränderung innen worden / durch den alten Doctor Nürenberg klagt vber die verände rũg der Aug spurgischen Confession. Churfürst zu Sachsen / läßt Philip-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 446. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/462>, abgerufen am 22.11.2024.