Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

Bild:
<< vorherige Seite

in seinen Büchern verschonen / vnd seiner nicht also gedencken / weilAnno 1538. er sich zuuorn ja freundtlicher vnd milter gegen sie erbotten. Lutherus aber / weil er gesehen / vnnd darauß wol abnemmen können / wie sie jhme die angestellete / aber jrenthalben / vnd sonderlich der ZürchiD. Lutherun / daß er deß Zwingels nit mehr gedencken solte. schen Prediger halben / vnvollnzogen / vnnd vnbeschlossene Friedshandelung deuten wolten / vnd womit sie vmbgiengen / vnd was sie endtlich thun würden / hat jnen darauff nichts geantwortet. Derwegen sie auch / da hernach Anno 42. D. Lutherus im Büchlein vom Gebett wider den Türcken / deß Zwinglij / vnnd derer / so seinen Irrthumben anhängig / gedacht / Obs jhnen gleich sehr wehe gethan / nicht haben dürffen an Lutherum schreiben / wie jr Lauatherus selber bekennet.

Anno 40. vnd 41.
Anno 40. vnd 41.

Anno 1540. Ist Philippus Melanthon zu Weimar in einePhili. Mel. ist auff den todt kranck / zu Weimar / thut sein bekenntniß von H. Abendtmal / vnd wirt durchs Gebet D Luth. wider gesund. fehrliche Leibs schwacheit gerahten / allda er sein Testament mit eige ner Handt geschrieben / vnnd außtücklich darinn gesetzt / daß er von dem Abendtmal deß HERREN / auff das jenige / so Anno 36. in Formula Concordie / zu Wittenberg mit Bucero / gehandelt vnnd geschrieben worden / seinen abscheid auß diesem Leben nemmen wolte. Dieweil aber Philippus / durch das Gebett Lutheri (wie er hat selbs pflegen zu sagen / vnd D. Lutherus auch zum offtermal gespro chen / er wisse gewiß / daß er Philippum / vnd Fridericum Myconium / vom Tode erbetten) auß schweeren anfechtungen errettet / vnd beim Leben erhalten / ist er nach dem Gespräch zu Hagenaw / das denHagenaw. Wormbs. 25. Junij gehalten / gegen Wormbs erfordert / allda von gemeinen Reichßständen ein Colloquium den achten Decembris / zwyschen den Papisten / vnd den vnsern / angestellet worden / dazu / daß sich die Gelehrten von beyden theilen besprechen / vnd so viel möglich / verinigen solten / damit die handelung auff künfftigem Reichßtage / so auffs folgende Jahr zu Regenspurg angesetzet / desto richtiger von stalt gehen möchte.

in seinen Büchern verschonen / vnd seiner nicht also gedencken / weilAnno 1538. er sich zuuorn ja freundtlicher vnd milter gegen sie erbotten. Lutherus aber / weil er gesehen / vnnd darauß wol abnemmen können / wie sie jhme die angestellete / aber jrenthalben / vnd sonderlich der ZürchiD. Lutherũ / daß er deß Zwingels nit mehr gedencken solte. schen Prediger halben / vnvollnzogen / vnnd vnbeschlossene Friedshandelung deuten wolten / vnd womit sie vmbgiengen / vnd was sie endtlich thun würden / hat jnen darauff nichts geantwortet. Derwegen sie auch / da hernach Anno 42. D. Lutherus im Büchlein vom Gebett wider den Türcken / deß Zwinglij / vnnd derer / so seinen Irrthumben anhängig / gedacht / Obs jhnen gleich sehr wehe gethan / nicht haben dürffen an Lutherum schreiben / wie jr Lauatherus selber bekennet.

Anno 40. vnd 41.
Anno 40. vnd 41.

Anno 1540. Ist Philippus Melanthon zu Weimar in einePhili. Mel. ist auff den todt kranck / zu Weimar / thut sein bekenntniß võ H. Abendtmal / vñ wirt durchs Gebet D Luth. wider gesund. fehrliche Leibs schwacheit gerahten / allda er sein Testament mit eige ner Handt geschrieben / vnnd außtücklich darinn gesetzt / daß er von dem Abendtmal deß HERREN / auff das jenige / so Anno 36. in Formula Concordie / zu Wittenberg mit Bucero / gehandelt vnnd geschrieben worden / seinen abscheid auß diesem Leben nemmen wolte. Dieweil aber Philippus / durch das Gebett Lutheri (wie er hat selbs pflegen zu sagen / vnd D. Lutherus auch zum offtermal gespro chen / er wisse gewiß / daß er Philippum / vnd Fridericum Myconium / vom Tode erbetten) auß schweeren anfechtungen errettet / vnd beim Leben erhalten / ist er nach dem Gespräch zu Hagenaw / das denHagenaw. Wormbs. 25. Junij gehalten / gegen Wormbs erfordert / allda von gemeinen Reichßständen ein Colloquium den achten Decembris / zwyschen den Papisten / vnd den vnsern / angestellet worden / dazu / daß sich die Gelehrten von beyden theilen besprechen / vnd so viel möglich / verinigen solten / damit die handelung auff künfftigem Reichßtage / so auffs folgende Jahr zu Regenspurg angesetzet / desto richtiger von stalt gehen möchte.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0453" n="437"/>
in seinen Büchern verschonen /                      vnd seiner nicht also gedencken / weil<note place="right">Anno                          1538.</note> er sich zuuorn ja freundtlicher vnd milter gegen sie erbotten.                      Lutherus aber / weil er gesehen / vnnd darauß wol abnemmen können / wie sie jhme                      die angestellete / aber jrenthalben / vnd sonderlich der Zürchi<note place="right">D. Lutheru&#x0303; / daß er deß Zwingels nit                          mehr gedencken solte.</note> schen Prediger halben / vnvollnzogen / vnnd                      vnbeschlossene Friedshandelung deuten wolten / vnd womit sie vmbgiengen / vnd                      was sie endtlich thun würden / hat jnen darauff nichts geantwortet. Derwegen sie                      auch / da hernach Anno 42. D. Lutherus im Büchlein vom Gebett wider den Türcken                      / deß Zwinglij / vnnd derer / so seinen Irrthumben anhängig / gedacht / Obs                      jhnen gleich sehr wehe gethan / nicht haben dürffen an Lutherum schreiben / wie                      jr Lauatherus selber bekennet.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Anno 40. vnd 41.<lb/></head>
        <note place="right">Anno 40. vnd 41.</note>
        <p>Anno 1540. Ist Philippus Melanthon zu Weimar in eine<note place="right">Phili. Mel. ist auff den todt kranck / zu Weimar / thut sein bekenntniß                              vo&#x0303; H. Abendtmal / vn&#x0303; wirt durchs Gebet D                          Luth. wider gesund.</note> fehrliche Leibs schwacheit gerahten / allda er                      sein Testament mit eige ner Handt geschrieben / vnnd außtücklich darinn gesetzt                      / daß er von dem Abendtmal deß HERREN / auff das jenige / so Anno 36. in Formula                      Concordie / zu Wittenberg mit Bucero / gehandelt vnnd geschrieben worden /                      seinen abscheid auß diesem Leben nemmen wolte. Dieweil aber Philippus / durch                      das Gebett Lutheri (wie er hat selbs pflegen zu sagen / vnd D. Lutherus auch zum                      offtermal gespro chen / er wisse gewiß / daß er Philippum / vnd Fridericum                      Myconium / vom Tode erbetten) auß schweeren anfechtungen errettet / vnd beim                      Leben erhalten / ist er nach dem Gespräch zu Hagenaw / das den<note place="right">Hagenaw. Wormbs.</note> 25. Junij gehalten / gegen                      Wormbs erfordert / allda von gemeinen Reichßständen ein Colloquium den achten                      Decembris / zwyschen den Papisten / vnd den vnsern / angestellet worden / dazu /                      daß sich die Gelehrten von beyden theilen besprechen / vnd so viel möglich /                      verinigen solten / damit die handelung auff künfftigem Reichßtage / so auffs                      folgende Jahr zu Regenspurg angesetzet / desto richtiger von stalt gehen                      möchte.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[437/0453] in seinen Büchern verschonen / vnd seiner nicht also gedencken / weil er sich zuuorn ja freundtlicher vnd milter gegen sie erbotten. Lutherus aber / weil er gesehen / vnnd darauß wol abnemmen können / wie sie jhme die angestellete / aber jrenthalben / vnd sonderlich der Zürchi schen Prediger halben / vnvollnzogen / vnnd vnbeschlossene Friedshandelung deuten wolten / vnd womit sie vmbgiengen / vnd was sie endtlich thun würden / hat jnen darauff nichts geantwortet. Derwegen sie auch / da hernach Anno 42. D. Lutherus im Büchlein vom Gebett wider den Türcken / deß Zwinglij / vnnd derer / so seinen Irrthumben anhängig / gedacht / Obs jhnen gleich sehr wehe gethan / nicht haben dürffen an Lutherum schreiben / wie jr Lauatherus selber bekennet. Anno 1538. D. Lutherũ / daß er deß Zwingels nit mehr gedencken solte. Anno 40. vnd 41. Anno 1540. Ist Philippus Melanthon zu Weimar in eine fehrliche Leibs schwacheit gerahten / allda er sein Testament mit eige ner Handt geschrieben / vnnd außtücklich darinn gesetzt / daß er von dem Abendtmal deß HERREN / auff das jenige / so Anno 36. in Formula Concordie / zu Wittenberg mit Bucero / gehandelt vnnd geschrieben worden / seinen abscheid auß diesem Leben nemmen wolte. Dieweil aber Philippus / durch das Gebett Lutheri (wie er hat selbs pflegen zu sagen / vnd D. Lutherus auch zum offtermal gespro chen / er wisse gewiß / daß er Philippum / vnd Fridericum Myconium / vom Tode erbetten) auß schweeren anfechtungen errettet / vnd beim Leben erhalten / ist er nach dem Gespräch zu Hagenaw / das den 25. Junij gehalten / gegen Wormbs erfordert / allda von gemeinen Reichßständen ein Colloquium den achten Decembris / zwyschen den Papisten / vnd den vnsern / angestellet worden / dazu / daß sich die Gelehrten von beyden theilen besprechen / vnd so viel möglich / verinigen solten / damit die handelung auff künfftigem Reichßtage / so auffs folgende Jahr zu Regenspurg angesetzet / desto richtiger von stalt gehen möchte. Phili. Mel. ist auff den todt kranck / zu Weimar / thut sein bekenntniß võ H. Abendtmal / vñ wirt durchs Gebet D Luth. wider gesund. Hagenaw. Wormbs.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/453
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 437. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/453>, abgerufen am 25.11.2024.