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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1538.trewe Diener Christi. Denn das ist ja die Kirchen vervnrühigen. Nun sey Gott befohlen / vnd liebe vns. Straßburg / im Octob. 1538.

Bucerus erkennet vnd bekennet / dz er D. Luth. offtmals vn rechtgethan habe / vnnd kündiget den Bullinger auff / alle freundschafft.

Auß diesem schreiben Buceri (darinn er auch vber die erzchleten wort sein jrrthumb vnd feil erkennet / vnd bekennet / wie er D. Luthero offtmals vnrecht gethan habe) sihet der Christliche Leser / wie Bucerus vber die Zürchische Predicanten / vnd fürnemlich vber den Bullingerum (dem er auch endlich durch ein sonderbar schreiben alle freundschafft vnnd Bruderschafft auffgekündiget / vnd renuncirt) so hefftig geklagt hat / daß sie zu keiner Concordia weder lust noch liebe gehabt / noch dem Bucer vnd Capitonj (die doch jren glimpff gesucht) folgen wöllen / wil geschweigen / daß sie D. Luthero hetten etwas nachgeben sollen.

Brosij Wolffen vn verschämpt leichtfertig gericht.

Darauß ist abermal deß vnverschämpten Wolffs gedicht billich anzufeinden / der sich nicht schewet fürzugeben / als haben die Schweitzer D. Luthero aller dinges ein solches genügen gethan / daß sie zu beyden theilen gäntzlich verglichen worden / vnd die auffgerichte Concordiam zu Wittenberg / gern vnd willig angenommen / welches ja eine lautere nullitet ist.

Wolffische vnwarheit.

Noch vn verschämpter ist dieser deß Wolffs vngrund / daß er schreiet / Lutherus sey an den Schweitzern friedbrüchig worden / weil er (da er gesehen / daß sie die Concordiam nicht allein nicht annemmen / noch vnterschreiben wöllen / sondern auch deß Zwingels jrrthumb noch jmmer zu beschönen / vnd durch den nachdrück seiner Bücher je länger je weiter außzubreiten / sich vnterstünden) Anno 1544. öffentlich wider sie geschrieben. Was aber diß für eine Zwinglische Wölffische warheit sey / ist bißher gnugsam erwiesen / vnd durch diese Historische verzeichniß jedermenniglich für Augen gestellet.

Visitationbuch.

Im selbigen Jar / Anno 38. ist zu Wittenberg widerumb gedruckt worden / der vnterricht der Visitation im Churfürstenthumb zu Sachsen / erstlich vom Philippo / Anno 28. geschrieben / vnd nun Anno 38. von Luthero vbersehen / vnd wiewol dazumal

Anno 1538.trewe Diener Christi. Denn das ist ja die Kirchen vervnrühigen. Nun sey Gott befohlen / vñ liebe vns. Straßburg / im Octob. 1538.

Bucerus erkennet vñ bekennet / dz er D. Luth. offtmals vn rechtgethan habe / vnnd kündiget dẽ Bullinger auff / alle freũdschafft.

Auß diesem schreiben Buceri (dariñ er auch vber die erzchleten wort sein jrrthumb vnd feil erkennet / vnd bekennet / wie er D. Luthero offtmals vnrecht gethan habe) sihet der Christliche Leser / wie Bucerus vber die Zürchische Predicanten / vnd fürnemlich vber den Bullingerum (dem er auch endlich durch ein sonderbar schreiben alle freundschafft vnnd Bruderschafft auffgekündiget / vnd renuncirt) so hefftig geklagt hat / daß sie zu keiner Concordia weder lust noch liebe gehabt / noch dem Bucer vnd Capitonj (die doch jren glimpff gesucht) folgen wöllen / wil geschweigen / daß sie D. Luthero hetten etwas nachgeben sollen.

Brosij Wolffen vn verschämpt leichtfertig gericht.

Darauß ist abermal deß vnverschämpten Wolffs gedicht billich anzufeinden / der sich nicht schewet fürzugeben / als haben die Schweitzer D. Luthero aller dinges ein solches genügen gethan / daß sie zu beyden theilen gäntzlich verglichen worden / vñ die auffgerichte Concordiam zu Wittenberg / gern vnd willig angenommen / welches ja eine lautere nullitet ist.

Wolffische vnwarheit.

Noch vn verschämpter ist dieser deß Wolffs vngrund / daß er schreiet / Lutherus sey an den Schweitzern friedbrüchig worden / weil er (da er gesehen / daß sie die Concordiam nicht allein nicht annemmen / noch vnterschreiben wöllen / sondern auch deß Zwingels jrrthumb noch jmmer zu beschönen / vnd durch den nachdrück seiner Bücher je länger je weiter außzubreiten / sich vnterstünden) Anno 1544. öffentlich wider sie geschrieben. Was aber diß für eine Zwinglische Wölffische warheit sey / ist bißher gnugsam erwiesen / vñ durch diese Historische verzeichniß jedermenniglich für Augen gestellet.

Visitationbuch.

Im selbigen Jar / Anno 38. ist zu Wittenberg widerumb gedruckt worden / der vnterricht der Visitation im Churfürstenthumb zu Sachsen / erstlich vom Philippo / Anno 28. geschrieben / vnd nun Anno 38. von Luthero vbersehen / vnd wiewol dazumal

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[432/0448] trewe Diener Christi. Denn das ist ja die Kirchen vervnrühigen. Nun sey Gott befohlen / vñ liebe vns. Straßburg / im Octob. 1538. Anno 1538. Auß diesem schreiben Buceri (dariñ er auch vber die erzchleten wort sein jrrthumb vnd feil erkennet / vnd bekennet / wie er D. Luthero offtmals vnrecht gethan habe) sihet der Christliche Leser / wie Bucerus vber die Zürchische Predicanten / vnd fürnemlich vber den Bullingerum (dem er auch endlich durch ein sonderbar schreiben alle freundschafft vnnd Bruderschafft auffgekündiget / vnd renuncirt) so hefftig geklagt hat / daß sie zu keiner Concordia weder lust noch liebe gehabt / noch dem Bucer vnd Capitonj (die doch jren glimpff gesucht) folgen wöllen / wil geschweigen / daß sie D. Luthero hetten etwas nachgeben sollen. Darauß ist abermal deß vnverschämpten Wolffs gedicht billich anzufeinden / der sich nicht schewet fürzugeben / als haben die Schweitzer D. Luthero aller dinges ein solches genügen gethan / daß sie zu beyden theilen gäntzlich verglichen worden / vñ die auffgerichte Concordiam zu Wittenberg / gern vnd willig angenommen / welches ja eine lautere nullitet ist. Noch vn verschämpter ist dieser deß Wolffs vngrund / daß er schreiet / Lutherus sey an den Schweitzern friedbrüchig worden / weil er (da er gesehen / daß sie die Concordiam nicht allein nicht annemmen / noch vnterschreiben wöllen / sondern auch deß Zwingels jrrthumb noch jmmer zu beschönen / vnd durch den nachdrück seiner Bücher je länger je weiter außzubreiten / sich vnterstünden) Anno 1544. öffentlich wider sie geschrieben. Was aber diß für eine Zwinglische Wölffische warheit sey / ist bißher gnugsam erwiesen / vñ durch diese Historische verzeichniß jedermenniglich für Augen gestellet. Im selbigen Jar / Anno 38. ist zu Wittenberg widerumb gedruckt worden / der vnterricht der Visitation im Churfürstenthumb zu Sachsen / erstlich vom Philippo / Anno 28. geschrieben / vnd nun Anno 38. von Luthero vbersehen / vnd wiewol dazumal

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 432. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/448>, abgerufen am 23.11.2024.