Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.Anno 1537. Daß wir aber in vnser Verzeichniß fortfahren / vnd von der fürgenommenen Friedshandlung mit den Schweitzern / nach der Wittenbergischen Concordi / Anno 1536. gründtlichen Bericht thun / so haben Bucerus vnd Capito erstlich die Artickel der Witten bergischen Concordi noch Anno 1536. gen Basel geschickt / allda / so bald sie verlesen worden / etliche Gelehrte fürgewandt / es sein dieselbigen Carlstad vnd Grineus konmen gehn Straßburg.Artickel / dunckel / vnd nicht gnugsam. Darumb Carlstad vnd Grineus gegen Straßburg abgefertiget worden zu Capitone vnnd Bucero / die jhnen eine Relation vnd Bericht / von der zu Wittenberg gepflogenen Friedshandlung / mündlich gethan / darnach auch Schrifftlich vbergeben / wie sie nach jhrer menschlichen Weißheit gemeinet die Leute der örter zu persuadiren / vnnd an sich zu ziehen. Zürcher wol len die Concordi nit annemmen.Diese Relation ist von den Eydgenossen verlesen. Aber die Zürcher haben die Formulam Concordie / weder billichen / noch sich derselbi gen vnterschreiben wollen / Sintemal jrem bedüncken nach / sie dun ckel vnd zweiffelhafftig sey / vnd mit der Confession zu Basel / so Anno Bucerus wil die Zwin gelischen bereden / die Concordia sey jres schlags.36. im Monat Januario geschrieben / nicht vbereyn stimme. Derhalben Bucerus vnd Capito selbs gehn Basel erfordert / kommen seyn / vnd hat Bucerus durch ein lange erklärung erweisen wollen / daß eine gleichförmige Lehr sey in beyden Schrifften vom Abendmal / nemlich / in der Baßlischen Confession / vnd in der Wittenber gischen Concordia. Vnd ob gleich bald hernach den 19. Octobris / Anno 1536. Jar / in der zusammenkunfft zu Bern / deß Buceri erklärung / von den Schweitzern nicht verworffen worden / als ob sie jrer Confession entgegen were / so haben sie sich gleichwol zur Subscription vnter die Wittenbergische Concordi nicht begeben wollen. Daher Bucerus vrsach genommen / jhnen zuuermelden / daß die Schweitzer bey dem Churfürsten zu Sachssen / bey Luthero vnd an dern / in grossem verdacht gewesen / als lehreten sie nicht recht de mi nisterio vom dienst deß Worts / vom Predigampt / vnnd von den Sacramenten / vnnd solcher verdacht würde nun jetzt noch grösser werden / so sie sich nicht besser vnnd richtiger erklären wolten. Dar- Anno 1537. Daß wir aber in vnser Verzeichniß fortfahren / vnd von der fürgenommenen Friedshandlung mit den Schweitzern / nach der Wittenbergischen Concordi / Anno 1536. gründtlichen Bericht thun / so haben Bucerus vñ Capito erstlich die Artickel der Witten bergischen Concordi noch Anno 1536. gen Basel geschickt / allda / so bald sie verlesen worden / etliche Gelehrte fürgewandt / es sein dieselbigen Carlstad vñ Grineus kõmen gehn Straßburg.Artickel / dunckel / vnd nicht gnugsam. Darumb Carlstad vñ Grineus gegen Straßburg abgefertiget worden zu Capitone vnnd Bucero / die jhnen eine Relation vnd Bericht / von der zu Wittenberg gepflogenen Friedshandlung / mündlich gethan / darnach auch Schrifftlich vbergeben / wie sie nach jhrer menschlichen Weißheit gemeinet die Leute der örter zu persuadiren / vnnd an sich zu ziehen. Zürcher wol len die Concordi nit annemmen.Diese Relation ist von den Eydgenossen verlesen. Aber die Zürcher haben die Formulam Concordie / weder billichen / noch sich derselbi gen vnterschreiben wollen / Sintemal jrem bedüncken nach / sie dun ckel vnd zweiffelhafftig sey / vñ mit der Confession zu Basel / so Año Bucerus wil die Zwin gelischen beredẽ / die Cõcordia sey jres schlags.36. im Monat Januario geschrieben / nicht vbereyn stimme. Derhalben Bucerus vnd Capito selbs gehn Basel erfordert / kommen seyn / vnd hat Bucerus durch ein lange erklärung erweisen wollen / daß eine gleichförmige Lehr sey in beyden Schrifften vom Abendmal / nemlich / in der Baßlischen Confession / vnd in der Wittenber gischen Concordia. Vnd ob gleich bald hernach den 19. Octobris / Anno 1536. Jar / in der zusammenkunfft zu Bern / deß Buceri erklärung / von den Schweitzern nicht verworffen worden / als ob sie jrer Confession entgegen were / so haben sie sich gleichwol zur Subscription vnter die Wittenbergische Concordi nicht begeben wollẽ. Daher Bucerus vrsach genommen / jhnen zuuermelden / daß die Schweitzer bey dem Churfürsten zu Sachssen / bey Luthero vnd an dern / in grossem verdacht gewesen / als lehreten sie nicht recht de mi nisterio vom dienst deß Worts / vom Predigampt / vnnd von den Sacramenten / vnnd solcher verdacht würde nun jetzt noch grösser werden / so sie sich nicht besser vnnd richtiger erklären wolten. 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Darumb Carlstad vñ Grineus gegen Straßburg abgefertiget worden zu Capitone vnnd Bucero / die jhnen eine Relation vnd Bericht / von der zu Wittenberg gepflogenen Friedshandlung / mündlich gethan / darnach auch Schrifftlich vbergeben / wie sie nach jhrer menschlichen Weißheit gemeinet die Leute der örter zu persuadiren / vnnd an sich zu ziehen. <note place="left">Zürcher wol len die Concordi nit annemmen.</note>Diese Relation ist von den Eydgenossen verlesen. Aber die Zürcher haben die Formulam Concordie / weder billichen / noch sich derselbi gen vnterschreiben wollen / Sintemal jrem bedüncken nach / sie dun ckel vnd zweiffelhafftig sey / vñ mit der Confession zu Basel / so Año <note place="left">Bucerus wil die Zwin gelischen beredẽ / die Cõcordia sey jres schlags.</note>36. im Monat Januario geschrieben / nicht vbereyn stimme. 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Daß wir aber in vnser Verzeichniß fortfahren / vnd von der fürgenommenen Friedshandlung mit den Schweitzern / nach der Wittenbergischen Concordi / Anno 1536. gründtlichen Bericht thun / so haben Bucerus vñ Capito erstlich die Artickel der Witten bergischen Concordi noch Anno 1536. gen Basel geschickt / allda / so bald sie verlesen worden / etliche Gelehrte fürgewandt / es sein dieselbigen Artickel / dunckel / vnd nicht gnugsam. Darumb Carlstad vñ Grineus gegen Straßburg abgefertiget worden zu Capitone vnnd Bucero / die jhnen eine Relation vnd Bericht / von der zu Wittenberg gepflogenen Friedshandlung / mündlich gethan / darnach auch Schrifftlich vbergeben / wie sie nach jhrer menschlichen Weißheit gemeinet die Leute der örter zu persuadiren / vnnd an sich zu ziehen. Diese Relation ist von den Eydgenossen verlesen. Aber die Zürcher haben die Formulam Concordie / weder billichen / noch sich derselbi gen vnterschreiben wollen / Sintemal jrem bedüncken nach / sie dun ckel vnd zweiffelhafftig sey / vñ mit der Confession zu Basel / so Año 36. im Monat Januario geschrieben / nicht vbereyn stimme. Derhalben Bucerus vnd Capito selbs gehn Basel erfordert / kommen seyn / vnd hat Bucerus durch ein lange erklärung erweisen wollen / daß eine gleichförmige Lehr sey in beyden Schrifften vom Abendmal / nemlich / in der Baßlischen Confession / vnd in der Wittenber gischen Concordia. Vnd ob gleich bald hernach den 19. Octobris / Anno 1536. Jar / in der zusammenkunfft zu Bern / deß Buceri erklärung / von den Schweitzern nicht verworffen worden / als ob sie jrer Confession entgegen were / so haben sie sich gleichwol zur Subscription vnter die Wittenbergische Concordi nicht begeben wollẽ. Daher Bucerus vrsach genommen / jhnen zuuermelden / daß die Schweitzer bey dem Churfürsten zu Sachssen / bey Luthero vnd an dern / in grossem verdacht gewesen / als lehreten sie nicht recht de mi nisterio vom dienst deß Worts / vom Predigampt / vnnd von den Sacramenten / vnnd solcher verdacht würde nun jetzt noch grösser werden / so sie sich nicht besser vnnd richtiger erklären wolten. Dar-
Carlstad vñ Grineus kõmen gehn Straßburg.
Zürcher wol len die Concordi nit annemmen.
Bucerus wil die Zwin gelischen beredẽ / die Cõcordia sey jres schlags.
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