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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1536.allen sämptlich angenommen / vnd vnterschrieben / auch die Schweitzer annemmen möchten / denn also würde aller scrupulus hinweg genommen werden / etc.

Es stehen auch wol noch mehr Artickel / in Tomo Anglicano, davon Anno 36. zu Wittenberg in der Concordj handlung ist geredet worden / welche nötig vnd nützlich sind zuwissen / als von der Kinder Tauff / von der Absolution / vnnd von der Communion oder Gemeinschafft der Kirchen im brauch deß Worts / der Sacramenten / vnd deß gemeinen Gebetts / etc. Dieweil aber solche Artickel hieher zu diesem Argument / da wir von dem heiligen Abendmal deß HERRN handlen / fürnemlich nicht gehören / sondern sein sonderlichen ort vnd eigenen tractatum erfordern / wöllen wir auch dieselben jetzt an diesem ort lassen beruhen / sintemal davon vnserer Kirchen Glaub vnd Bekenntniß / jedermenniglich gnugsam bekannt ist. Vnd wöllen es nun bey diesem / was auß dem Tomo Anglicano angezogen / zur Historien dienen mag / auff dißmal bleiben lassen. Denn was sonst darunter gemenget ist / wie Bucerus etwa hin vnd wider die Concordj Artickel / nach der Leute vnd Personen gelegenheit / sich zu erklären vnterstanden / davon ist oben meldung geschehen.

Wir stellen solches alles an seinen ort / vnd lassen es in seinem werth vnd vnwerth bleiben / vnd halten vns an das / was die Formula Concordiae selbst außsagt / vnd mit sich bringt / vnd wie sie sich selbst deutlich gnugsam erkläret / vnd Bucerus selber für der gantzen allgemeine Kirchen / dieselbige declarirt hat / wie droben weitläufftiger angezeiget ist / vnd kan zum vberfluß der Christliche Leser / auch besehen / wie solche obgedachte Concordj hanglung D. D. Ludonicus Rabus von Vlm.Ludouicus Rabus Superintendens zu Vlm / in seinem vierdten Theil der Märtyrer / beschrieben hat. Darauß denn erscheinet / daß auch die Oberländischen Predicanten die gefaste Concordiam nicht anders auffgenommen vnnd verstanden / denn wie Lutherus vnd die Sächsischen Kirchen dieselbig allwege / erkläret haben. Vnd

Anno 1536.allen sämptlich angenommen / vñ vnterschrieben / auch die Schweitzer annemmen möchten / denn also würde aller scrupulus hinweg genommen werden / etc.

Es stehen auch wol noch mehr Artickel / in Tomo Anglicano, davon Anno 36. zu Wittenberg in der Concordj handlung ist geredet worden / welche nötig vnd nützlich sind zuwissen / als von der Kinder Tauff / von der Absolution / vnnd von der Communion oder Gemeinschafft der Kirchen im brauch deß Worts / der Sacramenten / vnd deß gemeinen Gebetts / etc. Dieweil aber solche Artickel hieher zu diesem Argument / da wir von dem heiligen Abendmal deß HERRN handlen / fürnemlich nicht gehören / sondern sein sonderlichen ort vnd eigenen tractatum erfordern / wöllen wir auch dieselben jetzt an diesem ort lassen beruhen / sintemal davon vnserer Kirchen Glaub vnd Bekenntniß / jedermenniglich gnugsam bekannt ist. Vnd wöllen es nun bey diesem / was auß dem Tomo Anglicano angezogen / zur Historien dienen mag / auff dißmal bleiben lassen. Denn was sonst darunter gemenget ist / wie Bucerus etwa hin vnd wider die Concordj Artickel / nach der Leute vnd Personen gelegenheit / sich zu erklären vnterstanden / davon ist oben meldung geschehen.

Wir stellen solches alles an seinen ort / vnd lassen es in seinem werth vnd vnwerth bleiben / vnd halten vns an das / was die Formula Concordiae selbst außsagt / vnd mit sich bringt / vnd wie sie sich selbst deutlich gnugsam erkläret / vnd Bucerus selber für der gantzen allgemeine Kirchen / dieselbige declarirt hat / wie droben weitläufftiger angezeiget ist / vnd kan zum vberfluß der Christliche Leser / auch besehen / wie solche obgedachte Concordj hanglung D. D. Ludonicus Rabus von Vlm.Ludouicus Rabus Superintendens zu Vlm / in seinem vierdten Theil der Märtyrer / beschrieben hat. Darauß denn erscheinet / daß auch die Oberländischen Predicanten die gefaste Concordiam nicht anders auffgenommen vnnd verstanden / denn wie Lutherus vñ die Sächsischen Kirchen dieselbig allwege / erkläret haben. Vnd

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[378/0394] allen sämptlich angenommen / vñ vnterschrieben / auch die Schweitzer annemmen möchten / denn also würde aller scrupulus hinweg genommen werden / etc. Anno 1536. Es stehen auch wol noch mehr Artickel / in Tomo Anglicano, davon Anno 36. zu Wittenberg in der Concordj handlung ist geredet worden / welche nötig vnd nützlich sind zuwissen / als von der Kinder Tauff / von der Absolution / vnnd von der Communion oder Gemeinschafft der Kirchen im brauch deß Worts / der Sacramenten / vnd deß gemeinen Gebetts / etc. Dieweil aber solche Artickel hieher zu diesem Argument / da wir von dem heiligen Abendmal deß HERRN handlen / fürnemlich nicht gehören / sondern sein sonderlichen ort vnd eigenen tractatum erfordern / wöllen wir auch dieselben jetzt an diesem ort lassen beruhen / sintemal davon vnserer Kirchen Glaub vnd Bekenntniß / jedermenniglich gnugsam bekannt ist. Vnd wöllen es nun bey diesem / was auß dem Tomo Anglicano angezogen / zur Historien dienen mag / auff dißmal bleiben lassen. Denn was sonst darunter gemenget ist / wie Bucerus etwa hin vnd wider die Concordj Artickel / nach der Leute vnd Personen gelegenheit / sich zu erklären vnterstanden / davon ist oben meldung geschehen. Wir stellen solches alles an seinen ort / vnd lassen es in seinem werth vnd vnwerth bleiben / vnd halten vns an das / was die Formula Concordiae selbst außsagt / vnd mit sich bringt / vnd wie sie sich selbst deutlich gnugsam erkläret / vnd Bucerus selber für der gantzen allgemeine Kirchen / dieselbige declarirt hat / wie droben weitläufftiger angezeiget ist / vnd kan zum vberfluß der Christliche Leser / auch besehen / wie solche obgedachte Concordj hanglung D. Ludouicus Rabus Superintendens zu Vlm / in seinem vierdten Theil der Märtyrer / beschrieben hat. Darauß denn erscheinet / daß auch die Oberländischen Predicanten die gefaste Concordiam nicht anders auffgenommen vnnd verstanden / denn wie Lutherus vñ die Sächsischen Kirchen dieselbig allwege / erkläret haben. Vnd D. Ludonicus Rabus von Vlm.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 378. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/394>, abgerufen am 28.11.2024.