Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.der Gottlosen halben etwas stiessen / aber doch gleichwol bekennetenAnno 1536. / daß die vnwirdigen / wie Paulus sagt / den Leib deß HERRN empfingen / wo nemlich die einsetzung vnd wort deß HERRN nicht verkehret werden / darüber wolten sie nicht streiten / sondern wolten sie erkennen vnnd annemmen / was diesen Artickel belangt / als jhre liebe Brüder im HERRN. Vnd diesen Artickel solte Philippus schrifftlich fassen / darinne auch sie die Oberländischen gewilliget / daß es also gefasset würde / dieweil bey Luthero der gantze handel darauff beruhe / daß wir in den worten deß HERRN (Nemet hin / vnd esset / das ist mein Leib / etc.) gläuben vnnd bekennen eine ware darreichung vnd vbergab deß Leibs Christi / etc. welches also bestehe in dem befehl vnd werck deß HERRN / vnd nicht in einiges Menschen wirdigkeit oder vnwirdigkeit / daß es auch warhafftig geschehe / wenn die handlung deß heiligen Abendmals in der Kirchen oder Gemeine Gottes / nach deß HERRN wort vnnd befehl verrichtet wirt / ob gleich in den Dienern oder denen so hinzu gehen / etliche verborgene mängel noch vorhanden. Vnd daß der Artickel also möchte gestellet werden / daß im heiligen Abendmal gegenwertig sey vnd gereicht werde / nicht allein Brot vnd Wein / sondern mit den signis axhibitis, auch der Leib vnd Blut deß HERRN / vnd zwar der einige ware Leib vnd Blut deß HERRN / das ist / Christus selber warer Gott vnd Mensch / weil sein Leib vnd Blut / vnd seine Göttliche / vnd Menschliche natur / nicht können von einander gerissen oder getrennet werden / etc. Es meldet auch die Historia / in offt erwehntem Tomo weiter / daß den 27. Maij Capito vnnd Bucerus die Schweitzerische Confession / so zu Basel gestellt / D. Luthero vberreicht vnd gegeben / darauff er den 29. Maij geantwortet / Die Confession were wol an sich nicht vnrecht / doch köndten sich etliche gleichwol an den worten / so darinn gesetzt / stossen vnd ärgern. Ist derhalben gebetten worden / daß man fleissig vnd freundlich mit den Schweitzern handeln wolte / damit die Concordj Artickel / welche zu Wittenberg von der Gottlosen halben etwas stiessen / aber doch gleichwol bekennetenAnno 1536. / daß die vnwirdigen / wie Paulus sagt / den Leib deß HERRN empfingen / wo nemlich die einsetzung vnd wort deß HERRN nicht verkehret werden / darüber wolten sie nicht streiten / sondern wolten sie erkennen vnnd annemmen / was diesen Artickel belangt / als jhre liebe Brüder im HERRN. Vnd diesen Artickel solte Philippus schrifftlich fassen / darinne auch sie die Oberländischen gewilliget / daß es also gefasset würde / dieweil bey Luthero der gantze handel darauff beruhe / daß wir in den worten deß HERRN (Nemet hin / vnd esset / das ist mein Leib / etc.) gläuben vnnd bekennen eine ware darreichung vnd vbergab deß Leibs Christi / etc. welches also bestehe in dem befehl vnd werck deß HERRN / vnd nicht in einiges Menschen wirdigkeit oder vnwirdigkeit / daß es auch warhafftig geschehe / wenn die handlung deß heiligen Abendmals in der Kirchen oder Gemeine Gottes / nach deß HERRN wort vnnd befehl verrichtet wirt / ob gleich in den Dienern oder denen so hinzu gehen / etliche verborgene mängel noch vorhanden. Vnd daß der Artickel also möchte gestellet werden / daß im heiligen Abendmal gegenwertig sey vnd gereicht werde / nicht allein Brot vnd Wein / sondern mit den signis axhibitis, auch der Leib vnd Blut deß HERRN / vnd zwar der einige ware Leib vnd Blut deß HERRN / das ist / Christus selber warer Gott vnd Mensch / weil sein Leib vnd Blut / vnd seine Göttliche / vnd Menschliche natur / nicht können von einander gerissen oder getrennet werden / etc. Es meldet auch die Historia / in offt erwehntem Tomo weiter / daß den 27. Maij Capito vnnd Bucerus die Schweitzerische Confession / so zu Basel gestellt / D. Luthero vberreicht vñ gegeben / darauff er den 29. Maij geantwortet / Die Confession were wol an sich nicht vnrecht / doch köndten sich etliche gleichwol an den worten / so darinn gesetzt / stossen vnd ärgern. Ist derhalben gebetten worden / daß man fleissig vnd freundlich mit den Schweitzern handeln wolte / damit die Concordj Artickel / welche zu Wittenberg von <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0393" n="377"/> der Gottlosen halben etwas stiessen / aber doch gleichwol bekenneten<note place="right">Anno 1536.</note> / daß die vnwirdigen / wie Paulus sagt / den Leib deß HERRN empfingen / wo nemlich die einsetzung vnd wort deß HERRN nicht verkehret werden / darüber wolten sie nicht streiten / sondern wolten sie erkennen vnnd annemmen / was diesen Artickel belangt / als jhre liebe Brüder im HERRN. Vnd diesen Artickel solte Philippus schrifftlich fassen / darinne auch sie die Oberländischen gewilliget / daß es also gefasset würde / dieweil bey Luthero der gantze handel darauff beruhe / daß wir in den worten deß HERRN (Nemet hin / vnd esset / das ist mein Leib / etc.) gläuben vnnd bekennen eine ware darreichung vnd vbergab deß Leibs Christi / etc. welches also bestehe in dem befehl vnd werck deß HERRN / vnd nicht in einiges Menschen wirdigkeit oder vnwirdigkeit / daß es auch warhafftig geschehe / wenn die handlung deß heiligen Abendmals in der Kirchen oder Gemeine Gottes / nach deß HERRN wort vnnd befehl verrichtet wirt / ob gleich in den Dienern oder denen so hinzu gehen / etliche verborgene mängel noch vorhanden. Vnd daß der Artickel also möchte gestellet werden / daß im heiligen Abendmal gegenwertig sey vnd gereicht werde / nicht allein Brot vnd Wein / sondern mit den signis axhibitis, auch der Leib vnd Blut deß HERRN / vnd zwar der einige ware Leib vnd Blut deß HERRN / das ist / Christus selber warer Gott vnd Mensch / weil sein Leib vnd Blut / vnd seine Göttliche / vnd Menschliche natur / nicht können von einander gerissen oder getrennet werden / etc.</p> <p>Es meldet auch die Historia / in offt erwehntem Tomo weiter / daß den 27. Maij Capito vnnd Bucerus die Schweitzerische Confession / so zu Basel gestellt / D. Luthero vberreicht vñ gegeben / darauff er den 29. Maij geantwortet / Die Confession were wol an sich nicht vnrecht / doch köndten sich etliche gleichwol an den worten / so darinn gesetzt / stossen vnd ärgern. Ist derhalben gebetten worden / daß man fleissig vnd freundlich mit den Schweitzern handeln wolte / damit die Concordj Artickel / welche zu Wittenberg von </p> </div> </body> </text> </TEI> [377/0393]
der Gottlosen halben etwas stiessen / aber doch gleichwol bekenneten / daß die vnwirdigen / wie Paulus sagt / den Leib deß HERRN empfingen / wo nemlich die einsetzung vnd wort deß HERRN nicht verkehret werden / darüber wolten sie nicht streiten / sondern wolten sie erkennen vnnd annemmen / was diesen Artickel belangt / als jhre liebe Brüder im HERRN. Vnd diesen Artickel solte Philippus schrifftlich fassen / darinne auch sie die Oberländischen gewilliget / daß es also gefasset würde / dieweil bey Luthero der gantze handel darauff beruhe / daß wir in den worten deß HERRN (Nemet hin / vnd esset / das ist mein Leib / etc.) gläuben vnnd bekennen eine ware darreichung vnd vbergab deß Leibs Christi / etc. welches also bestehe in dem befehl vnd werck deß HERRN / vnd nicht in einiges Menschen wirdigkeit oder vnwirdigkeit / daß es auch warhafftig geschehe / wenn die handlung deß heiligen Abendmals in der Kirchen oder Gemeine Gottes / nach deß HERRN wort vnnd befehl verrichtet wirt / ob gleich in den Dienern oder denen so hinzu gehen / etliche verborgene mängel noch vorhanden. Vnd daß der Artickel also möchte gestellet werden / daß im heiligen Abendmal gegenwertig sey vnd gereicht werde / nicht allein Brot vnd Wein / sondern mit den signis axhibitis, auch der Leib vnd Blut deß HERRN / vnd zwar der einige ware Leib vnd Blut deß HERRN / das ist / Christus selber warer Gott vnd Mensch / weil sein Leib vnd Blut / vnd seine Göttliche / vnd Menschliche natur / nicht können von einander gerissen oder getrennet werden / etc.
Anno 1536. Es meldet auch die Historia / in offt erwehntem Tomo weiter / daß den 27. Maij Capito vnnd Bucerus die Schweitzerische Confession / so zu Basel gestellt / D. Luthero vberreicht vñ gegeben / darauff er den 29. Maij geantwortet / Die Confession were wol an sich nicht vnrecht / doch köndten sich etliche gleichwol an den worten / so darinn gesetzt / stossen vnd ärgern. Ist derhalben gebetten worden / daß man fleissig vnd freundlich mit den Schweitzern handeln wolte / damit die Concordj Artickel / welche zu Wittenberg von
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |