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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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lehr / von dem Sacrament / das sie halten / daß darinn auß einsetzungAnno 1536. vnd wirckung deß HERREN / wie die wort lauten / der ware Leib vnd Blut Christi / mit den sichtlichen Zeichen (Brot vnnd Wein) gereicht / gegeben / vnd empfangen werde.

Von dem mündlichen essen sey der jhren meinung / gleich wie Lutheri / wie derselb in tractatu de praedicatione Identica darvon schreibet / nemlich / daß vnser Mund vnnd Zähne proprie für sich an den Leib Christi nicht gelangen / sondern wie die Schrifft saget / Johannes habe den heiligen Geist gesehen / der doch mit seinen leiblichen augen nicht den heiligen Geist / welcher an jhm selbst vnsichtbar ist / sondern die Taube gesehen hat: Auch bekennen sie alle / daß vmb der Sacramentlichen vereinbarung willen / man sagen köndte (wie auch die Patres zu thun pflegen) daß der Leib Christi / in die Hände vnd in den Mund genommen werde. Weil aber jhre Leuthe darauß allweg etwas gröbers zu schliessen pflegten / so brauchten sie diese art zu reden nicht / sondern sie redeten also / nemlich / daß mit Brodt vnd Wein warhafftig gereicht werde / der Leib Christi / auff Göttliche vnd Himmlische / vnd doch auff warhafftige vnd wesentliche art vnd weise. Mit solcher erklärung weren sie zu frieden / vnd vermaneten die jren / zu dem Essen / da ein warer Glaub bey ist / auff daß sie der Frucht dieses Sacraments theilhafftig werden.

Was die niessung der Gottlosen belangt / haben sie angezeigt / daß sie bey den jhren nicht viel wort dauon dürffen machen. Denn da sie wusten / daß Gottlose Leuthe zum Abendmal deß HERREN gehen wolten / liessen sie dieselbigen nicht zu. Doch was die Frag antrifft / sey das jr Antwort / daß die Gottlosen (die gäntzlich Gottloß sind / also / daß sie auch den worten deß Sacraments keinen / auch nit ein Historischen Glauben geben) nichts denn Brodt vnnd Wein empfahen. Denn die eynsetzung vnd wort deß HERREN / gehören nicht zu solchen / so durch auß Gottloß / vnnd auch nicht eusserliche Jünger deß HERREN sind. Die andern / so wol eusserlich für Jünger deß HERREN sich bekennen / sonst aber noch viel mangel

lehr / von dem Sacrament / das sie halten / daß dariñ auß einsetzungAnno 1536. vnd wirckung deß HERREN / wie die wort lauten / der ware Leib vnd Blut Christi / mit den sichtlichen Zeichen (Brot vnnd Wein) gereicht / gegeben / vnd empfangen werde.

Von dem mündlichen essen sey der jhren meinung / gleich wie Lutheri / wie derselb in tractatu de praedicatione Identica darvon schreibet / nemlich / daß vnser Mund vnnd Zähne propriè für sich an den Leib Christi nicht gelangen / sondern wie die Schrifft saget / Johannes habe den heiligen Geist gesehen / der doch mit seinen leiblichen augen nicht den heiligen Geist / welcher an jhm selbst vnsichtbar ist / sondern die Taube gesehen hat: Auch bekennen sie alle / daß vmb der Sacramentlichen vereinbarung willen / man sagen köndte (wie auch die Patres zu thun pflegen) daß der Leib Christi / in die Hände vnd in den Mund genommen werde. Weil aber jhre Leuthe darauß allweg etwas gröbers zu schliessen pflegtẽ / so brauchten sie diese art zu reden nicht / sondern sie redeten also / nemlich / daß mit Brodt vnd Wein warhafftig gereicht werde / der Leib Christi / auff Göttliche vnd Him̃lische / vnd doch auff warhafftige vnd wesentliche art vnd weise. Mit solcher erklärung weren sie zu frieden / vnd vermaneten die jren / zu dem Essen / da ein warer Glaub bey ist / auff daß sie der Frucht dieses Sacraments theilhafftig werden.

Was die niessung der Gottlosen belangt / habẽ sie angezeigt / daß sie bey den jhren nicht viel wort dauon dürffen machen. Denn da sie wusten / daß Gottlose Leuthe zum Abendmal deß HERREN gehen wolten / liessen sie dieselbigen nicht zu. Doch was die Frag antrifft / sey das jr Antwort / daß die Gottlosen (die gäntzlich Gottloß sind / also / daß sie auch den worten deß Sacraments keinen / auch nit ein Historischen Glauben geben) nichts denn Brodt vnnd Wein empfahen. Denn die eynsetzung vnd wort deß HERREN / gehören nicht zu solchen / so durch auß Gottloß / vnnd auch nicht eusserliche Jünger deß HERREN sind. Die andern / so wol eusserlich für Jünger deß HERREN sich bekennen / sonst aber noch viel mangel

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[373/0389] lehr / von dem Sacrament / das sie halten / daß dariñ auß einsetzung vnd wirckung deß HERREN / wie die wort lauten / der ware Leib vnd Blut Christi / mit den sichtlichen Zeichen (Brot vnnd Wein) gereicht / gegeben / vnd empfangen werde. Anno 1536. Von dem mündlichen essen sey der jhren meinung / gleich wie Lutheri / wie derselb in tractatu de praedicatione Identica darvon schreibet / nemlich / daß vnser Mund vnnd Zähne propriè für sich an den Leib Christi nicht gelangen / sondern wie die Schrifft saget / Johannes habe den heiligen Geist gesehen / der doch mit seinen leiblichen augen nicht den heiligen Geist / welcher an jhm selbst vnsichtbar ist / sondern die Taube gesehen hat: Auch bekennen sie alle / daß vmb der Sacramentlichen vereinbarung willen / man sagen köndte (wie auch die Patres zu thun pflegen) daß der Leib Christi / in die Hände vnd in den Mund genommen werde. Weil aber jhre Leuthe darauß allweg etwas gröbers zu schliessen pflegtẽ / so brauchten sie diese art zu reden nicht / sondern sie redeten also / nemlich / daß mit Brodt vnd Wein warhafftig gereicht werde / der Leib Christi / auff Göttliche vnd Him̃lische / vnd doch auff warhafftige vnd wesentliche art vnd weise. Mit solcher erklärung weren sie zu frieden / vnd vermaneten die jren / zu dem Essen / da ein warer Glaub bey ist / auff daß sie der Frucht dieses Sacraments theilhafftig werden. Was die niessung der Gottlosen belangt / habẽ sie angezeigt / daß sie bey den jhren nicht viel wort dauon dürffen machen. Denn da sie wusten / daß Gottlose Leuthe zum Abendmal deß HERREN gehen wolten / liessen sie dieselbigen nicht zu. Doch was die Frag antrifft / sey das jr Antwort / daß die Gottlosen (die gäntzlich Gottloß sind / also / daß sie auch den worten deß Sacraments keinen / auch nit ein Historischen Glauben geben) nichts denn Brodt vnnd Wein empfahen. Denn die eynsetzung vnd wort deß HERREN / gehören nicht zu solchen / so durch auß Gottloß / vnnd auch nicht eusserliche Jünger deß HERREN sind. Die andern / so wol eusserlich für Jünger deß HERREN sich bekennen / sonst aber noch viel mangel

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 373. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/389>, abgerufen am 24.11.2024.