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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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gemenget / das dazumal zu Wittenbergricht fürgelauffen noch geschehenAnno 1536. / Sondern wie hernach Bucerus in die Concordi Artickel / nach gelegenheit der Leuthe vnnd Personen / bey den seinen erkläret hat / mit glimpff vnd bescheidenheit / wie man mit schwachen vmbzugehen pfleget / davon auch zuuor / in Epistola Myconij meldung geschehen.

Daß aber in Tomo Anglicano die gantze narratio, also gedruckt worden / als were es alles zu Wittenberg / in beyseyn Lutheri / vnd der seinen / also geschehen / vnnd verhandelt / solches ist nicht ein schlechte vergessenheit. Denn es stehet daselbst ein declaratio Buceri vber die Concordi Artickel / welche auch vorhin gedruckt gewesen / mit der außtrücklichen vermeldung / daß dieselbige declaratio geschehen sey zu Straßburg / in jhrem grossen Jarmarckt. Aber in Tomo Anglicano wirdt das alles also gesetzet / das hinden an zu letzt aller Theologen subscriptiones mit namen dran gehen get. Vnd wird auch die zeit außgedruckt / Actum & finitum vigesimo nono Maij, Anno 1536. nicht anders / denn gleich wenn

Also weredas alles / was in der narratione eynverleibt / zu Wittenberg geschehen / vnd durch eynhellige aller Theologen subscription ratificicret, Da doch darinn auch beschrieben wirdt / was nach dem abreisen der Oberländischen Theologen zur Naum burg / vnnd zu Franckfurt mit jnen sich zugetragen. Welches wir kürtzlich allhier so vermelden wollen / Denn die Sacramentirer mißbrauchen diß / jhre Sache arglistiger weise dardurch zubemänteln.

Nun achten wir zwar ohne noth dieselbige erzehlung / wie sie in gemeltem Tomo weitläufftig stehet / an diesem ort nach der läng zu widerholen. Auff daß aber nicht jem andt gedencken oder sagen möge / als wolten wir / listiger weiß / hievon etwas vertuschen / wollen wir die Summarische Hauptstück kürtzlich darauß verzeichnen / vnnd fürnemlich auff diese zwey Stück richten: Zum Ersten / Da etwas mit andern oder mehrern Worten / beschrieben /

gemenget / das dazumal zu Wittenbergricht fürgelauffen noch geschehenAnno 1536. / Sondern wie hernach Bucerus in die Concordi Artickel / nach gelegenheit der Leuthe vnnd Personen / bey den seinen erkläret hat / mit glimpff vnd bescheidenheit / wie man mit schwachen vmbzugehẽ pfleget / davon auch zuuor / in Epistola Myconij meldung geschehen.

Daß aber in Tomo Anglicano die gantze narratio, also gedruckt wordẽ / als were es alles zu Wittenberg / in beyseyn Lutheri / vnd der seinen / also geschehen / vnnd verhandelt / solches ist nicht ein schlechte vergessenheit. Denn es stehet daselbst ein declaratio Buceri vber die Concordi Artickel / welche auch vorhin gedruckt gewesen / mit der außtrücklichen vermeldung / daß dieselbige declaratio geschehen sey zu Straßburg / in jhrem grossen Jarmarckt. Aber in Tomo Anglicano wirdt das alles also gesetzet / das hinden an zu letzt aller Theologen subscriptiones mit namen dran gehen get. Vnd wird auch die zeit außgedruckt / Actum & finitum vigesimo nono Maij, Anno 1536. nicht anders / denn gleich wenn

Also weredas alles / was in der narratione eynverleibt / zu Wittenberg geschehen / vnd durch eynhellige aller Theologen subscription ratificicret, Da doch darinn auch beschrieben wirdt / was nach dem abreisen der Oberländischen Theologen zur Naum burg / vnnd zu Franckfurt mit jnen sich zugetragen. Welches wir kürtzlich allhier so vermelden wollen / Denn die Sacramentirer mißbrauchen diß / jhre Sache arglistiger weise dardurch zubemänteln.

Nun achten wir zwar ohne noth dieselbige erzehlung / wie sie in gemeltem Tomo weitläufftig stehet / an diesem ort nach der läng zu widerholen. Auff daß aber nicht jem andt gedencken oder sagen möge / als wolten wir / listiger weiß / hievon etwas vertuschen / wollen wir die Summarische Hauptstück kürtzlich darauß verzeichnen / vnnd fürnemlich auff diese zwey Stück richten: Zum Ersten / Da etwas mit andern oder mehrern Worten / beschrieben /

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[367/0383] gemenget / das dazumal zu Wittenbergricht fürgelauffen noch geschehen / Sondern wie hernach Bucerus in die Concordi Artickel / nach gelegenheit der Leuthe vnnd Personen / bey den seinen erkläret hat / mit glimpff vnd bescheidenheit / wie man mit schwachen vmbzugehẽ pfleget / davon auch zuuor / in Epistola Myconij meldung geschehen. Anno 1536. Daß aber in Tomo Anglicano die gantze narratio, also gedruckt wordẽ / als were es alles zu Wittenberg / in beyseyn Lutheri / vnd der seinen / also geschehen / vnnd verhandelt / solches ist nicht ein schlechte vergessenheit. Denn es stehet daselbst ein declaratio Buceri vber die Concordi Artickel / welche auch vorhin gedruckt gewesen / mit der außtrücklichen vermeldung / daß dieselbige declaratio geschehen sey zu Straßburg / in jhrem grossen Jarmarckt. Aber in Tomo Anglicano wirdt das alles also gesetzet / das hinden an zu letzt aller Theologen subscriptiones mit namen dran gehen get. Vnd wird auch die zeit außgedruckt / Actum & finitum vigesimo nono Maij, Anno 1536. nicht anders / denn gleich wenn Also weredas alles / was in der narratione eynverleibt / zu Wittenberg geschehen / vnd durch eynhellige aller Theologen subscription ratificicret, Da doch darinn auch beschrieben wirdt / was nach dem abreisen der Oberländischen Theologen zur Naum burg / vnnd zu Franckfurt mit jnen sich zugetragen. Welches wir kürtzlich allhier so vermelden wollen / Denn die Sacramentirer mißbrauchen diß / jhre Sache arglistiger weise dardurch zubemänteln. Nun achten wir zwar ohne noth dieselbige erzehlung / wie sie in gemeltem Tomo weitläufftig stehet / an diesem ort nach der läng zu widerholen. Auff daß aber nicht jem andt gedencken oder sagen möge / als wolten wir / listiger weiß / hievon etwas vertuschen / wollen wir die Summarische Hauptstück kürtzlich darauß verzeichnen / vnnd fürnemlich auff diese zwey Stück richten: Zum Ersten / Da etwas mit andern oder mehrern Worten / beschrieben /

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 367. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/383>, abgerufen am 24.11.2024.