Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.gemenget / das dazumal zu Wittenbergricht fürgelauffen noch geschehenAnno 1536. / Sondern wie hernach Bucerus in die Concordi Artickel / nach gelegenheit der Leuthe vnnd Personen / bey den seinen erkläret hat / mit glimpff vnd bescheidenheit / wie man mit schwachen vmbzugehen pfleget / davon auch zuuor / in Epistola Myconij meldung geschehen. Daß aber in Tomo Anglicano die gantze narratio, also gedruckt worden / als were es alles zu Wittenberg / in beyseyn Lutheri / vnd der seinen / also geschehen / vnnd verhandelt / solches ist nicht ein schlechte vergessenheit. Denn es stehet daselbst ein declaratio Buceri vber die Concordi Artickel / welche auch vorhin gedruckt gewesen / mit der außtrücklichen vermeldung / daß dieselbige declaratio geschehen sey zu Straßburg / in jhrem grossen Jarmarckt. Aber in Tomo Anglicano wirdt das alles also gesetzet / das hinden an zu letzt aller Theologen subscriptiones mit namen dran gehen get. Vnd wird auch die zeit außgedruckt / Actum & finitum vigesimo nono Maij, Anno 1536. nicht anders / denn gleich wenn Also weredas alles / was in der narratione eynverleibt / zu Wittenberg geschehen / vnd durch eynhellige aller Theologen subscription ratificicret, Da doch darinn auch beschrieben wirdt / was nach dem abreisen der Oberländischen Theologen zur Naum burg / vnnd zu Franckfurt mit jnen sich zugetragen. Welches wir kürtzlich allhier so vermelden wollen / Denn die Sacramentirer mißbrauchen diß / jhre Sache arglistiger weise dardurch zubemänteln. Nun achten wir zwar ohne noth dieselbige erzehlung / wie sie in gemeltem Tomo weitläufftig stehet / an diesem ort nach der läng zu widerholen. Auff daß aber nicht jem andt gedencken oder sagen möge / als wolten wir / listiger weiß / hievon etwas vertuschen / wollen wir die Summarische Hauptstück kürtzlich darauß verzeichnen / vnnd fürnemlich auff diese zwey Stück richten: Zum Ersten / Da etwas mit andern oder mehrern Worten / beschrieben / gemenget / das dazumal zu Wittenbergricht fürgelauffen noch geschehenAnno 1536. / Sondern wie hernach Bucerus in die Concordi Artickel / nach gelegenheit der Leuthe vnnd Personen / bey den seinen erkläret hat / mit glimpff vnd bescheidenheit / wie man mit schwachen vmbzugehẽ pfleget / davon auch zuuor / in Epistola Myconij meldung geschehen. Daß aber in Tomo Anglicano die gantze narratio, also gedruckt wordẽ / als were es alles zu Wittenberg / in beyseyn Lutheri / vnd der seinen / also geschehen / vnnd verhandelt / solches ist nicht ein schlechte vergessenheit. Denn es stehet daselbst ein declaratio Buceri vber die Concordi Artickel / welche auch vorhin gedruckt gewesen / mit der außtrücklichen vermeldung / daß dieselbige declaratio geschehen sey zu Straßburg / in jhrem grossen Jarmarckt. Aber in Tomo Anglicano wirdt das alles also gesetzet / das hinden an zu letzt aller Theologen subscriptiones mit namen dran gehen get. Vnd wird auch die zeit außgedruckt / Actum & finitum vigesimo nono Maij, Anno 1536. nicht anders / denn gleich wenn Also weredas alles / was in der narratione eynverleibt / zu Wittenberg geschehen / vnd durch eynhellige aller Theologen subscription ratificicret, Da doch darinn auch beschrieben wirdt / was nach dem abreisen der Oberländischen Theologen zur Naum burg / vnnd zu Franckfurt mit jnen sich zugetragen. Welches wir kürtzlich allhier so vermelden wollen / Denn die Sacramentirer mißbrauchen diß / jhre Sache arglistiger weise dardurch zubemänteln. Nun achten wir zwar ohne noth dieselbige erzehlung / wie sie in gemeltem Tomo weitläufftig stehet / an diesem ort nach der läng zu widerholen. Auff daß aber nicht jem andt gedencken oder sagen möge / als wolten wir / listiger weiß / hievon etwas vertuschen / wollen wir die Summarische Hauptstück kürtzlich darauß verzeichnen / vnnd fürnemlich auff diese zwey Stück richten: Zum Ersten / Da etwas mit andern oder mehrern Worten / beschrieben / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0383" n="367"/> gemenget / das dazumal zu Wittenbergricht fürgelauffen noch geschehen<note place="right">Anno 1536.</note> / Sondern wie hernach Bucerus in die Concordi Artickel / nach gelegenheit der Leuthe vnnd Personen / bey den seinen erkläret hat / mit glimpff vnd bescheidenheit / wie man mit schwachen vmbzugehẽ pfleget / davon auch zuuor / in Epistola Myconij meldung geschehen.</p> <p>Daß aber in Tomo Anglicano die gantze narratio, also gedruckt wordẽ / als were es alles zu Wittenberg / in beyseyn Lutheri / vnd der seinen / also geschehen / vnnd verhandelt / solches ist nicht ein schlechte vergessenheit. Denn es stehet daselbst ein declaratio Buceri vber die Concordi Artickel / welche auch vorhin gedruckt gewesen / mit der außtrücklichen vermeldung / daß dieselbige declaratio geschehen sey zu Straßburg / in jhrem grossen Jarmarckt. Aber in Tomo Anglicano wirdt das alles also gesetzet / das hinden an zu letzt aller Theologen subscriptiones mit namen dran gehen get. Vnd wird auch die zeit außgedruckt / Actum & finitum vigesimo nono Maij, Anno 1536. nicht anders / denn gleich wenn</p> <p>Also weredas alles / was in der narratione eynverleibt / zu Wittenberg geschehen / vnd durch eynhellige aller Theologen subscription ratificicret, Da doch darinn auch beschrieben wirdt / was nach dem abreisen der Oberländischen Theologen zur Naum burg / vnnd zu Franckfurt mit jnen sich zugetragen. Welches wir kürtzlich allhier so vermelden wollen / Denn die Sacramentirer mißbrauchen diß / jhre Sache arglistiger weise dardurch zubemänteln.</p> <p>Nun achten wir zwar ohne noth dieselbige erzehlung / wie sie in gemeltem Tomo weitläufftig stehet / an diesem ort nach der läng zu widerholen. Auff daß aber nicht jem andt gedencken oder sagen möge / als wolten wir / listiger weiß / hievon etwas vertuschen / wollen wir die Summarische Hauptstück kürtzlich darauß verzeichnen / vnnd fürnemlich auff diese zwey Stück richten: Zum Ersten / Da etwas mit andern oder mehrern Worten / beschrieben / </p> </div> </body> </text> </TEI> [367/0383]
gemenget / das dazumal zu Wittenbergricht fürgelauffen noch geschehen / Sondern wie hernach Bucerus in die Concordi Artickel / nach gelegenheit der Leuthe vnnd Personen / bey den seinen erkläret hat / mit glimpff vnd bescheidenheit / wie man mit schwachen vmbzugehẽ pfleget / davon auch zuuor / in Epistola Myconij meldung geschehen.
Anno 1536. Daß aber in Tomo Anglicano die gantze narratio, also gedruckt wordẽ / als were es alles zu Wittenberg / in beyseyn Lutheri / vnd der seinen / also geschehen / vnnd verhandelt / solches ist nicht ein schlechte vergessenheit. Denn es stehet daselbst ein declaratio Buceri vber die Concordi Artickel / welche auch vorhin gedruckt gewesen / mit der außtrücklichen vermeldung / daß dieselbige declaratio geschehen sey zu Straßburg / in jhrem grossen Jarmarckt. Aber in Tomo Anglicano wirdt das alles also gesetzet / das hinden an zu letzt aller Theologen subscriptiones mit namen dran gehen get. Vnd wird auch die zeit außgedruckt / Actum & finitum vigesimo nono Maij, Anno 1536. nicht anders / denn gleich wenn
Also weredas alles / was in der narratione eynverleibt / zu Wittenberg geschehen / vnd durch eynhellige aller Theologen subscription ratificicret, Da doch darinn auch beschrieben wirdt / was nach dem abreisen der Oberländischen Theologen zur Naum burg / vnnd zu Franckfurt mit jnen sich zugetragen. Welches wir kürtzlich allhier so vermelden wollen / Denn die Sacramentirer mißbrauchen diß / jhre Sache arglistiger weise dardurch zubemänteln.
Nun achten wir zwar ohne noth dieselbige erzehlung / wie sie in gemeltem Tomo weitläufftig stehet / an diesem ort nach der läng zu widerholen. Auff daß aber nicht jem andt gedencken oder sagen möge / als wolten wir / listiger weiß / hievon etwas vertuschen / wollen wir die Summarische Hauptstück kürtzlich darauß verzeichnen / vnnd fürnemlich auff diese zwey Stück richten: Zum Ersten / Da etwas mit andern oder mehrern Worten / beschrieben /
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