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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1536.setzen / haben wir vns nit wegern können der wort / die diesen vn sern Glauben vnd Bekenntniß / zeugen vnd dargeben / etc.

Wir gläuben vnnd bekennen / daß im heiligen Abendtmal nicht allein Brot vnd Wein zugegen sey / vnd dargereicht vnd empfangen werde / sondern mit diesen signis, darreichenden vnd vbergebenden zeichen / auch der Leib vnnd Blut deß HERREN / seine Menscheit von der Gottheit vnzertheilet / etc. nicht in leer figur oder geticht / sondern mit Brot vnd Wein warhafftig vnnd wesentlich / nicht imaginarie & figurate, im Geticht vnd Figur / etc. nit durch räumliche eynschliessung oder Transubstantiation, (daher denn das Brodt nicht an jhm selbst sein kan der Leib Christi) noch ausser dem brauch deß Sacraments / sondern mit dem Brot wirt der leib Christi dargereicht vnd empfangen / von Wirdigen vnnd Vnwirdigen. Denn keine vnwirdigkeit noch mißbrauch der Kirchen Christi / mag die zusage vnd gaabe deß HERRN ringern oder mindern / Vnnd ligt nicht an der wirdigkeit oder vnwirdigkeit deß Dieners / so das Sacrament reicht / oder deß / der es empfehet / Denn auch den Vnwirdigrn wird warhafftig gegeben der Leib vnd das Blut Christi / jhnen zum Gericht / etc. Denn wie einer eine Speise wol in die Hand vnd Mund nemmen kan / vnnd wirfft doch dieselbige wider hin / vnd braucht sie nicht / vnnd geneußt jrer nicht: Also / ob wol die Vnwirdigen im Sacrament / mit Brot vnd Wein / empfahen den Leib vnnd das Blut deß HERREN / jedoch haben sie davon keinen Safft noch Krafft / vnd ist jnen diese Speise nicht eine Speise deß Lebens / etc.

Wolffgangus Museulus vnbeständig.

Ob nu wol Wolffgangus Musculus / beyde D. Luthero / der Wittenbergischen Formae Concordiae, vnnd auch dem andern theil / auß Menschlicher klugheit / auff beyden seyten hat wöllen genug thun / wie seine schreiben bezeugen / vnd er doch endtlich (wie es pflegt zu geschehen / wenn kein rechter ernst im Hertzen ist) auch widerumb zu den Zwinglianern sich begeben / so hat er dennoch dazu-

Anno 1536.setzen / haben wir vns nit wegern können der wort / die diesen vn sern Glauben vnd Bekenntniß / zeugen vnd dargeben / etc.

Wir gläuben vnnd bekennen / daß im heiligen Abendtmal nicht allein Brot vnd Wein zugegen sey / vnd dargereicht vnd empfangen werde / sondern mit diesen signis, darreichenden vnd vbergebenden zeichen / auch der Leib vnnd Blut deß HERREN / seine Menscheit von der Gottheit vnzertheilet / etc. nicht in leer figur oder geticht / sondern mit Brot vnd Wein warhafftig vnnd wesentlich / nicht imaginariè & figuratè, im Geticht vnd Figur / etc. nit durch räumliche eynschliessung oder Transubstantiation, (daher denn das Brodt nicht an jhm selbst sein kan der Leib Christi) noch ausser dem brauch deß Sacraments / sondern mit dem Brot wirt der leib Christi dargereicht vnd empfangen / von Wirdigen vnnd Vnwirdigen. Denn keine vnwirdigkeit noch mißbrauch der Kirchen Christi / mag die zusage vnd gaabe deß HERRN ringern oder mindern / Vnnd ligt nicht an der wirdigkeit oder vnwirdigkeit deß Dieners / so das Sacrament reicht / oder deß / der es empfehet / Denn auch den Vnwirdigrn wird warhafftig gegeben der Leib vñ das Blut Christi / jhnen zum Gericht / etc. Denn wie einer eine Speise wol in die Hand vnd Mund nemmen kan / vnnd wirfft doch dieselbige wider hin / vnd braucht sie nicht / vnnd geneußt jrer nicht: Also / ob wol die Vnwirdigen im Sacrament / mit Brot vnd Wein / empfahen den Leib vnnd das Blut deß HERREN / jedoch haben sie davon keinen Safft noch Krafft / vnd ist jnen diese Speise nicht eine Speise deß Lebens / etc.

Wolffgangus Museulus vnbeständig.

Ob nu wol Wolffgangus Musculus / beyde D. Luthero / der Wittenbergischen Formae Concordiae, vnnd auch dem andern theil / auß Menschlicher klugheit / auff beyden seyten hat wöllen genug thun / wie seine schreiben bezeugen / vnd er doch endtlich (wie es pflegt zu geschehen / wenn kein rechter ernst im Hertzen ist) auch widerumb zu den Zwinglianern sich begeben / so hat er dennoch dazu-

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[364/0380] setzen / haben wir vns nit wegern können der wort / die diesen vn sern Glauben vnd Bekenntniß / zeugen vnd dargeben / etc. Anno 1536. Wir gläuben vnnd bekennen / daß im heiligen Abendtmal nicht allein Brot vnd Wein zugegen sey / vnd dargereicht vnd empfangen werde / sondern mit diesen signis, darreichenden vnd vbergebenden zeichen / auch der Leib vnnd Blut deß HERREN / seine Menscheit von der Gottheit vnzertheilet / etc. nicht in leer figur oder geticht / sondern mit Brot vnd Wein warhafftig vnnd wesentlich / nicht imaginariè & figuratè, im Geticht vnd Figur / etc. nit durch räumliche eynschliessung oder Transubstantiation, (daher denn das Brodt nicht an jhm selbst sein kan der Leib Christi) noch ausser dem brauch deß Sacraments / sondern mit dem Brot wirt der leib Christi dargereicht vnd empfangen / von Wirdigen vnnd Vnwirdigen. Denn keine vnwirdigkeit noch mißbrauch der Kirchen Christi / mag die zusage vnd gaabe deß HERRN ringern oder mindern / Vnnd ligt nicht an der wirdigkeit oder vnwirdigkeit deß Dieners / so das Sacrament reicht / oder deß / der es empfehet / Denn auch den Vnwirdigrn wird warhafftig gegeben der Leib vñ das Blut Christi / jhnen zum Gericht / etc. Denn wie einer eine Speise wol in die Hand vnd Mund nemmen kan / vnnd wirfft doch dieselbige wider hin / vnd braucht sie nicht / vnnd geneußt jrer nicht: Also / ob wol die Vnwirdigen im Sacrament / mit Brot vnd Wein / empfahen den Leib vnnd das Blut deß HERREN / jedoch haben sie davon keinen Safft noch Krafft / vnd ist jnen diese Speise nicht eine Speise deß Lebens / etc. Ob nu wol Wolffgangus Musculus / beyde D. Luthero / der Wittenbergischen Formae Concordiae, vnnd auch dem andern theil / auß Menschlicher klugheit / auff beyden seyten hat wöllen genug thun / wie seine schreiben bezeugen / vnd er doch endtlich (wie es pflegt zu geschehen / wenn kein rechter ernst im Hertzen ist) auch widerumb zu den Zwinglianern sich begeben / so hat er dennoch dazu-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 364. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/380>, abgerufen am 24.11.2024.