Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

Bild:
<< vorherige Seite

Daß wir auch dem Christlichen Leser zur besserer nachrichtungAnno 1536. / etliche fürnemme puncten ordentlich widerholen / zusammen fassen / vnnd ein wenig erklären / So ist ja die oberzehlte FormaErklärung der Forme Concordie Anno 36. Concordie / der man dazumal im Sacramentshandel sich verglichen / vereiniget / vnd beyderseits vnterschrieben hat / nicht gestellet / mit newen / frembden / oder in vnsern Kirchen / vngewönlichen vnd vnbekannten worten / da man von weitem oder ferrnem allererst erfragen müste / oder errahten dürffte / was der verstand vnd die meynung were / Sondern wie man bey Lutheri zeit vnd leben in den Kir ehen / so sich zur Augspurgischen Confession bekannt / vnnd von der Zwinglischen vnd Sacramentirischen lehre vnd meinung / öffentlich sich abgesondert / von diesem Sacrament gelehret vnd geredet hat / vnd sind die wort so deutlich / hell vnd klar / daß auch die Schwei tzer oder Zürcher bald gemerckt vnnd gekennet / daß die wort / damit die Concordia gestellet / vnnd auch die meinung nicht Zwinglisch / sondern gäntzlich gut Lutherisch were / wie die Historie der folgenden Jaren klärlich außweisen werden. Ist derhalben nicht not / daß man lang fragen solle / wie dieser oder jener die Formulam Concordie verstanden / erkläret / oder außgelegt habe / Sondern wir wöllen kürtzlich die fürnembste stück / so in der Formula Concordie verfasset / vnd sich selbs deutlich erklären / vnnd auch in werender Handelung erkläret seyn / nacheinander verzeichnen.

Denn erstlich bekennen sie / daß in diesem Sacrament / deß Leibs vnd Bluts Christi / welchs man mit dem alten namen Eucha ristiam nennet / zwey ding sind. Nemlich / ein Irrdisch / als Brodt vnd Wein / vnd ein Himmlisch / als der Leib vnd Blut Christi.

Zum Andern / In der ernsten bezeugung / so fürher gangen / ehe die vnterschreibung erfolget / setzen sie außdrücklich / daß sie als einen öffentlichen jrrthumb verdammen / wenn gelehret wird / daß im H. Nachtmal / da dasselbige nach dem wort Gottes gehalten / vnd admi nistrirt wirt / nichts denn brot vnd wein / gegeben vnd empfangen werde.

Zum Dritten / In wehrender Handelung / ist die

Daß wir auch dem Christlichen Leser zur besserer nachrichtungAnno 1536. / etliche fürnemme puncten ordentlich widerholen / zusammen fassen / vnnd ein wenig erklären / So ist ja die oberzehlte FormaErklärung der Forme Concordie Anno 36. Concordie / der man dazumal im Sacramentshandel sich verglichen / vereiniget / vnd beyderseits vnterschrieben hat / nicht gestellet / mit newen / frembden / oder in vnsern Kirchen / vngewönlichen vnd vnbekannten worten / da man von weitem oder ferrnem allererst erfragen müste / oder errahten dürffte / was der verstand vnd die meynung were / Sondern wie man bey Lutheri zeit vnd leben in den Kir ehen / so sich zur Augspurgischen Confession bekannt / vnnd von der Zwinglischen vnd Sacramentirischen lehre vnd meinung / öffentlich sich abgesondert / von diesem Sacrament gelehret vnd geredet hat / vnd sind die wort so deutlich / hell vñ klar / daß auch die Schwei tzer oder Zürcher bald gemerckt vnnd gekennet / daß die wort / damit die Concordia gestellet / vnnd auch die meinung nicht Zwinglisch / sondern gäntzlich gut Lutherisch were / wie die Historie der folgendẽ Jaren klärlich außweisen werden. Ist derhalben nicht not / daß man lang fragen solle / wie dieser oder jener die Formulam Concordie verstanden / erkläret / oder außgelegt habe / Sondern wir wöllen kürtzlich die fürnembste stück / so in der Formula Concordie verfasset / vnd sich selbs deutlich erklären / vnnd auch in werender Handelung erkläret seyn / nacheinander verzeichnen.

Denn erstlich bekennen sie / daß in diesem Sacrament / deß Leibs vnd Bluts Christi / welchs man mit dem alten namen Eucha ristiam nennet / zwey ding sind. Nemlich / ein Irrdisch / als Brodt vnd Wein / vnd ein Him̃lisch / als der Leib vnd Blut Christi.

Zum Andern / In der ernstẽ bezeugung / so fürher gangẽ / ehe die vnterschreibung erfolget / setzen sie außdrücklich / daß sie als einẽ öffentlichen jrrthumb verdammen / weñ gelehret wird / daß im H. Nachtmal / da dasselbige nach dem wort Gottes gehaltẽ / vnd admi nistrirt wirt / nichts deñ brot vñ wein / gegeben vñ empfangẽ werde.

Zum Dritten / In wehrender Handelung / ist die

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0359" n="343"/>
        <p>Daß wir auch dem Christlichen Leser zur besserer nachrichtung<note place="right">Anno 1536.</note> / etliche fürnemme puncten ordentlich                      widerholen / zusammen fassen / vnnd ein wenig erklären / So ist ja die                      oberzehlte Forma<note place="right">Erklärung der Forme Concordie Anno                          36.</note> Concordie / der man dazumal im Sacramentshandel sich verglichen /                      vereiniget / vnd beyderseits vnterschrieben hat / nicht gestellet / mit newen /                      frembden / oder in vnsern Kirchen / vngewönlichen vnd vnbekannten worten / da                      man von weitem oder ferrnem allererst erfragen müste / oder errahten dürffte /                      was der verstand vnd die meynung were / Sondern wie man bey Lutheri zeit vnd                      leben in den Kir ehen / so sich zur Augspurgischen Confession bekannt / vnnd von                      der Zwinglischen vnd Sacramentirischen lehre vnd meinung / öffentlich sich                      abgesondert / von diesem Sacrament gelehret vnd geredet hat / vnd sind die wort                      so deutlich / hell vn&#x0303; klar / daß auch die Schwei tzer oder                      Zürcher bald gemerckt vnnd gekennet / daß die wort / damit die Concordia                      gestellet / vnnd auch die meinung nicht Zwinglisch / sondern gäntzlich gut                      Lutherisch were / wie die Historie der folgende&#x0303; Jaren klärlich                      außweisen werden. Ist derhalben nicht not / daß man lang fragen solle / wie                      dieser oder jener die Formulam Concordie verstanden / erkläret / oder außgelegt                      habe / Sondern wir wöllen kürtzlich die fürnembste stück / so in der Formula                      Concordie verfasset / vnd sich selbs deutlich erklären / vnnd auch in werender                      Handelung erkläret seyn / nacheinander verzeichnen.</p>
        <p>Denn erstlich bekennen sie / daß in diesem Sacrament / deß Leibs vnd Bluts                      Christi / welchs man mit dem alten namen Eucha ristiam nennet / zwey ding sind.                      Nemlich / ein Irrdisch / als Brodt vnd Wein / vnd ein Him&#x0303;lisch /                      als der Leib vnd Blut Christi.</p>
        <p>Zum Andern / In der ernste&#x0303; bezeugung / so fürher gange&#x0303; / ehe die vnterschreibung erfolget / setzen sie außdrücklich /                      daß sie als eine&#x0303; öffentlichen jrrthumb verdammen / wen&#x0303; gelehret wird / daß im H. Nachtmal / da dasselbige nach dem wort                      Gottes gehalte&#x0303; / vnd admi nistrirt wirt / nichts den&#x0303; brot vn&#x0303; wein / gegeben vn&#x0303; empfange&#x0303; werde.</p>
        <p>Zum Dritten / In wehrender Handelung / ist die
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[343/0359] Daß wir auch dem Christlichen Leser zur besserer nachrichtung / etliche fürnemme puncten ordentlich widerholen / zusammen fassen / vnnd ein wenig erklären / So ist ja die oberzehlte Forma Concordie / der man dazumal im Sacramentshandel sich verglichen / vereiniget / vnd beyderseits vnterschrieben hat / nicht gestellet / mit newen / frembden / oder in vnsern Kirchen / vngewönlichen vnd vnbekannten worten / da man von weitem oder ferrnem allererst erfragen müste / oder errahten dürffte / was der verstand vnd die meynung were / Sondern wie man bey Lutheri zeit vnd leben in den Kir ehen / so sich zur Augspurgischen Confession bekannt / vnnd von der Zwinglischen vnd Sacramentirischen lehre vnd meinung / öffentlich sich abgesondert / von diesem Sacrament gelehret vnd geredet hat / vnd sind die wort so deutlich / hell vñ klar / daß auch die Schwei tzer oder Zürcher bald gemerckt vnnd gekennet / daß die wort / damit die Concordia gestellet / vnnd auch die meinung nicht Zwinglisch / sondern gäntzlich gut Lutherisch were / wie die Historie der folgendẽ Jaren klärlich außweisen werden. Ist derhalben nicht not / daß man lang fragen solle / wie dieser oder jener die Formulam Concordie verstanden / erkläret / oder außgelegt habe / Sondern wir wöllen kürtzlich die fürnembste stück / so in der Formula Concordie verfasset / vnd sich selbs deutlich erklären / vnnd auch in werender Handelung erkläret seyn / nacheinander verzeichnen. Anno 1536. Erklärung der Forme Concordie Anno 36. Denn erstlich bekennen sie / daß in diesem Sacrament / deß Leibs vnd Bluts Christi / welchs man mit dem alten namen Eucha ristiam nennet / zwey ding sind. Nemlich / ein Irrdisch / als Brodt vnd Wein / vnd ein Him̃lisch / als der Leib vnd Blut Christi. Zum Andern / In der ernstẽ bezeugung / so fürher gangẽ / ehe die vnterschreibung erfolget / setzen sie außdrücklich / daß sie als einẽ öffentlichen jrrthumb verdammen / weñ gelehret wird / daß im H. Nachtmal / da dasselbige nach dem wort Gottes gehaltẽ / vnd admi nistrirt wirt / nichts deñ brot vñ wein / gegeben vñ empfangẽ werde. Zum Dritten / In wehrender Handelung / ist die

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/359
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 343. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/359>, abgerufen am 24.11.2024.