Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.Anno 1536.an / da er sagt / Ihr seyt von dem Vatter dem Teuffel / vnd nach euwers Vatters lust wollet jr thun / derselbig ist ein Mörder von anfang / vnd ist nicht bestanden in der Warheit / denn die Warheit ist nicht in jm. Wenn er die Lügen redet / so redet er von seinem eygen / denn er ist ein Lügener / vnd ein Vatter derselbigen. Ferrner ist in der Fürstlichen Sächsischen Cantzeley vnd anderswo / für handen / die ermanung / so Butzer zu Wittenberg in gegenwart der andern / an seine Gesellen gethan / daß / vnd wie sie sich dergestalten Forme Concordie vnterschreiben solten. Seine Wort sind diese gewesen. Buceriwort vnd vermanung an seine Geferten.Weil die einigkeit darinn stehet / daß ein jeder vnter vns getrewlich den inhalt dieser Artickel lehre / vnd als viel den Artickel vom Nachtmal belangt / so müssen wir die Lehre / darinn gelehret / daß vns im heiligen Nachmal / da dasselbige nach dem Wort Gottes gehal ten / vnd administrirt wird / nichts denn Brot vnnd Wein / gegeben vnd empfangen werde / als ein öffentlichen Irrthumb verdammen / vnd dagegen beständiglich lehren / daß diß die Warheit Christi sey / daß vns im Nachtmal der ware Leib vnd wares Blut deß HERRN warhafftig gegeben / vnnd empfangen werde / doch nicht dergestalt / daß er natürlicher weise ins Brodt verändert / oder aber localiter daran gebunden / vnd zur Speise deß Bauchs gegeben werde / daß auch die warheit dieses Sacraments / nicht auff dem Verdienst der Menschen / welche es empfahen oder außtheilen / sondern auff dem Wort vnd einsetzung deß HERRN / gegründet sey / vnnd darumb alle die jenigen / welche das Sacrament vnwirdig empfahen / jhnen das Gericht empfahen. Wer nun bekennet / daß diß also war sey / vnd demnach getrewlich zu lehren gedenckt / der mag sich vnterschreiben / vnd was er zusaget / halten / Da aber etliche sich diser subscription beschwerlich finden / sind wir erbötig / jnen freundtlich auff alles zu antworten / was sie von dieser vnterschreibung abhalten / oder verhindern möchte. Haec Bucerus. Darauff haben sie geantwortet / Sie haben kein bedencken / Anno 1536.an / da er sagt / Ihr seyt von dem Vatter dem Teuffel / vnd nach euwers Vatters lust wollet jr thun / derselbig ist ein Mörder von anfang / vnd ist nicht bestanden in der Warheit / denn die Warheit ist nicht in jm. Wenn er die Lügen redet / so redet er von seinem eygen / denn er ist ein Lügener / vnd ein Vatter derselbigen. Ferrner ist in der Fürstlichen Sächsischen Cantzeley vnd anderswo / für handen / die ermanung / so Butzer zu Wittenberg in gegenwart der andern / an seine Gesellen gethan / daß / vnd wie sie sich dergestalten Forme Concordie vnterschreiben solten. Seine Wort sind diese gewesen. Buceriwort vnd vermanung an seine Gefertẽ.Weil die einigkeit darinn stehet / daß ein jeder vnter vns getrewlich den inhalt dieser Artickel lehre / vñ als viel den Artickel vom Nachtmal belangt / so müssen wir die Lehre / dariñ gelehret / daß vns im heiligen Nachmal / da dasselbige nach dem Wort Gottes gehal ten / vnd administrirt wird / nichts denn Brot vnnd Wein / gegeben vnd empfangen werde / als ein öffentlichen Irrthumb verdammẽ / vnd dagegen beständiglich lehren / daß diß die Warheit Christi sey / daß vns im Nachtmal der ware Leib vñ wares Blut deß HERRN warhafftig gegeben / vnnd empfangen werde / doch nicht dergestalt / daß er natürlicher weise ins Brodt verändert / oder aber localiter daran gebunden / vnd zur Speise deß Bauchs gegeben werde / daß auch die warheit dieses Sacraments / nicht auff dem Verdienst der Menschen / welche es empfahen oder außtheilen / sondern auff dem Wort vnd einsetzung deß HERRN / gegründet sey / vnnd darumb alle die jenigen / welche das Sacrament vnwirdig empfahen / jhnen das Gericht empfahen. Wer nun bekennet / daß diß also war sey / vnd demnach getrewlich zu lehren gedenckt / der mag sich vnterschreiben / vnd was er zusaget / halten / Da aber etliche sich diser subscription beschwerlich finden / sind wir erbötig / jnen freundtlich auff alles zu antworten / was sie von dieser vnterschreibung abhalten / oder verhindern möchte. Haec Bucerus. Darauff haben sie geantwortet / Sie haben kein bedencken / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0354" n="338"/><note place="left">Anno 1536.</note>an / da er sagt / Ihr seyt von dem Vatter dem Teuffel / vnd nach euwers Vatters lust wollet jr thun / derselbig ist ein Mörder von anfang / vnd ist nicht bestanden in der Warheit / denn die Warheit ist nicht in jm. 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Wer nun bekennet / daß diß also war sey / vnd demnach getrewlich zu lehren gedenckt / der mag sich vnterschreiben / vnd was er zusaget / halten / Da aber etliche sich diser subscription beschwerlich finden / sind wir erbötig / jnen freundtlich auff alles zu antworten / was sie von dieser vnterschreibung abhalten / oder verhindern möchte. Haec Bucerus.</p> <p>Darauff haben sie geantwortet / Sie haben kein bedencken / </p> </div> </body> </text> </TEI> [338/0354]
an / da er sagt / Ihr seyt von dem Vatter dem Teuffel / vnd nach euwers Vatters lust wollet jr thun / derselbig ist ein Mörder von anfang / vnd ist nicht bestanden in der Warheit / denn die Warheit ist nicht in jm. Wenn er die Lügen redet / so redet er von seinem eygen / denn er ist ein Lügener / vnd ein Vatter derselbigen.
Anno 1536. Ferrner ist in der Fürstlichen Sächsischen Cantzeley vnd anderswo / für handen / die ermanung / so Butzer zu Wittenberg in gegenwart der andern / an seine Gesellen gethan / daß / vnd wie sie sich dergestalten Forme Concordie vnterschreiben solten. Seine Wort sind diese gewesen.
Weil die einigkeit darinn stehet / daß ein jeder vnter vns getrewlich den inhalt dieser Artickel lehre / vñ als viel den Artickel vom Nachtmal belangt / so müssen wir die Lehre / dariñ gelehret / daß vns im heiligen Nachmal / da dasselbige nach dem Wort Gottes gehal ten / vnd administrirt wird / nichts denn Brot vnnd Wein / gegeben vnd empfangen werde / als ein öffentlichen Irrthumb verdammẽ / vnd dagegen beständiglich lehren / daß diß die Warheit Christi sey / daß vns im Nachtmal der ware Leib vñ wares Blut deß HERRN warhafftig gegeben / vnnd empfangen werde / doch nicht dergestalt / daß er natürlicher weise ins Brodt verändert / oder aber localiter daran gebunden / vnd zur Speise deß Bauchs gegeben werde / daß auch die warheit dieses Sacraments / nicht auff dem Verdienst der Menschen / welche es empfahen oder außtheilen / sondern auff dem Wort vnd einsetzung deß HERRN / gegründet sey / vnnd darumb alle die jenigen / welche das Sacrament vnwirdig empfahen / jhnen das Gericht empfahen. Wer nun bekennet / daß diß also war sey / vnd demnach getrewlich zu lehren gedenckt / der mag sich vnterschreiben / vnd was er zusaget / halten / Da aber etliche sich diser subscription beschwerlich finden / sind wir erbötig / jnen freundtlich auff alles zu antworten / was sie von dieser vnterschreibung abhalten / oder verhindern möchte. Haec Bucerus.
Darauff haben sie geantwortet / Sie haben kein bedencken /
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