Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.Vnd ist kein zweiffel / er wirt solches auß den Patribus vor jhme /Anno 1535. vnd auß dem gewöhnlichen brauch seiner zeit / genommen haben. Zum siebenden / wenn man mir diese stück / so jetzt erzehlet / alle bleiben läßt / wil ich mich nicht viel bitten lassen. Denn Gott sey mein zeuge / ich wolte / wenn es müglich were / diese vneinigkeit mit meinem Leib vnd Blut (wenn ich auch mehr denn einen Leib hette) gerne abkäuffen / aber wie sol ich jm thun? Sie sind vielleicht auß guten Gewissen / mit dem andern verstand gefangen / darumb wöllen wir sie gerne dulden / sind sie rein / so wirdt sie Christus der HERR wol erretten. Dagegen bin ich auch warlich mit gutem Gewissen mit dem andern verstande gefangen / es were denn / daß ich mich selber nicht kennete / darumb dulden sie mich / wo sie es nit mit mir können halten. Vnd ist summa das vnser meinung / daß warhafftig / in vnd mit dem Brot / der Leib Christi gessen wirt / also / daß alles / was das Brot wireket vnd leidet / der Leib Christi wircke vnnd leide / daß er außgetheilet / gessen / vnd mit den Zänen zubissen werde propter vnionem Sacramen talem. So ferrne gehet Doct. Lutheri bedencken vnd Instruction /Bucert erklärung / sich d Augspurgischen Confession gemäß zu verhalten / vnd also zu lehren. welche Philippus mit sich gen Cassel genommen / vnnd darauff mit Bucero handlung gepflogen / vnd so ferrne kommen / daß Bucerus sich erkläret / er wölle der Augspurgischen Confession vnnd Apologia / so von Chur vnnd Fürsten dem Keyser vbergeben / mit den seinen gemäß lehren / Nemlich / daß Christi Leib warhafftig vnd wesentlich im Brot deß Abendmals deß HERRN gereichet / empfangen vnd gessen werde / vnd daß auff solche seine erklärung / nun wol könne ein Concordia an vnd auffgerichtet vnd beschlossen werden. Hierauff hat Lutherus sein bedencken abermals gestellet / mitD. Lutheri Christlich gemüt zur Concordia. nachfolgenden worten: Auff deß Butzers meinung / so M. Philippus von Cassel ge- Vnd ist kein zweiffel / er wirt solches auß den Patribus vor jhme /Anno 1535. vnd auß dem gewöhnlichen brauch seiner zeit / genommen haben. Zum siebenden / wenn man mir diese stück / so jetzt erzehlet / alle bleiben läßt / wil ich mich nicht viel bitten lassen. Denn Gott sey mein zeuge / ich wolte / wenn es müglich were / diese vneinigkeit mit meinem Leib vnd Blut (weñ ich auch mehr denn einen Leib hette) gerne abkäuffen / aber wie sol ich jm thun? Sie sind vielleicht auß gutẽ Gewissen / mit dem andern verstand gefangen / darumb wöllen wir sie gerne dulden / sind sie rein / so wirdt sie Christus der HERR wol erretten. Dagegen bin ich auch warlich mit gutem Gewissen mit dem andern verstande gefangen / es were denn / daß ich mich selber nicht kennete / darumb dulden sie mich / wo sie es nit mit mir können halten. Vnd ist summa das vnser meinung / daß warhafftig / in vnd mit dem Brot / der Leib Christi gessen wirt / also / daß alles / was das Brot wireket vnd leidet / der Leib Christi wircke vnnd leide / daß er außgetheilet / gessen / vnd mit den Zänen zubissen werde propter vnionem Sacramen talem. So ferrne gehet Doct. Lutheri bedencken vnd Instruction /Bucert erklärung / sich ď Augspurgischen Confession gemäß zu verhalten / vnd also zu lehren. welche Philippus mit sich gen Cassel genommen / vnnd darauff mit Bucero handlung gepflogen / vnd so ferrne kommen / daß Bucerus sich erkläret / er wölle der Augspurgischen Confession vnnd Apologia / so von Chur vnnd Fürsten dem Keyser vbergeben / mit den seinen gemäß lehren / Nemlich / daß Christi Leib warhafftig vnd wesentlich im Brot deß Abendmals deß HERRN gereichet / empfangen vnd gessen werde / vnd daß auff solche seine erklärung / nun wol könne ein Concordia an vnd auffgerichtet vnd beschlossen werden. Hierauff hat Lutherus sein bedencken abermals gestellet / mitD. Lutheri Christlich gemüt zur Concordia. nachfolgenden worten: Auff deß Butzers meinung / so M. Philippus von Cassel ge- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0335" n="319"/> Vnd ist kein zweiffel / er wirt solches auß den Patribus vor jhme /<note place="right">Anno 1535.</note> vnd auß dem gewöhnlichen brauch seiner zeit / genommen haben.</p> <p>Zum siebenden / wenn man mir diese stück / so jetzt erzehlet / alle bleiben läßt / wil ich mich nicht viel bitten lassen. Denn Gott sey mein zeuge / ich wolte / wenn es müglich were / diese vneinigkeit mit meinem Leib vnd Blut (weñ ich auch mehr denn einen Leib hette) gerne abkäuffen / aber wie sol ich jm thun? Sie sind vielleicht auß gutẽ Gewissen / mit dem andern verstand gefangen / darumb wöllen wir sie gerne dulden / sind sie rein / so wirdt sie Christus der HERR wol erretten. Dagegen bin ich auch warlich mit gutem Gewissen mit dem andern verstande gefangen / es were denn / daß ich mich selber nicht kennete / darumb dulden sie mich / wo sie es nit mit mir können halten.</p> <p>Vnd ist summa das vnser meinung / daß warhafftig / in vnd mit dem Brot / der Leib Christi gessen wirt / also / daß alles / was das Brot wireket vnd leidet / der Leib Christi wircke vnnd leide / daß er außgetheilet / gessen / vnd mit den Zänen zubissen werde propter vnionem Sacramen talem.</p> <p>So ferrne gehet Doct. Lutheri bedencken vnd Instruction /<note place="right">Bucert erklärung / sich ď Augspurgischen Confession gemäß zu verhalten / vnd also zu lehren.</note> welche Philippus mit sich gen Cassel genommen / vnnd darauff mit Bucero handlung gepflogen / vnd so ferrne kommen / daß Bucerus sich erkläret / er wölle der Augspurgischen Confession vnnd Apologia / so von Chur vnnd Fürsten dem Keyser vbergeben / mit den seinen gemäß lehren / Nemlich / daß Christi Leib warhafftig vnd wesentlich im Brot deß Abendmals deß HERRN gereichet / empfangen vnd gessen werde / vnd daß auff solche seine erklärung / nun wol könne ein Concordia an vnd auffgerichtet vnd beschlossen werden.</p> <p>Hierauff hat Lutherus sein bedencken abermals gestellet / mit<note place="right">D. Lutheri Christlich gemüt zur Concordia.</note> nachfolgenden worten:</p> <p>Auff deß Butzers meinung / so M. Philippus von Cassel ge- </p> </div> </body> </text> </TEI> [319/0335]
Vnd ist kein zweiffel / er wirt solches auß den Patribus vor jhme / vnd auß dem gewöhnlichen brauch seiner zeit / genommen haben.
Anno 1535. Zum siebenden / wenn man mir diese stück / so jetzt erzehlet / alle bleiben läßt / wil ich mich nicht viel bitten lassen. Denn Gott sey mein zeuge / ich wolte / wenn es müglich were / diese vneinigkeit mit meinem Leib vnd Blut (weñ ich auch mehr denn einen Leib hette) gerne abkäuffen / aber wie sol ich jm thun? Sie sind vielleicht auß gutẽ Gewissen / mit dem andern verstand gefangen / darumb wöllen wir sie gerne dulden / sind sie rein / so wirdt sie Christus der HERR wol erretten. Dagegen bin ich auch warlich mit gutem Gewissen mit dem andern verstande gefangen / es were denn / daß ich mich selber nicht kennete / darumb dulden sie mich / wo sie es nit mit mir können halten.
Vnd ist summa das vnser meinung / daß warhafftig / in vnd mit dem Brot / der Leib Christi gessen wirt / also / daß alles / was das Brot wireket vnd leidet / der Leib Christi wircke vnnd leide / daß er außgetheilet / gessen / vnd mit den Zänen zubissen werde propter vnionem Sacramen talem.
So ferrne gehet Doct. Lutheri bedencken vnd Instruction / welche Philippus mit sich gen Cassel genommen / vnnd darauff mit Bucero handlung gepflogen / vnd so ferrne kommen / daß Bucerus sich erkläret / er wölle der Augspurgischen Confession vnnd Apologia / so von Chur vnnd Fürsten dem Keyser vbergeben / mit den seinen gemäß lehren / Nemlich / daß Christi Leib warhafftig vnd wesentlich im Brot deß Abendmals deß HERRN gereichet / empfangen vnd gessen werde / vnd daß auff solche seine erklärung / nun wol könne ein Concordia an vnd auffgerichtet vnd beschlossen werden.
Bucert erklärung / sich ď Augspurgischen Confession gemäß zu verhalten / vnd also zu lehren. Hierauff hat Lutherus sein bedencken abermals gestellet / mit nachfolgenden worten:
D. Lutheri Christlich gemüt zur Concordia. Auff deß Butzers meinung / so M. Philippus von Cassel ge-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/335 |
Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 319. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/335>, abgerufen am 16.02.2025. |