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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1534.gantzen Sacramentirischen handel / gleich als vnuermerckter sacht / desto leichter treffen vnd machen: welche vereinigung in der Lehre vom heiligen Abendmal / nicht nur in eines Jarsfrist durch gepflogene Tractatus / oder durch ein ergangene schlechte erklärung plötz lich vnd bald hat geschlossen werden können / sondern man hat etliche Jare nach einander daran gearbeitet / vnd viel vnd manchsmal darin gehandelt. Derhalben es auch sehr nützlich vnd fein ist / daß der Christliche Leser mit fleiß darauff in ordnung der Historien acht gebe / wie ein Stück nach dem andern je länger je mehr / besser / richtiger vnd gründtlicher abgehandelt worden / vnnd was für praeparatoria, Praeparatoria zur Concordi im Sacra ments handel.oder vorbereitung zu der Concordia / im Handel deß Sacraments / so Anno 1536. allererst endtlich / gründtlich / vnd bey den Vnsern beständiglich getroffen vnd geschlossen / vorher darzu gemacht / vnd wie dieselben ergangen sind. Wir wöllen aber allhie nur anzeygen / was in demselben Buche fürgeschlagen / wie einigkeit in dem zwyspalt von dem Abendmal zu treffen. Vnd weil die Handlung von der Concordia / im Artickel deß Abendtmals / wie sie von Jar zu Jaren fortgangen / biß sie endlich geschlossen / auch hierauß etlicher massen besser kan verstanden werden / wöllen wir kürtzlich auß dem 24. 25. 26. vnd 27. Capitel gemelts Buchs etwas / so hiezu dienen kan / hieher verzeichnen.

Dann auff dasselbige Buch referirt vnd zeucht sich außdrücklich / vnd mit namen Bucerus / Anno 1535. daß darinn angezeiget vnd geweiset sey ein weg / wie man kommen möchte zur einigkeit in dem Streit vom Abendtmal deß HERRN.

Auß der Straßburgischen Prediger Buch / eine kurtze verzeichniß vom Abend mal.

Vnnd setzet nun dasselbige Buch / das in der schweren disputation vom Abendmal / so biß daher etliche Jar mit grossem ärgerniß geschwebet / von vielen mehr in worten / dann der Häuptsache / gestritten / welches aber Lutherus / wie zuuor gemeldet / vnnd auch hernach in ordnung der Historien folgen wirdt / nicht hat können / sollen / noch wollen nachgeben.

Vnd folgends setzet das Buch zur vereinigung diß / daß nem-

Anno 1534.gantzen Sacramentirischẽ handel / gleich als vnuermerckter sacht / desto leichter treffen vnd machen: welche vereinigung in der Lehre vom heiligen Abendmal / nicht nur in eines Jarsfrist durch gepflogene Tractatus / oder durch ein ergangene schlechte erklärung plötz lich vnd bald hat geschlossen werden können / sondern man hat etliche Jare nach einander daran gearbeitet / vnd viel vnd manchsmal darin gehandelt. Derhalben es auch sehr nützlich vnd fein ist / daß der Christliche Leser mit fleiß darauff in ordnung der Historiẽ acht gebe / wie ein Stück nach dem andern je länger je mehr / besser / richtiger vnd gründtlicher abgehandelt worden / vnnd was für praeparatoria, Praeparatoria zur Concordi im Sacra ments handel.oder vorbereitung zu der Concordia / im Handel deß Sacraments / so Anno 1536. allererst endtlich / gründtlich / vnd bey den Vnsern beständiglich getroffen vnd geschlossen / vorher darzu gemacht / vñ wie dieselben ergangen sind. Wir wöllen aber allhie nur anzeygen / was in demselben Buche fürgeschlagen / wie einigkeit in dem zwyspalt von dem Abendmal zu treffen. Vnd weil die Handlung von der Concordia / im Artickel deß Abendtmals / wie sie von Jar zu Jaren fortgangen / biß sie endlich geschlossen / auch hierauß etlicher massen besser kan verstanden werden / wöllen wir kürtzlich auß dem 24. 25. 26. vnd 27. Capitel gemelts Buchs etwas / so hiezu dienen kan / hieher verzeichnen.

Dañ auff dasselbige Buch referirt vñ zeucht sich außdrücklich / vnd mit namen Bucerus / Anno 1535. daß darinn angezeiget vnd geweiset sey ein weg / wie man kommen möchte zur einigkeit in dem Streit vom Abendtmal deß HERRN.

Auß der Straßburgischen Prediger Buch / eine kurtze verzeichniß vom Abend mal.

Vnnd setzet nun dasselbige Buch / das in der schweren disputation vom Abendmal / so biß daher etliche Jar mit grossem ärgerniß geschwebet / von vielen mehr in worten / dann der Häuptsache / gestritten / welches aber Lutherus / wie zuuor gemeldet / vnnd auch hernach in ordnung der Historien folgen wirdt / nicht hat können / sollen / noch wollen nachgeben.

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[298/0314] gantzen Sacramentirischẽ handel / gleich als vnuermerckter sacht / desto leichter treffen vnd machen: welche vereinigung in der Lehre vom heiligen Abendmal / nicht nur in eines Jarsfrist durch gepflogene Tractatus / oder durch ein ergangene schlechte erklärung plötz lich vnd bald hat geschlossen werden können / sondern man hat etliche Jare nach einander daran gearbeitet / vnd viel vnd manchsmal darin gehandelt. Derhalben es auch sehr nützlich vnd fein ist / daß der Christliche Leser mit fleiß darauff in ordnung der Historiẽ acht gebe / wie ein Stück nach dem andern je länger je mehr / besser / richtiger vnd gründtlicher abgehandelt worden / vnnd was für praeparatoria, oder vorbereitung zu der Concordia / im Handel deß Sacraments / so Anno 1536. allererst endtlich / gründtlich / vnd bey den Vnsern beständiglich getroffen vnd geschlossen / vorher darzu gemacht / vñ wie dieselben ergangen sind. Wir wöllen aber allhie nur anzeygen / was in demselben Buche fürgeschlagen / wie einigkeit in dem zwyspalt von dem Abendmal zu treffen. Vnd weil die Handlung von der Concordia / im Artickel deß Abendtmals / wie sie von Jar zu Jaren fortgangen / biß sie endlich geschlossen / auch hierauß etlicher massen besser kan verstanden werden / wöllen wir kürtzlich auß dem 24. 25. 26. vnd 27. Capitel gemelts Buchs etwas / so hiezu dienen kan / hieher verzeichnen. Anno 1534. Praeparatoria zur Concordi im Sacra ments handel. Dañ auff dasselbige Buch referirt vñ zeucht sich außdrücklich / vnd mit namen Bucerus / Anno 1535. daß darinn angezeiget vnd geweiset sey ein weg / wie man kommen möchte zur einigkeit in dem Streit vom Abendtmal deß HERRN. Vnnd setzet nun dasselbige Buch / das in der schweren disputation vom Abendmal / so biß daher etliche Jar mit grossem ärgerniß geschwebet / von vielen mehr in worten / dann der Häuptsache / gestritten / welches aber Lutherus / wie zuuor gemeldet / vnnd auch hernach in ordnung der Historien folgen wirdt / nicht hat können / sollen / noch wollen nachgeben. Vnd folgends setzet das Buch zur vereinigung diß / daß nem-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 298. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/314>, abgerufen am 24.11.2024.