Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

Bild:
<< vorherige Seite

liche vnd menschliche Natur in der person Christi / Item / die LeiblicheAnno 1535. gestalt der Tauben / vnd der heilige Geist / oder die sichtliche gestalt deß Jünglings / vnd deß Engels deß HERRN / weit vnnd ferrn von einander abgesondert vnd geschieden seyn / wie er auch mit vielen andern Exempeln in täglicher gemeiner rede erweiset.

Was aber die gantze proposition vnd rede anlangt / da alle wort zusammen gefasset werden / vnd zwey vnterschiedliche wesen zugleich beysammen sind / oder als continens & contentum coniungirt werden / da leidet die gantze rede keinen tropum, keine figur / keine bedeutung eines abwesenden dinges / sintemal zwey wesen beysammen sind gegenwertig / etc.

Vnd davon sey auff diß mal / vnd an diesem ort / da wir historican consignationen handlen / gnugsam gesagt / vnd kan der Christliche Leser sich gründlichers vnd weitläufftigers berichts auß Luthero selbs / vnd auch auß der Apologia formae Concordiae erholen.

Ferrner hat der Römische dazumal König Ferdinandus / AnnoKönig Ferdinandus schreibet an Churfürsten zu Sachsen / dz der Zwing lischen Sect gewehret werden möge. 1534. an Churfürsten zu Sachsen nachfolgendes schreiben geschickt: Hochgeborner lieber Oeheim vnd Churfürst / wir haben die zeit her deß Kadawischen auffgerichten vertrags zu etlich malen warhafftig bericht empfangen / daß sich an vielen orten im heiligen Reich / vnd fürnemlich bey den Stätten / die Zwinglische Sect von tag zu tag mehren / vnd erzeigen sol / welches nicht wenig erschrecklich / vnd groß vnd hoch zu besorgen ist / wo nicht nottürfftig vnd zeitig einsehen geschicht / daß darauß verführung Christlicher Gewissen / vnwiderbringlicher schaden vnd nachtheil gemeiner Christenheit / darneben abfall vnd minderung deß Reichs Stände / vnd fürnemlich auch vngehorsam / empörung vnd auffstand deß gemeinen Manns wider die ober vnd Obrigkeit erfolgen werde. Vnd dieweil denn die hohe vnd grosse notturfft erheischet / solchem angezündtem Fewer / ehe es in die weite komme vnd vberhand neme / nach aller müglichkeit zubegegnen / damit solchs one blutvergiessen / schaden / verderben / vnd zerstörung deß Vatterlands / gelöscht vnd gedempfft

liche vnd menschliche Natur in der person Christi / Item / die LeiblicheAnno 1535. gestalt der Tauben / vnd der heilige Geist / oder die sichtliche gestalt deß Jünglings / vnd deß Engels deß HERRN / weit vnnd ferrn von einander abgesondert vñ geschieden seyn / wie er auch mit vielen andern Exempeln in täglicher gemeiner rede erweiset.

Was aber die gantze proposition vñ rede anlangt / da alle wort zusammen gefasset werden / vnd zwey vnterschiedliche wesen zugleich beysammen sind / oder als continens & contentum coniungirt werden / da leidet die gantze rede keinen tropum, keine figur / keine bedeutung eines abwesenden dinges / sintemal zwey wesen beysammen sind gegenwertig / etc.

Vnd davon sey auff diß mal / vñ an diesem ort / da wir historicã consignationẽ handlen / gnugsam gesagt / vnd kan der Christliche Leser sich gründlichers vñ weitläufftigers berichts auß Luthero selbs / vñ auch auß der Apologia formae Concordiae erholen.

Ferrner hat der Römische dazumal König Ferdinandus / AnnoKönig Ferdinandus schreibet an Churfürstẽ zu Sachsen / dz der Zwing lischen Sect gewehret werden möge. 1534. an Churfürsten zu Sachsen nachfolgendes schreiben geschickt: Hochgeborner lieber Oeheim vñ Churfürst / wir haben die zeit her deß Kadawischen auffgerichten vertrags zu etlich malen warhafftig bericht empfangen / daß sich an vielen orten im heiligen Reich / vñ fürnemlich bey den Stätten / die Zwinglische Sect von tag zu tag mehren / vnd erzeigen sol / welches nicht wenig erschrecklich / vnd groß vnd hoch zu besorgen ist / wo nicht nottürfftig vñ zeitig einsehen geschicht / daß darauß verführung Christlicher Gewissen / vnwiderbringlicher schaden vnd nachtheil gemeiner Christenheit / darneben abfall vnd minderung deß Reichs Stände / vñ fürnemlich auch vngehorsam / empörung vñ auffstand deß gemeinen Mañs wider die ober vnd Obrigkeit erfolgen werde. Vnd dieweil denn die hohe vnd grosse notturfft erheischet / solchem angezündtem Fewer / ehe es in die weite komme vnd vberhand neme / nach aller müglichkeit zubegegnen / damit solchs one blutvergiessen / schaden / verderben / vñ zerstörung deß Vatterlands / gelöscht vñ gedempfft

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0311" n="295"/>
liche vnd                      menschliche Natur in der person Christi / Item / die Leibliche<note place="right">Anno 1535.</note> gestalt der Tauben / vnd der heilige                      Geist / oder die sichtliche gestalt deß Jünglings / vnd deß Engels deß HERRN /                      weit vnnd ferrn von einander abgesondert vn&#x0303; geschieden seyn / wie                      er auch mit vielen andern Exempeln in täglicher gemeiner rede erweiset.</p>
        <p>Was aber die gantze proposition vn&#x0303; rede anlangt / da alle wort                      zusammen gefasset werden / vnd zwey vnterschiedliche wesen zugleich beysammen                      sind / oder als continens &amp; contentum coniungirt werden / da leidet die                      gantze rede keinen tropum, keine figur / keine bedeutung eines abwesenden dinges                      / sintemal zwey wesen beysammen sind gegenwertig / etc.</p>
        <p>Vnd davon sey auff diß mal / vn&#x0303; an diesem ort / da wir                          historica&#x0303; consignatione&#x0303; handlen / gnugsam                      gesagt / vnd kan der Christliche Leser sich gründlichers vn&#x0303;                      weitläufftigers berichts auß Luthero selbs / vn&#x0303; auch auß der                      Apologia formae Concordiae erholen.</p>
        <p>Ferrner hat der Römische dazumal König Ferdinandus / Anno<note place="right">König Ferdinandus schreibet an Churfürste&#x0303; zu Sachsen / dz der Zwing lischen Sect gewehret werden möge.</note> 1534.                      an Churfürsten zu Sachsen nachfolgendes schreiben geschickt: Hochgeborner lieber                      Oeheim vn&#x0303; Churfürst / wir haben die zeit her deß Kadawischen                      auffgerichten vertrags zu etlich malen warhafftig bericht empfangen / daß sich                      an vielen orten im heiligen Reich / vn&#x0303; fürnemlich bey den Stätten                      / die Zwinglische Sect von tag zu tag mehren / vnd erzeigen sol / welches nicht                      wenig erschrecklich / vnd groß vnd hoch zu besorgen ist / wo nicht nottürfftig                          vn&#x0303; zeitig einsehen geschicht / daß darauß verführung                      Christlicher Gewissen / vnwiderbringlicher schaden vnd nachtheil gemeiner                      Christenheit / darneben abfall vnd minderung deß Reichs Stände / vn&#x0303; fürnemlich auch vngehorsam / empörung vn&#x0303; auffstand deß                      gemeinen Man&#x0303;s wider die ober vnd Obrigkeit erfolgen werde. Vnd                      dieweil denn die hohe vnd grosse notturfft erheischet / solchem angezündtem                      Fewer / ehe es in die weite komme vnd vberhand neme / nach aller müglichkeit                      zubegegnen / damit solchs one blutvergiessen / schaden / verderben / vn&#x0303; zerstörung deß Vatterlands / gelöscht vn&#x0303;                      gedempfft
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[295/0311] liche vnd menschliche Natur in der person Christi / Item / die Leibliche gestalt der Tauben / vnd der heilige Geist / oder die sichtliche gestalt deß Jünglings / vnd deß Engels deß HERRN / weit vnnd ferrn von einander abgesondert vñ geschieden seyn / wie er auch mit vielen andern Exempeln in täglicher gemeiner rede erweiset. Anno 1535. Was aber die gantze proposition vñ rede anlangt / da alle wort zusammen gefasset werden / vnd zwey vnterschiedliche wesen zugleich beysammen sind / oder als continens & contentum coniungirt werden / da leidet die gantze rede keinen tropum, keine figur / keine bedeutung eines abwesenden dinges / sintemal zwey wesen beysammen sind gegenwertig / etc. Vnd davon sey auff diß mal / vñ an diesem ort / da wir historicã consignationẽ handlen / gnugsam gesagt / vnd kan der Christliche Leser sich gründlichers vñ weitläufftigers berichts auß Luthero selbs / vñ auch auß der Apologia formae Concordiae erholen. Ferrner hat der Römische dazumal König Ferdinandus / Anno 1534. an Churfürsten zu Sachsen nachfolgendes schreiben geschickt: Hochgeborner lieber Oeheim vñ Churfürst / wir haben die zeit her deß Kadawischen auffgerichten vertrags zu etlich malen warhafftig bericht empfangen / daß sich an vielen orten im heiligen Reich / vñ fürnemlich bey den Stätten / die Zwinglische Sect von tag zu tag mehren / vnd erzeigen sol / welches nicht wenig erschrecklich / vnd groß vnd hoch zu besorgen ist / wo nicht nottürfftig vñ zeitig einsehen geschicht / daß darauß verführung Christlicher Gewissen / vnwiderbringlicher schaden vnd nachtheil gemeiner Christenheit / darneben abfall vnd minderung deß Reichs Stände / vñ fürnemlich auch vngehorsam / empörung vñ auffstand deß gemeinen Mañs wider die ober vnd Obrigkeit erfolgen werde. Vnd dieweil denn die hohe vnd grosse notturfft erheischet / solchem angezündtem Fewer / ehe es in die weite komme vnd vberhand neme / nach aller müglichkeit zubegegnen / damit solchs one blutvergiessen / schaden / verderben / vñ zerstörung deß Vatterlands / gelöscht vñ gedempfft König Ferdinandus schreibet an Churfürstẽ zu Sachsen / dz der Zwing lischen Sect gewehret werden möge.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/311
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 295. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/311>, abgerufen am 24.11.2024.