Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.Anno 1533.Gott wirdt zuschmeissen müssen. Vnd wer solche Prediger hat / oder sich deß zu jhnen versiehet / der sey gewarnet für jhnen / als für dem leibhafftigen Teuffel selbst. Ich weissage nicht gern / vnd ahnet mir doch nichts guts in meinem Hertzen von den frechen Geistern / denn sie haben auch noch bißher nichts gutes / sondern viel böses geschaffet / Gott stewre jhnen / etc. Das ist die summa / begriff / vnd kurtzer extract deß threwen Rhats vnnd Christlichen schreibens D. Luthers (so viel diesen Artickel vom heiligen Abendmal anlanget) an den Rhat zu Franckfurt. Vnd ist solcher Rhat dazumal (wie auch noch) sehr von nöten gewest / beide der rechten reinen Lehr halben / wider die meuchlischen Schwermer / vnd auch derwegen / daß das erdichte fürgeben vnd außsprengen / zu spott vnd schanden gemacht würde / darinn die Zwinglianer Doct. Lutherum angezogen / als were sein gemüte / Lehr vnd Meinung eben also / wie sie / laut jrer Conciliation vnd vergleichungen / hielten / wie auch auß nachfolgender Schrifft der Praedicanten zu Augspurg / so damals noch Zwinglisch gewesen / vnnd Anno 33. diese Schrifft gestellt vnd abgehen lassen / ferner zusehen ist / welche auch ein nachrichtung der Händel / so nachmals Anno 35. sich begeben / sein kan. Die Schrifft lautet also. Der Prediger zu Augspurg vnd Straßburg Schreiben.Wie weit wir Prediger zu Augspurg vnnd zu Straßburg mit D. Luthero des Nachtmals halben einig sein / vnnd wie weit nicht. Es ist nicht ohn / wir lassen vns vernemen / haltens auch vor Gott also / daß wir in der Lehr vom hochwirdigen Sacrament deß Leibs vnnd Bluts vnsers HErrn Ihesu Christi / im Grund ja eintrechtig sein / mit denen zu Wittenberg / vnnd allen / die es mit jhnen halten / wie wir D. Luther / in seinem letzten grossen Bekentnüs von diesem Sacrament vernemen / auch jhre Confession Keyserlicher Mayestet auff dem Reichßtag allhier Anno 1533.Gott wirdt zuschmeissen müssen. Vnd wer solche Prediger hat / oder sich deß zu jhnen versiehet / der sey gewarnet für jhnen / als für dem leibhafftigen Teuffel selbst. Ich weissage nicht gern / vnd ahnet mir doch nichts guts in meinem Hertzen von den frechen Geistern / denn sie haben auch noch bißher nichts gutes / sondern viel böses geschaffet / Gott stewre jhnen / etc. Das ist die summa / begriff / vnd kurtzer extract deß threwen Rhats vnnd Christlichen schreibens D. Luthers (so viel diesen Artickel vom heiligen Abendmal anlanget) an den Rhat zu Franckfurt. Vnd ist solcher Rhat dazumal (wie auch noch) sehr von nöten gewest / beide der rechten reinen Lehr halben / wider die meuchlischen Schwermer / vnd auch derwegen / daß das erdichte fürgeben vñ außsprengen / zu spott vñ schanden gemacht würde / darinn die Zwinglianer Doct. Lutherum angezogen / als were sein gemüte / Lehr vnd Meinung eben also / wie sie / laut jrer Conciliation vnd vergleichungen / hielten / wie auch auß nachfolgender Schrifft der Praedicanten zu Augspurg / so damals noch Zwinglisch gewesen / vnnd Anno 33. diese Schrifft gestellt vnd abgehen lassen / ferner zusehen ist / welche auch ein nachrichtung der Händel / so nachmals Anno 35. sich begeben / sein kan. Die Schrifft lautet also. Der Prediger zu Augspurg vnd Straßburg Schreiben.Wie weit wir Prediger zu Augspurg vnnd zu Straßburg mit D. Luthero des Nachtmals halben einig sein / vnnd wie weit nicht. Es ist nicht ohn / wir lassen vns vernemen / haltens auch vor Gott also / daß wir in der Lehr vom hochwirdigen Sacrament deß Leibs vnnd Bluts vnsers HErrn Ihesu Christi / im Grund ja eintrechtig sein / mit denen zu Wittenberg / vnnd allen / die es mit jhnen halten / wie wir D. 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Vnd ist solcher Rhat dazumal (wie auch noch) sehr von nöten gewest / beide der rechten reinen Lehr halben / wider die meuchlischen Schwermer / vnd auch derwegen / daß das erdichte fürgeben vñ außsprengen / zu spott vñ schanden gemacht würde / darinn die Zwinglianer Doct. Lutherum angezogen / als were sein gemüte / Lehr vnd Meinung eben also / wie sie / laut jrer Conciliation vnd vergleichungen / hielten / wie auch auß nachfolgender Schrifft der Praedicanten zu Augspurg / so damals noch Zwinglisch gewesen / vnnd Anno 33. diese Schrifft gestellt vnd abgehen lassen / ferner zusehen ist / welche auch ein nachrichtung der Händel / so nachmals Anno 35. sich begeben / sein kan. Die Schrifft lautet also.</p> <note place="left">Der Prediger zu Augspurg vnd Straßburg Schreiben.</note> <p>Wie weit wir Prediger zu Augspurg vnnd zu Straßburg mit D. Luthero des Nachtmals halben einig sein / vnnd wie weit nicht.</p> <p>Es ist nicht ohn / wir lassen vns vernemen / haltens auch vor Gott also / daß wir in der Lehr vom hochwirdigen Sacrament deß Leibs vnnd Bluts vnsers HErrn Ihesu Christi / im Grund ja eintrechtig sein / mit denen zu Wittenberg / vnnd allen / die es mit jhnen halten / wie wir D. Luther / in seinem letzten grossen Bekentnüs von diesem Sacrament vernemen / auch jhre Confession Keyserlicher Mayestet auff dem Reichßtag allhier </p> </div> </body> </text> </TEI> [270/0286]
Gott wirdt zuschmeissen müssen. Vnd wer solche Prediger hat / oder sich deß zu jhnen versiehet / der sey gewarnet für jhnen / als für dem leibhafftigen Teuffel selbst.
Anno 1533. Ich weissage nicht gern / vnd ahnet mir doch nichts guts in meinem Hertzen von den frechen Geistern / denn sie haben auch noch bißher nichts gutes / sondern viel böses geschaffet / Gott stewre jhnen / etc.
Das ist die summa / begriff / vnd kurtzer extract deß threwen Rhats vnnd Christlichen schreibens D. Luthers (so viel diesen Artickel vom heiligen Abendmal anlanget) an den Rhat zu Franckfurt. Vnd ist solcher Rhat dazumal (wie auch noch) sehr von nöten gewest / beide der rechten reinen Lehr halben / wider die meuchlischen Schwermer / vnd auch derwegen / daß das erdichte fürgeben vñ außsprengen / zu spott vñ schanden gemacht würde / darinn die Zwinglianer Doct. Lutherum angezogen / als were sein gemüte / Lehr vnd Meinung eben also / wie sie / laut jrer Conciliation vnd vergleichungen / hielten / wie auch auß nachfolgender Schrifft der Praedicanten zu Augspurg / so damals noch Zwinglisch gewesen / vnnd Anno 33. diese Schrifft gestellt vnd abgehen lassen / ferner zusehen ist / welche auch ein nachrichtung der Händel / so nachmals Anno 35. sich begeben / sein kan. Die Schrifft lautet also.
Wie weit wir Prediger zu Augspurg vnnd zu Straßburg mit D. Luthero des Nachtmals halben einig sein / vnnd wie weit nicht.
Es ist nicht ohn / wir lassen vns vernemen / haltens auch vor Gott also / daß wir in der Lehr vom hochwirdigen Sacrament deß Leibs vnnd Bluts vnsers HErrn Ihesu Christi / im Grund ja eintrechtig sein / mit denen zu Wittenberg / vnnd allen / die es mit jhnen halten / wie wir D. Luther / in seinem letzten grossen Bekentnüs von diesem Sacrament vernemen / auch jhre Confession Keyserlicher Mayestet auff dem Reichßtag allhier
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