Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.chen Anno 1533.halten / darumb er auch jhr Büchlein außgehen habe lassen / daß alle fromme Christen lesen vnd sehen / wie nahe oder ferne sie bey vns sein / oder von vns sind. Er wisse auch zwar jhre weise zureden nicht anzunemen / wolle sie aber auch widerumb nicht vbereilen / noch so eben zwingen / nach seiner weise zu reden / so fern wir sonst der Sachen eins werden vnd bleiben. Item / ob gleich jemandt were / dem nicht gnug in diesem Büchlein geschehen / der wolle das ansehen / wie sie sich demütiglich erbieten / vnd wenn sie schon nichts anders damit verdienen / so ists doch billich / daß man sie als das zerbrochen Rhor / vnnd glimmende Tocht / sein lasse / biß Gott weiter schicke nach seinem willen / etc. Vnd weil dem also / wie kürtzlich erzehlet / so wolle doch der Christliche Leser bedencken vnd erwegen / was das für eine that sey / daß die jetzigen Sacramentieren darauß / weil D. Lutherus / für der damals jhme zugeschickter der Waldenser Confession / auff jetzt gehörte maß vnd weise / eine Vorrede gesetzt / nemen / erzwingen / vnd die Leute bereden wollen / als habe Lutherus damit jre gantze Lehr approbieren vnd canonisieren wollen. Vnd zwar es mögen die Sacramentierer dauon reden / was vnd wie sie können / jhrer Art nach / so ist dennoch diß vnleugbar / daß der Waldenser obgenante Confession / zu der zeit / da Lutherus die Vorrede dafür gemacht / nicht Zwinglisch / sondern gut Christlich oder Lutherisch gewest sey / ob gleich die Waldenser an etlichen orten hernach anders worden / vnnd von jhrer dazumal gegen Luthero erklerten Confession abgewichen. Das Brot ist der Leib Christi.Denn also sagen sie in gemeltem jrem Büchlein (litera H.) Wenn in einer Christlichen versamlung / von einem diener die Wort deß HErren gesprochen / daß nu das Brot / der verordnung Christi nach / sein Leib sey / daß man festiglich gleuben sol / daß jhm eben also / vnd nicht anders sey. Dann wir halten / daß der Glaub einem jeglichen Wort Gottes bereit vnnd fertig sein chen Anno 1533.halten / darumb er auch jhr Büchlein außgehen habe lassen / daß alle fromme Christen lesen vnd sehen / wie nahe oder ferne sie bey vns sein / oder von vns sind. Er wisse auch zwar jhre weise zureden nicht anzunemen / wolle sie aber auch widerumb nicht vbereilen / noch so eben zwingen / nach seiner weise zu reden / so fern wir sonst der Sachen eins werden vnd bleiben. Item / ob gleich jemandt were / dem nicht gnug in diesem Büchlein geschehen / der wolle das ansehen / wie sie sich demütiglich erbieten / vnd wenn sie schon nichts anders damit verdienen / so ists doch billich / daß man sie als das zerbrochen Rhor / vnnd glimmende Tocht / sein lasse / biß Gott weiter schicke nach seinem willen / etc. Vnd weil dem also / wie kürtzlich erzehlet / so wolle doch der Christliche Leser bedencken vnd erwegen / was das für eine that sey / daß die jetzigen Sacramentieren darauß / weil D. Lutherus / für der damals jhme zugeschickter der Waldenser Confession / auff jetzt gehörte maß vnd weise / eine Vorrede gesetzt / nemen / erzwingen / vnd die Leute bereden wollen / als habe Lutherus damit jre gantze Lehr approbieren vnd canonisieren wollen. Vnd zwar es mögen die Sacramentierer dauon reden / was vnd wie sie können / jhrer Art nach / so ist dennoch diß vnleugbar / daß der Waldenser obgenante Confession / zu der zeit / da Lutherus die Vorrede dafür gemacht / nicht Zwinglisch / sondern gut Christlich oder Lutherisch gewest sey / ob gleich die Waldenser an etlichen orten hernach anders worden / vnnd von jhrer dazumal gegen Luthero erklerten Confession abgewichen. Das Brot ist der Leib Christi.Denn also sagen sie in gemeltem jrem Büchlein (litera H.) Wenn in einer Christlichen versamlung / von einem diener die Wort deß HErren gesprochen / daß nu das Brot / der verordnung Christi nach / sein Leib sey / daß man festiglich gleuben sol / daß jhm eben also / vnd nicht anders sey. 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Item / ob gleich jemandt were / dem nicht gnug in diesem Büchlein geschehen / der wolle das ansehen / wie sie sich demütiglich erbieten / vnd wenn sie schon nichts anders damit verdienen / so ists doch billich / daß man sie als das zerbrochen Rhor / vnnd glimmende Tocht / sein lasse / biß Gott weiter schicke nach seinem willen / etc.</p> <p>Vnd weil dem also / wie kürtzlich erzehlet / so wolle doch der Christliche Leser bedencken vnd erwegen / was das für eine that sey / daß die jetzigen Sacramentieren darauß / weil D. Lutherus / für der damals jhme zugeschickter der Waldenser Confession / auff jetzt gehörte maß vnd weise / eine Vorrede gesetzt / nemen / erzwingen / vnd die Leute bereden wollen / als habe Lutherus damit jre gantze Lehr approbieren vnd canonisieren wollen.</p> <p>Vnd zwar es mögen die Sacramentierer dauon reden / was vnd wie sie können / jhrer Art nach / so ist dennoch diß vnleugbar / daß der Waldenser obgenante Confession / zu der zeit / da Lutherus die Vorrede dafür gemacht / nicht Zwinglisch / sondern gut Christlich oder Lutherisch gewest sey / ob gleich die Waldenser an etlichen orten hernach anders worden / vnnd von jhrer dazumal gegen Luthero erklerten Confession abgewichen.</p> <note place="left">Das Brot ist der Leib Christi.</note> <p>Denn also sagen sie in gemeltem jrem Büchlein (litera H.) 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chen halten / darumb er auch jhr Büchlein außgehen habe lassen / daß alle fromme Christen lesen vnd sehen / wie nahe oder ferne sie bey vns sein / oder von vns sind. Er wisse auch zwar jhre weise zureden nicht anzunemen / wolle sie aber auch widerumb nicht vbereilen / noch so eben zwingen / nach seiner weise zu reden / so fern wir sonst der Sachen eins werden vnd bleiben. Item / ob gleich jemandt were / dem nicht gnug in diesem Büchlein geschehen / der wolle das ansehen / wie sie sich demütiglich erbieten / vnd wenn sie schon nichts anders damit verdienen / so ists doch billich / daß man sie als das zerbrochen Rhor / vnnd glimmende Tocht / sein lasse / biß Gott weiter schicke nach seinem willen / etc.
Anno 1533. Vnd weil dem also / wie kürtzlich erzehlet / so wolle doch der Christliche Leser bedencken vnd erwegen / was das für eine that sey / daß die jetzigen Sacramentieren darauß / weil D. Lutherus / für der damals jhme zugeschickter der Waldenser Confession / auff jetzt gehörte maß vnd weise / eine Vorrede gesetzt / nemen / erzwingen / vnd die Leute bereden wollen / als habe Lutherus damit jre gantze Lehr approbieren vnd canonisieren wollen.
Vnd zwar es mögen die Sacramentierer dauon reden / was vnd wie sie können / jhrer Art nach / so ist dennoch diß vnleugbar / daß der Waldenser obgenante Confession / zu der zeit / da Lutherus die Vorrede dafür gemacht / nicht Zwinglisch / sondern gut Christlich oder Lutherisch gewest sey / ob gleich die Waldenser an etlichen orten hernach anders worden / vnnd von jhrer dazumal gegen Luthero erklerten Confession abgewichen.
Denn also sagen sie in gemeltem jrem Büchlein (litera H.) Wenn in einer Christlichen versamlung / von einem diener die Wort deß HErren gesprochen / daß nu das Brot / der verordnung Christi nach / sein Leib sey / daß man festiglich gleuben sol / daß jhm eben also / vnd nicht anders sey. Dann wir halten / daß der Glaub einem jeglichen Wort Gottes bereit vnnd fertig sein
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 262. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/278>, abgerufen am 16.02.2025. |