Last ist deß Gewissens. Ich wolte lieber nicht allein aller RottengeisterAnno 1532. / sondern aller Keiser / Könige vnnd Fürsten / Weißheit vnd Recht / wider mich lassen zeugen / denn ein Jota oder ein Tittel der gantzen heiligen Christlichen Kirchen wider mich hören / oder sehen. Denn es ist ja nicht so zuschertzen mit Artickeln des Glaubens / von anfang her / vnnd so weit die Christenheit ist / eintrechtiglich gehalten / wie man schertzen mag mit Bäpstischen oder Keiserlichen Rechten / oder andern Menschlicher Tradition der Vätter oder Concilien / etc.
Diß schreiben D. Lutheri / da es ist außgangen / haben es dieDie Zürchischen Praedicanten wer den vngedultig vber D. Luthers schreiben. Zwinglianer zu Zürich mit grosser vngedult gelesen / vnd an den Hertzog in Preussen auch geschrieben / vnnd gebetten / er wolte mit jhren Brüdern / so die Zwinglische lehr führeten / gnediglich vmbgehen vnd handeln / vnnd sie nicht hindern noch abschaffen lassen. Haben auch dem Hertzogen ein Büchlein / vom Leib vnnd Blut Christi / durch Bertramum vor zeiten geschrieben / vnnd von Leo Jud verteutschet / mitgeschickt / aber / Gott lob / nichts außgerichtet.
Fast zu ende dieses jhars hat Philippus Melanthon anPhilip. Melanth. schreibt an Rotmannum gehn Münster in Westphalen. Bernhardum Rottmannum gegen Münster in Westphalen vnter andern also geschrieben / wie solche Epistola auch durch offenen druck außgangen: Incertus etiam rumor huc allatus est, in vrbe vestra palam probari Zuuinglij dogma, de Coena Domini. Ego nec rumoribus istis fidem plane habeo, nec tibi placere puto, si qui [fremdsprachliches Material]. Etsi autem non hoc mihi sumo, mi Bernharde, vt tibi aliquid praecipiam, tamen pro nostra inter nos amicitia duxi ad te scribendum, vt potius alia salubriora doceas, quam illas Cinglij disputationes. Facile est conscientias conijcere in dubitationem, liberare dubitatione difficilimum est. Ideo malim te eligere in docendo certa, & quae fiduciam in pijs mentibus confirment, non quae excitent dubitationem. Habemus satis multa, quae necesse est inculcare,
Last ist deß Gewissens. Ich wolte lieber nicht allein aller RottengeisterAnno 1532. / sondern aller Keiser / Könige vnnd Fürsten / Weißheit vnd Recht / wider mich lassen zeugen / denn ein Jota oder ein Tittel der gantzen heiligen Christlichen Kirchen wider mich hören / oder sehen. Denn es ist ja nicht so zuschertzen mit Artickeln des Glaubens / von anfang her / vnnd so weit die Christenheit ist / eintrechtiglich gehalten / wie man schertzen mag mit Bäpstischen oder Keiserlichen Rechten / oder andern Menschlicher Tradition der Vätter oder Concilien / etc.
Diß schreiben D. Lutheri / da es ist außgangen / haben es dieDie Zürchischen Praedicanten wer den vngedultig vber D. Luthers schreiben. Zwinglianer zu Zürich mit grosser vngedult gelesen / vnd an den Hertzog in Preussen auch geschrieben / vnnd gebetten / er wolte mit jhren Brüdern / so die Zwinglische lehr führeten / gnediglich vmbgehen vnd handeln / vnnd sie nicht hindern noch abschaffen lassen. Haben auch dem Hertzogen ein Büchlein / vom Leib vnnd Blut Christi / durch Bertramum vor zeiten geschrieben / vnnd von Leo Jud verteutschet / mitgeschickt / aber / Gott lob / nichts außgerichtet.
Fast zu ende dieses jhars hat Philippus Melanthon anPhilip. Melanth. schreibt an Rotmannum gehn Münster in Westphalen. Bernhardum Rottmañum gegen Münster in Westphalen vnter andern also geschrieben / wie solche Epistola auch durch offenen druck außgangen: Incertus etiam rumor huc allatus est, in vrbe vestra palam probari Zuuinglij dogma, de Coena Domini. Ego nec rumoribus istis fidem plane habeo, nec tibi placere puto, si qui [fremdsprachliches Material]. Etsi autem non hoc mihi sumo, mi Bernharde, vt tibi aliquid praecipiam, tamen pro nostra inter nos amicitia duxi ad te scribendum, vt potius alia salubriora doceas, quàm illas Cinglij disputationes. Facile est conscientias conijcere in dubitationem, liberare dubitatione difficilimum est. Ideo malim te eligere in docendo certa, & quae fiduciam in pijs mentibus confírment, non quae excitent dubitationem. Habemus satis multa, quae necesse est inculcare,
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Last ist deß Gewissens. Ich wolte lieber nicht allein aller Rottengeister<noteplace="right">Anno 1532.</note> / sondern aller Keiser / Könige vnnd Fürsten / Weißheit vnd Recht / wider mich lassen zeugen / denn ein Jota oder ein Tittel der gantzen heiligen Christlichen Kirchen wider mich hören / oder sehen. Denn es ist ja nicht so zuschertzen mit Artickeln des Glaubens / von anfang her / vnnd so weit die Christenheit ist / eintrechtiglich gehalten / wie man schertzen mag mit Bäpstischen oder Keiserlichen Rechten / oder andern Menschlicher Tradition der Vätter oder Concilien / etc.</p><p>Diß schreiben D. Lutheri / da es ist außgangen / haben es die<noteplace="right">Die Zürchischen Praedicanten wer den vngedultig vber D. Luthers schreiben.</note> Zwinglianer zu Zürich mit grosser vngedult gelesen / vnd an den Hertzog in Preussen auch geschrieben / vnnd gebetten / er wolte mit jhren Brüdern / so die Zwinglische lehr führeten / gnediglich vmbgehen vnd handeln / vnnd sie nicht hindern noch abschaffen lassen. Haben auch dem Hertzogen ein Büchlein / vom Leib vnnd Blut Christi / durch Bertramum vor zeiten geschrieben / vnnd von Leo Jud verteutschet / mitgeschickt / aber / Gott lob / nichts außgerichtet.</p><p>Fast zu ende dieses jhars hat Philippus Melanthon an<noteplace="right">Philip. Melanth. schreibt an Rotmannum gehn Münster in Westphalen.</note> Bernhardum Rottmañum gegen Münster in Westphalen vnter andern also geschrieben / wie solche Epistola auch durch offenen druck außgangen: Incertus etiam rumor huc allatus est, in vrbe vestra palam probari Zuuinglij dogma, de Coena Domini. Ego nec rumoribus istis fidem plane habeo, nec tibi placere puto, si qui <foreignxml:lang="el"><gapreason="fm"/></foreign>. Etsi autem non hoc mihi sumo, mi Bernharde, vt tibi aliquid praecipiam, tamen pro nostra inter nos amicitia duxi ad te scribendum, vt potius alia salubriora doceas, quàm illas Cinglij disputationes. Facile est conscientias conijcere in dubitationem, liberare dubitatione difficilimum est. Ideo malim te eligere in docendo certa, & quae fiduciam in pijs mentibus confírment, non quae excitent dubitationem. Habemus satis multa, quae necesse est inculcare,
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Last ist deß Gewissens. Ich wolte lieber nicht allein aller Rottengeister / sondern aller Keiser / Könige vnnd Fürsten / Weißheit vnd Recht / wider mich lassen zeugen / denn ein Jota oder ein Tittel der gantzen heiligen Christlichen Kirchen wider mich hören / oder sehen. Denn es ist ja nicht so zuschertzen mit Artickeln des Glaubens / von anfang her / vnnd so weit die Christenheit ist / eintrechtiglich gehalten / wie man schertzen mag mit Bäpstischen oder Keiserlichen Rechten / oder andern Menschlicher Tradition der Vätter oder Concilien / etc.
Anno 1532. Diß schreiben D. Lutheri / da es ist außgangen / haben es die Zwinglianer zu Zürich mit grosser vngedult gelesen / vnd an den Hertzog in Preussen auch geschrieben / vnnd gebetten / er wolte mit jhren Brüdern / so die Zwinglische lehr führeten / gnediglich vmbgehen vnd handeln / vnnd sie nicht hindern noch abschaffen lassen. Haben auch dem Hertzogen ein Büchlein / vom Leib vnnd Blut Christi / durch Bertramum vor zeiten geschrieben / vnnd von Leo Jud verteutschet / mitgeschickt / aber / Gott lob / nichts außgerichtet.
Die Zürchischen Praedicanten wer den vngedultig vber D. Luthers schreiben. Fast zu ende dieses jhars hat Philippus Melanthon an Bernhardum Rottmañum gegen Münster in Westphalen vnter andern also geschrieben / wie solche Epistola auch durch offenen druck außgangen: Incertus etiam rumor huc allatus est, in vrbe vestra palam probari Zuuinglij dogma, de Coena Domini. Ego nec rumoribus istis fidem plane habeo, nec tibi placere puto, si qui _ . Etsi autem non hoc mihi sumo, mi Bernharde, vt tibi aliquid praecipiam, tamen pro nostra inter nos amicitia duxi ad te scribendum, vt potius alia salubriora doceas, quàm illas Cinglij disputationes. Facile est conscientias conijcere in dubitationem, liberare dubitatione difficilimum est. Ideo malim te eligere in docendo certa, & quae fiduciam in pijs mentibus confírment, non quae excitent dubitationem. Habemus satis multa, quae necesse est inculcare,
Philip. Melanth. schreibt an Rotmannum gehn Münster in Westphalen.
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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 255. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/271>, abgerufen am 16.02.2025.
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