Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.Zum vierdten / Im jhar 20. hat Lutherus eine ErklerungTo. 1. Ien. pag 211. Dreierley Ketzerey in Behmen / 1. Pigharder. 2. Grubenheimer. 3. Die von beider gestalt / nicht Ketzer / sondern allein zwispeltig / Schismatici. gestellet etlicher Artickel in seinem Sermon vom Sacrament / da er schreibet: Von der Behmischen Ketzerey zusagen / höre ich / es sein drey Partheyen im Behmerland. Die ersten / die Pigharder / welche sich durch ein außgelassen Buch / das ich gesehen / selbst erkleren / daß sie nicht alleine beider gestalt geniessen (da nicht so gros anlege) sondern auch nicht gleuben / daß Christi Fleisch vnd Blut warhafftig da sey. Diese Behmen halte ich für Ketzer / spricht Lutherus / Gott erbarme sich vber sie / ich habe sie auch viel mal in meinen Schrifften gerühret: Vnd im Büchlein an den Christlichen Adel Teutscher Nation / Tomo 1. pag. 300. spricht Lutherus: Wenn die Pigharder gleuben / daß warhafftig Brot vnd Wein im Abentmal / vnd darunter warhafftig Fleisch vnnd Blut Christi da sey / wöll er sie nicht verwerffen / denn das sey ein Artickel deß Glaubens / daß in dem natürlichen Brot vnd Wein / natürlich Fleisch vnd Blut Christi sey. Noch schewet sich jetzt Meister Ambrosi Wolfius vnd seine Rottgesellen nicht / so außgeschempt zusein / daß sie öffentlich schreiben vnnd streiten / Lutherus sey von anfang seines schreibens / biß auff Carlstads Lerm / Anno 24. allzeit Sacramentierisch / das ist / Pighardisch gewesen. Vnd da sollen noch im Teutschland Leute gefunden werden / die solche öffentliche vnwarheit nicht allein vnuerschempt außsprengen dörffen / sondern derselben auch gerne gleuben wolten. Vnd diese öffentliche Erweisung bezeugen ja klerlich vnd gewaltig bey allen Ehr vnd Warheit liebhabenden Leuten / daß es eitel Vngrund vnnd Vnwarheit sey / wenn die Sacramentierer auß Lutheri ersten Schrifften hin vnd wider etliche Wort außzwacken / vnnd darauß wider seine eigene Wort / Meinung / Erklerung vnnd Protestation schliessen wöllen / als sey er vor dem streit mit Carlstad / der Sacramentierer Meinung / in der Lehr vom Abentmal deß Herren / das ist / Zwinglisch gewesen. Zum vierdten / Im jhar 20. hat Lutherus eine ErklerungTo. 1. Ien. pag 211. Dreierley Ketzerey in Behmen / 1. Pigharder. 2. Grubenheimer. 3. Die von beider gestalt / nicht Ketzer / sondern allein zwispeltig / Schismatici. gestellet etlicher Artickel in seinem Sermon vom Sacrament / da er schreibet: Von der Behmischen Ketzerey zusagen / höre ich / es sein drey Partheyen im Behmerland. Die ersten / die Pigharder / welche sich durch ein außgelassen Buch / das ich gesehen / selbst erkleren / daß sie nicht alleine beider gestalt geniessen (da nicht so gros anlege) sondern auch nicht gleuben / daß Christi Fleisch vnd Blut warhafftig da sey. Diese Behmen halte ich für Ketzer / spricht Lutherus / Gott erbarme sich vber sie / ich habe sie auch viel mal in meinen Schrifften gerühret: Vnd im Büchlein an den Christlichen Adel Teutscher Nation / Tomo 1. pag. 300. spricht Lutherus: Wenn die Pigharder gleuben / daß warhafftig Brot vnd Wein im Abentmal / vnd darunter warhafftig Fleisch vnnd Blut Christi da sey / wöll er sie nicht verwerffen / denn das sey ein Artickel deß Glaubens / daß in dem natürlichen Brot vnd Wein / natürlich Fleisch vnd Blut Christi sey. Noch schewet sich jetzt Meister Ambrosi Wolfius vnd seine Rottgesellen nicht / so außgeschempt zusein / daß sie öffentlich schreiben vnnd streiten / Lutherus sey von anfang seines schreibens / biß auff Carlstads Lerm / Anno 24. allzeit Sacramentierisch / das ist / Pighardisch gewesen. Vnd da sollen noch im Teutschland Leute gefunden werden / die solche öffentliche vnwarheit nicht allein vnuerschempt außsprengen dörffen / sondern derselben auch gerne gleuben wolten. Vnd diese öffentliche Erweisung bezeugen ja klerlich vnd gewaltig bey allen Ehr vnd Warheit liebhabenden Leuten / daß es eitel Vngrund vnnd Vnwarheit sey / wenn die Sacramentierer auß Lutheri ersten Schrifften hin vnd wider etliche Wort außzwacken / vnnd darauß wider seine eigene Wort / Meinung / Erklerung vnnd Protestation schliessen wöllen / als sey er vor dem streit mit Carlstad / der Sacramentierer Meinung / in der Lehr vom Abentmal deß Herren / das ist / Zwinglisch gewesen. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0023" n="7"/> <p>Zum vierdten / Im jhar 20. hat Lutherus eine Erklerung<note place="right">To. 1. Ien. pag 211. Dreierley Ketzerey in Behmen / 1. Pigharder. 2. Grubenheimer. 3. Die von beider gestalt / nicht Ketzer / sondern allein zwispeltig / Schismatici.</note> gestellet etlicher Artickel in seinem Sermon vom Sacrament / da er schreibet: Von der Behmischen Ketzerey zusagen / höre ich / es sein drey Partheyen im Behmerland. Die ersten / die Pigharder / welche sich durch ein außgelassen Buch / das ich gesehen / selbst erkleren / daß sie nicht alleine beider gestalt geniessen (da nicht so gros anlege) sondern auch nicht gleuben / daß Christi Fleisch vnd Blut warhafftig da sey. Diese Behmen halte ich für Ketzer / spricht Lutherus / Gott erbarme sich vber sie / ich habe sie auch viel mal in meinen Schrifften gerühret: Vnd im Büchlein an den Christlichen Adel Teutscher Nation / Tomo 1. pag. 300. spricht Lutherus: Wenn die Pigharder gleuben / daß warhafftig Brot vnd Wein im Abentmal / vnd darunter warhafftig Fleisch vnnd Blut Christi da sey / wöll er sie nicht verwerffen / denn das sey ein Artickel deß Glaubens / daß in dem natürlichen Brot vnd Wein / natürlich Fleisch vnd Blut Christi sey. Noch schewet sich jetzt Meister Ambrosi Wolfius vnd seine Rottgesellen nicht / so außgeschempt zusein / daß sie öffentlich schreiben vnnd streiten / Lutherus sey von anfang seines schreibens / biß auff Carlstads Lerm / Anno 24. allzeit Sacramentierisch / das ist / Pighardisch gewesen. Vnd da sollen noch im Teutschland Leute gefunden werden / die solche öffentliche vnwarheit nicht allein vnuerschempt außsprengen dörffen / sondern derselben auch gerne gleuben wolten.</p> <p>Vnd diese öffentliche Erweisung bezeugen ja klerlich vnd gewaltig bey allen Ehr vnd Warheit liebhabenden Leuten / daß es eitel Vngrund vnnd Vnwarheit sey / wenn die Sacramentierer auß Lutheri ersten Schrifften hin vnd wider etliche Wort außzwacken / vnnd darauß wider seine eigene Wort / Meinung / Erklerung vnnd Protestation schliessen wöllen / als sey er vor dem streit mit Carlstad / der Sacramentierer Meinung / in der Lehr vom Abentmal deß Herren / das ist / Zwinglisch gewesen. </p> </div> </body> </text> </TEI> [7/0023]
Zum vierdten / Im jhar 20. hat Lutherus eine Erklerung gestellet etlicher Artickel in seinem Sermon vom Sacrament / da er schreibet: Von der Behmischen Ketzerey zusagen / höre ich / es sein drey Partheyen im Behmerland. Die ersten / die Pigharder / welche sich durch ein außgelassen Buch / das ich gesehen / selbst erkleren / daß sie nicht alleine beider gestalt geniessen (da nicht so gros anlege) sondern auch nicht gleuben / daß Christi Fleisch vnd Blut warhafftig da sey. Diese Behmen halte ich für Ketzer / spricht Lutherus / Gott erbarme sich vber sie / ich habe sie auch viel mal in meinen Schrifften gerühret: Vnd im Büchlein an den Christlichen Adel Teutscher Nation / Tomo 1. pag. 300. spricht Lutherus: Wenn die Pigharder gleuben / daß warhafftig Brot vnd Wein im Abentmal / vnd darunter warhafftig Fleisch vnnd Blut Christi da sey / wöll er sie nicht verwerffen / denn das sey ein Artickel deß Glaubens / daß in dem natürlichen Brot vnd Wein / natürlich Fleisch vnd Blut Christi sey. Noch schewet sich jetzt Meister Ambrosi Wolfius vnd seine Rottgesellen nicht / so außgeschempt zusein / daß sie öffentlich schreiben vnnd streiten / Lutherus sey von anfang seines schreibens / biß auff Carlstads Lerm / Anno 24. allzeit Sacramentierisch / das ist / Pighardisch gewesen. Vnd da sollen noch im Teutschland Leute gefunden werden / die solche öffentliche vnwarheit nicht allein vnuerschempt außsprengen dörffen / sondern derselben auch gerne gleuben wolten.
To. 1. Ien. pag 211. Dreierley Ketzerey in Behmen / 1. Pigharder. 2. Grubenheimer. 3. Die von beider gestalt / nicht Ketzer / sondern allein zwispeltig / Schismatici. Vnd diese öffentliche Erweisung bezeugen ja klerlich vnd gewaltig bey allen Ehr vnd Warheit liebhabenden Leuten / daß es eitel Vngrund vnnd Vnwarheit sey / wenn die Sacramentierer auß Lutheri ersten Schrifften hin vnd wider etliche Wort außzwacken / vnnd darauß wider seine eigene Wort / Meinung / Erklerung vnnd Protestation schliessen wöllen / als sey er vor dem streit mit Carlstad / der Sacramentierer Meinung / in der Lehr vom Abentmal deß Herren / das ist / Zwinglisch gewesen.
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 7. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/23>, abgerufen am 16.02.2025. |