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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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fordert auff Michaelis / Anno 1529. zu Marpurg zuerscheinenAnno 1529. / sich mit einander zu vnterreden / vom heiligen Sacrament des Leibs vnd Bluts vnsers HErrn Jesu Christi.

Vnd sind zu Marpurg erstlich einkommen / Oecolampadius / Zwinglius / Bucerus vnd Hedio.

Darnach D. Luther / Justus Jonas / Philippus Melanthon. Zu letzt auch Andreas Osiander von Nürnberg / Johan Brentius von Hall / Stephanus Agricola von Augspurg.

Als D. Martin Luther kommen / hat mein gnediger Herr der Landgraff erstlich befohlen / daß sich Doctor Luther mit dem Oecolampadio allein / vnnd Zwinglius mit dem Philippo auch allein vnterreden solten. Diesem Befehl nach haben diese mit einander gehandelt.

D. Luther hat Oecolampadio fürgehalten viel Artickel / dauon er etliche zum theil vnrecht geschrieben / zum theil beschwerliche reden erschollen / daß mehr vnd grösser jrrthumb zubesorgen.

Von solchen Artickeln hat Philippus Melanthon mit Zwingel gehandelt. Vnd sind nemlich diese gewesen.

Zwingel hatte vnrecht geschrieben de peccato originali,Vieljrrthumb der Sacramentierer. Daß Erbsünde nicht solte Sünde sein. Daß auch die Tauffe nicht dazu dienet / daß dadurch die Erbsünde den Kindern vergeben werde.

Item / vom heiligen Sacrament deß Leibes vnd Bluts vnsers HErrn Jesu Christi / hette er vnrecht geschrieben / daß Leib vnd Blut nicht warhafftig im Sacrament sein.

Item / de vsu verbi & sacramentorum lehren sie nicht / daß Wort vnnd Sacrament instituiert / Daß dadurch der heilige Geist gegeben werde / derhalben ministerium verbi & sacramentorum in Ecclesia leichtlich fallen möchte.

Item / man sagt / daß sich etliche bey jhnen hören lassen / als halten sie nicht recht von der Gottheit Christi.

fordert auff Michaelis / Anno 1529. zu Marpurg zuerscheinenAnno 1529. / sich mit einander zu vnterreden / vom heiligen Sacrament des Leibs vnd Bluts vnsers HErrn Jesu Christi.

Vnd sind zu Marpurg erstlich einkommen / Oecolampadius / Zwinglius / Bucerus vnd Hedio.

Darnach D. Luther / Justus Jonas / Philippus Melanthon. Zu letzt auch Andreas Osiander von Nürnberg / Johan Brentius von Hall / Stephanus Agricola von Augspurg.

Als D. Martin Luther kom̃en / hat mein gnediger Herr der Landgraff erstlich befohlen / daß sich Doctor Luther mit dem Oecolampadio allein / vnnd Zwinglius mit dem Philippo auch allein vnterreden solten. Diesem Befehl nach haben diese mit einander gehandelt.

D. Luther hat Oecolampadio fürgehalten viel Artickel / dauon er etliche zum theil vnrecht geschrieben / zum theil beschwerliche reden erschollen / daß mehr vnd grösser jrrthumb zubesorgen.

Von solchen Artickeln hat Philippus Melanthon mit Zwingel gehandelt. Vnd sind nemlich diese gewesen.

Zwingel hatte vnrecht geschrieben de peccato originali,Vieljrrthumb der Sacramentierer. Daß Erbsünde nicht solte Sünde sein. Daß auch die Tauffe nicht dazu dienet / daß dadurch die Erbsünde den Kindern vergeben werde.

Item / vom heiligen Sacrament deß Leibes vnd Bluts vnsers HErrn Jesu Christi / hette er vnrecht geschrieben / daß Leib vnd Blut nicht warhafftig im Sacrament sein.

Item / de vsu verbi & sacramentorum lehren sie nicht / daß Wort vnnd Sacrament instituiert / Daß dadurch der heilige Geist gegeben werde / derhalben ministerium verbi & sacramentorum in Ecclesia leichtlich fallen möchte.

Item / man sagt / daß sich etliche bey jhnen hören lassen / als halten sie nicht recht von der Gottheit Christi.

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[151/0167] fordert auff Michaelis / Anno 1529. zu Marpurg zuerscheinen / sich mit einander zu vnterreden / vom heiligen Sacrament des Leibs vnd Bluts vnsers HErrn Jesu Christi. Anno 1529. Vnd sind zu Marpurg erstlich einkommen / Oecolampadius / Zwinglius / Bucerus vnd Hedio. Darnach D. Luther / Justus Jonas / Philippus Melanthon. Zu letzt auch Andreas Osiander von Nürnberg / Johan Brentius von Hall / Stephanus Agricola von Augspurg. Als D. Martin Luther kom̃en / hat mein gnediger Herr der Landgraff erstlich befohlen / daß sich Doctor Luther mit dem Oecolampadio allein / vnnd Zwinglius mit dem Philippo auch allein vnterreden solten. Diesem Befehl nach haben diese mit einander gehandelt. D. Luther hat Oecolampadio fürgehalten viel Artickel / dauon er etliche zum theil vnrecht geschrieben / zum theil beschwerliche reden erschollen / daß mehr vnd grösser jrrthumb zubesorgen. Von solchen Artickeln hat Philippus Melanthon mit Zwingel gehandelt. Vnd sind nemlich diese gewesen. Zwingel hatte vnrecht geschrieben de peccato originali, Daß Erbsünde nicht solte Sünde sein. Daß auch die Tauffe nicht dazu dienet / daß dadurch die Erbsünde den Kindern vergeben werde. Vieljrrthumb der Sacramentierer. Item / vom heiligen Sacrament deß Leibes vnd Bluts vnsers HErrn Jesu Christi / hette er vnrecht geschrieben / daß Leib vnd Blut nicht warhafftig im Sacrament sein. Item / de vsu verbi & sacramentorum lehren sie nicht / daß Wort vnnd Sacrament instituiert / Daß dadurch der heilige Geist gegeben werde / derhalben ministerium verbi & sacramentorum in Ecclesia leichtlich fallen möchte. Item / man sagt / daß sich etliche bey jhnen hören lassen / als halten sie nicht recht von der Gottheit Christi.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 151. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/167>, abgerufen am 22.11.2024.