Anno 1527.des gantzen Zwinglischen Streits wider Lutherum / summarischen jnnhalt / hat jhr eigen Lauaterus in diese Häupstücke gefasset Zwingels Lehr vnd Schwarm./ pag. 13. Haec autem praecipua fuerunt capita, in quibus Zuuinglius a Luthero in hac causa dissentiebat, nempe, quod haec verba Christi per metonymiam essent exponenda. Quod Christi corpus & sanguis, non ore carnali, sed fide duntaxat perciperentur. Quod Christi corpus in certo coeli loco degeret, neque per omnia, vt Diuinitas, diffunderetur. Quodque impij, symbola tantum corporis & sanguinis Christi, non ipsum corpus Christi eiusque sanguinem acciperent. Das ist: Das sind die fürnembsten Häuptpunct / darinn Zwingel wider Lutherum ist. Denn also lehret Zwingel / daß die Wort Christi im Nachtmal / figurlich / von einem abwesenden vnnd bedeuteten Leib / müssen außgelegt vnd verstanden werden. 2. Vnd daß der Leib vnnd das Blut Christi / nicht mit leiblichem Munde / sondern allein mit dem Glauben / empfangen werde. 3. Item / daß der Leib Christi an einem gewissen ort im Himmel seine Statt vnd Wohnung habe / vnd nicht vberall sey / wo die Gottheit sey. 4. Vnnd / daß die Gottlosen allein die bedeutlichen eusserlichen Zeichen des Leibs vnd des Bluts Christi / vnd nicht den Leib vnd Blut Christi selbst / empfahen.
Anno 1528.
Anno 1528.
Disputation zu Bern in Schweitz.
Anno 1528. im Januario / ist gehalten worden eine öffentliche Disputation zu Bern in Schweitz / fürnemlich von wegen des Handels / das Abendmal belangend. Vnd weil zuuor / Anno 26. im Maio / von wegen der Papistischen örter in Schweitz / auch eine Disputation war gehalten worden / in qua inter themata, quae ad disputandum proposita, & ab Oecolampadio impugnata fuerant, etiam hoc fuit, quod verum Christi corpus atque sanguis adsint in Coena, daß der ware Leib vnnd Blut Christi im Abendmal sey / So ist dawider vnnd dagegen
Anno 1527.des gantzen Zwinglischen Streits wider Lutherum / summarischen jnnhalt / hat jhr eigen Lauaterus in diese Häupstücke gefasset Zwingels Lehr vñ Schwarm./ pag. 13. Haec autem praecipua fuerunt capita, in quibus Zuuinglius à Luthero in hac causa dissentiebat, nempe, quòd haec verba Christi per metonymiam essent exponenda. Quòd Christi corpus & sanguis, non ore carnali, sed fide duntaxat perciperentur. Quòd Christi corpus in certo coeli loco degeret, neque per omnia, vt Diuinitas, diffunderetur. Quodqúe impij, symbola tantùm corporis & sanguinis Christi, non ipsum corpus Christi eiusqúe sanguinem acciperent. Das ist: Das sind die fürnembsten Häuptpunct / darinn Zwingel wider Lutherum ist. Denn also lehret Zwingel / daß die Wort Christi im Nachtmal / figurlich / von einem abwesenden vnnd bedeuteten Leib / müssen außgelegt vnd verstanden werden. 2. Vnd daß der Leib vnnd das Blut Christi / nicht mit leiblichem Munde / sondern allein mit dem Glauben / empfangen werde. 3. Item / daß der Leib Christi an einem gewissen ort im Him̃el seine Statt vnd Wohnung habe / vnd nicht vberall sey / wo die Gottheit sey. 4. Vnnd / daß die Gottlosen allein die bedeutlichen eusserlichen Zeichen des Leibs vnd des Bluts Christi / vnd nicht den Leib vnd Blut Christi selbst / empfahen.
Anno 1528.
Anno 1528.
Disputation zu Bern in Schweitz.
Anno 1528. im Januario / ist gehalten worden eine öffentliche Disputation zu Bern in Schweitz / fürnemlich von wegen des Handels / das Abendmal belangend. Vnd weil zuuor / Anno 26. im Maio / von wegen der Papistischen örter in Schweitz / auch eine Disputation war gehalten worden / in qua inter themata, quae ad disputandum proposita, & ab Oecolampadio impugnata fuerant, etiam hoc fuit, quòd verum Christi corpus atque sanguis adsint in Coena, daß der ware Leib vnnd Blut Christi im Abendmal sey / So ist dawider vnnd dagegen
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des gantzen Zwinglischen Streits wider Lutherum / summarischen jnnhalt / hat jhr eigen Lauaterus in diese Häupstücke gefasset / pag. 13. Haec autem praecipua fuerunt capita, in quibus Zuuinglius à Luthero in hac causa dissentiebat, nempe, quòd haec verba Christi per metonymiam essent exponenda. Quòd Christi corpus & sanguis, non ore carnali, sed fide duntaxat perciperentur. Quòd Christi corpus in certo coeli loco degeret, neque per omnia, vt Diuinitas, diffunderetur. Quodqúe impij, symbola tantùm corporis & sanguinis Christi, non ipsum corpus Christi eiusqúe sanguinem acciperent. Das ist: Das sind die fürnembsten Häuptpunct / darinn Zwingel wider Lutherum ist. Denn also lehret Zwingel / daß die Wort Christi im Nachtmal / figurlich / von einem abwesenden vnnd bedeuteten Leib / müssen außgelegt vnd verstanden werden. 2. Vnd daß der Leib vnnd das Blut Christi / nicht mit leiblichem Munde / sondern allein mit dem Glauben / empfangen werde. 3. Item / daß der Leib Christi an einem gewissen ort im Him̃el seine Statt vnd Wohnung habe / vnd nicht vberall sey / wo die Gottheit sey. 4. Vnnd / daß die Gottlosen allein die bedeutlichen eusserlichen Zeichen des Leibs vnd des Bluts Christi / vnd nicht den Leib vnd Blut Christi selbst / empfahen.
Anno 1527.
Zwingels Lehr vñ Schwarm. Anno 1528.
Anno 1528. im Januario / ist gehalten worden eine öffentliche Disputation zu Bern in Schweitz / fürnemlich von wegen des Handels / das Abendmal belangend. Vnd weil zuuor / Anno 26. im Maio / von wegen der Papistischen örter in Schweitz / auch eine Disputation war gehalten worden / in qua inter themata, quae ad disputandum proposita, & ab Oecolampadio impugnata fuerant, etiam hoc fuit, quòd verum Christi corpus atque sanguis adsint in Coena, daß der ware Leib vnnd Blut Christi im Abendmal sey / So ist dawider vnnd dagegen
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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 114. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/130>, abgerufen am 16.02.2025.
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