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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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sen. Das bitten wir allein / daß sie solche stück zuuor auß jhremAnno 1527. mittel thun / vnnd nicht vnter sich leiden / ehe dann sie sich so gar hell brennen / vnnd das Maul wischen / Denn es stehet heiligen Leuten vbel an / solch Ertzbubenstück vnnd Teuffelische tücklein dem Nechsten zubeweisen.

Auff solche öffentliche anklage Pomerani vnd Lutheri / hat Bucerus wol allerley in seiner antwort fürgewendet / wie es pfleget in solchen sachen zugeschehen / aber das factum hat er nicht leugnen können oder dörffen. Vnnd Lauaterus schreibt / pag. 12. daß Zwinglius selbst zuuor widerrhaten habe / er solte solches mit den versionibus dermassen / wie gleichwol geschehen / wie gesagt / nicht fürnemen. Es ist auch wol zumercken / daß eben daß Mysterium iniquitatis, bald nach Lutheri Tod / auch zu Wittenberg sich hat begunt zuregen. Denn da Anno 1548. derCrimen falsi in secundo Tomo Lutheri edito Vuitebergae Anno 1548. ander theil der Bücher Lutheri gedruckt / haben etliche verschaffet / daß die jetzo verzeichneten Wort / auß Lutheri Buch sind außgelassen worden / daruon der Leser weitern bericht Georgij Rorarij zu finden / Tom. 2. pag. 383.

Dieses stück der Historien / Anno 1526. vnd folgends / sind darumb mit sonderm fleiß zumercken. Denn eben derselbige Zwinglische geist / vnd eben mit solchen vnerbaren stücken vnnd vnthaten / hat sich zu den jetzigen zeiten nun etliche jhar her weidlich gereget / sehen vnd hören lassen. Vnd wer dieselbigen geister prüfen wil / hat auß erwehneten Historien anzeigung gnugsam: Wer aber vber alle verwarnung dergleichen Zwinglische stück vnnd tück jetziger zeit annemen vnnd anbeten wil / den lassen wir im Werck vnnd mit der That beweisen / daß jetzund erfüllet werde / das Paulus geweissaget hat / 2. Thessal. 2.

In demselbigen jhar / 1527. hat Zwinglius im anfang eine Teutsche Apologiam / an Doctor Straussen / welcher wider Zwinglij Bücher etwas geschrieben / von dem Sacraments-

sen. Das bitten wir allein / daß sie solche stück zuuor auß jhremAnno 1527. mittel thun / vnnd nicht vnter sich leiden / ehe dann sie sich so gar hell brennen / vnnd das Maul wischen / Denn es stehet heiligen Leuten vbel an / solch Ertzbubenstück vnnd Teuffelische tücklein dem Nechsten zubeweisen.

Auff solche öffentliche anklage Pomerani vnd Lutheri / hat Bucerus wol allerley in seiner antwort fürgewendet / wie es pfleget in solchen sachen zugeschehen / aber das factum hat er nicht leugnen können oder dörffen. Vnnd Lauaterus schreibt / pag. 12. daß Zwinglius selbst zuuor widerrhaten habe / er solte solches mit den versionibus dermassen / wie gleichwol geschehen / wie gesagt / nicht fürnemen. Es ist auch wol zumercken / daß eben daß Mysterium iniquitatis, bald nach Lutheri Tod / auch zu Wittenberg sich hat begunt zuregen. Denn da Anno 1548. derCrimen falsi in secundo Tomo Lutheri edito Vuitebergae Anno 1548. ander theil der Bücher Lutheri gedruckt / haben etliche verschaffet / daß die jetzo verzeichneten Wort / auß Lutheri Buch sind außgelassen worden / daruon der Leser weitern bericht Georgij Rorarij zu finden / Tom. 2. pag. 383.

Dieses stück der Historien / Anno 1526. vnd folgends / sind darumb mit sonderm fleiß zumercken. Denn eben derselbige Zwinglische geist / vnd eben mit solchen vnerbaren stücken vnnd vnthaten / hat sich zu den jetzigen zeiten nun etliche jhar her weidlich gereget / sehen vnd hören lassen. Vnd wer dieselbigen geister prüfen wil / hat auß erwehneten Historien anzeigung gnugsam: Wer aber vber alle verwarnung dergleichen Zwinglische stück vnnd tück jetziger zeit annemen vnnd anbeten wil / den lassen wir im Werck vnnd mit der That beweisen / daß jetzund erfüllet werde / das Paulus geweissaget hat / 2. Thessal. 2.

In demselbigen jhar / 1527. hat Zwinglius im anfang eine Teutsche Apologiam / an Doctor Straussen / welcher wider Zwinglij Bücher etwas geschrieben / von dem Sacraments-

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[109/0125] sen. Das bitten wir allein / daß sie solche stück zuuor auß jhrem mittel thun / vnnd nicht vnter sich leiden / ehe dann sie sich so gar hell brennen / vnnd das Maul wischen / Denn es stehet heiligen Leuten vbel an / solch Ertzbubenstück vnnd Teuffelische tücklein dem Nechsten zubeweisen. Anno 1527. Auff solche öffentliche anklage Pomerani vnd Lutheri / hat Bucerus wol allerley in seiner antwort fürgewendet / wie es pfleget in solchen sachen zugeschehen / aber das factum hat er nicht leugnen können oder dörffen. Vnnd Lauaterus schreibt / pag. 12. daß Zwinglius selbst zuuor widerrhaten habe / er solte solches mit den versionibus dermassen / wie gleichwol geschehen / wie gesagt / nicht fürnemen. Es ist auch wol zumercken / daß eben daß Mysterium iniquitatis, bald nach Lutheri Tod / auch zu Wittenberg sich hat begunt zuregen. Denn da Anno 1548. der ander theil der Bücher Lutheri gedruckt / haben etliche verschaffet / daß die jetzo verzeichneten Wort / auß Lutheri Buch sind außgelassen worden / daruon der Leser weitern bericht Georgij Rorarij zu finden / Tom. 2. pag. 383. Crimen falsi in secundo Tomo Lutheri edito Vuitebergae Anno 1548. Dieses stück der Historien / Anno 1526. vnd folgends / sind darumb mit sonderm fleiß zumercken. Denn eben derselbige Zwinglische geist / vnd eben mit solchen vnerbaren stücken vnnd vnthaten / hat sich zu den jetzigen zeiten nun etliche jhar her weidlich gereget / sehen vnd hören lassen. Vnd wer dieselbigen geister prüfen wil / hat auß erwehneten Historien anzeigung gnugsam: Wer aber vber alle verwarnung dergleichen Zwinglische stück vnnd tück jetziger zeit annemen vnnd anbeten wil / den lassen wir im Werck vnnd mit der That beweisen / daß jetzund erfüllet werde / das Paulus geweissaget hat / 2. Thessal. 2. In demselbigen jhar / 1527. hat Zwinglius im anfang eine Teutsche Apologiam / an Doctor Straussen / welcher wider Zwinglij Bücher etwas geschrieben / von dem Sacraments-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 109. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/125>, abgerufen am 24.11.2024.