Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572.

Bild:
<< vorherige Seite

Es geschicht auch M. Jubici vnrecht. Denn M. Judex vnd Wigandus semptlich / das kleine Corpus Doctrine / mit Gottes hülff geschrieben / vnd sind die wort als bald mit der beiden raht nach ausgehen des ersten Exemplars corrigirt / vnd wider in Druck gegeben worden. Das ist war / vnd weis der arme Ireneus nicht / wie es vmb dis büchlin gelegen / alleine das er alles mit stürmen wil ausfechten / vnd schemet sich keines vnrechten berichts. Haben aber andere dem ersten Exemplar gefolget / im nachdrücken / mögen sie zusehen.

Die Wirtenbergische / haben offentliche propositiones wider den schwarm / die Erbsünde sey ein Wesen / lassen ausgehen / vnd zu Tubingen disputirt / auch in einer Censur den Manicheischen Irrthum verdampt / vnd dieser kirchen lere für recht erkant. Vnd ist ein Irneisch böslin / als solte jre Confession dawider sein.

Das Düringische Corpus stehet jm auch nicht bey. Sondern es wird Ireneus als ein falsator / das ist verfelscher desselben Corporis / aus diesem seinem schreiben billich geachtet / beschüldiget vnd erkleret.

Das Ireneus weiter stürmet / im Syntagmate Veteris & Noui Testamenti stehe auch diese lere / ist die richtige Antwort drauff.

Erstlich ist das nicht eine offentliche vnd greiffliche vnwarheit / das darinne der Heuptstreit oder lere solte stehen / Peccatum est Substantia / die Erbsünde ist ein Wesen. Wolan pfeiff auff armer windbleser / vnd zeige an / wo stehet solches? Aber paustete backen / vnd sprüender mund mit vnnützen worten / werden solches noch nicht beweisen.

Darnach ist das nicht abermal eine schendliche vnwarheit / das Ireneus darff schreiben / in Corpore ueteris Testamenti stehe / Sünde ist das verderbte Wesen. Je wo stehet

Es geschicht auch M. Jubici vnrecht. Denn M. Judex vnd Wigandus semptlich / das kleine Corpus Doctrine / mit Gottes hülff geschrieben / vnd sind die wort als bald mit der beiden raht nach ausgehen des ersten Exemplars corrigirt / vnd wider in Druck gegeben worden. Das ist war / vnd weis der arme Ireneus nicht / wie es vmb dis büchlin gelegen / alleine das er alles mit stürmen wil ausfechten / vnd schemet sich keines vnrechten berichts. Haben aber andere dem ersten Exemplar gefolget / im nachdrücken / mögen sie zusehen.

Die Wirtenbergische / haben offentliche propositiones wider den schwarm / die Erbsünde sey ein Wesen / lassen ausgehen / vnd zu Tubingen disputirt / auch in einer Censur den Manicheischen Irrthum verdampt / vnd dieser kirchen lere für recht erkant. Vnd ist ein Irneisch böslin / als solte jre Confession dawider sein.

Das Düringische Corpus stehet jm auch nicht bey. Sondern es wird Ireneus als ein falsator / das ist verfelscher desselben Corporis / aus diesem seinem schreiben billich geachtet / beschüldiget vnd erkleret.

Das Ireneus weiter stürmet / im Syntagmate Veteris & Noui Testamenti stehe auch diese lere / ist die richtige Antwort drauff.

Erstlich ist das nicht eine offentliche vnd greiffliche vnwarheit / das darinne der Heuptstreit oder lere solte stehen / Peccatum est Substantia / die Erbsünde ist ein Wesen. Wolan pfeiff auff armer windbleser / vnd zeige an / wo stehet solches? Aber paustete backen / vnd sprüender mund mit vnnützen worten / werden solches noch nicht beweisen.

Darnach ist das nicht abermal eine schendliche vnwarheit / das Ireneus darff schreiben / in Corpore ueteris Testamenti stehe / Sünde ist das verderbte Wesen. Je wo stehet

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0093"/>
        <p>Es geschicht auch M. Jubici vnrecht. Denn M. Judex vnd Wigandus semptlich / das                      kleine Corpus Doctrine / mit Gottes hülff geschrieben / vnd sind die wort als                      bald mit der beiden raht nach ausgehen des ersten Exemplars corrigirt / vnd                      wider in Druck gegeben worden. Das ist war / vnd weis der arme Ireneus nicht /                      wie es vmb dis büchlin gelegen / alleine das er alles mit stürmen wil ausfechten                      / vnd schemet sich keines vnrechten berichts. Haben aber andere dem ersten                      Exemplar gefolget / im nachdrücken / mögen sie zusehen.</p>
        <p>Die Wirtenbergische / haben offentliche propositiones wider den schwarm / die                      Erbsünde sey ein Wesen / lassen ausgehen / vnd zu Tubingen disputirt / auch in                      einer Censur den Manicheischen Irrthum verdampt / vnd dieser kirchen lere für                      recht erkant. Vnd ist ein Irneisch böslin / als solte jre Confession dawider                      sein.</p>
        <p>Das Düringische Corpus stehet jm auch nicht bey. Sondern es wird Ireneus als ein <hi rendition="#i">falsator</hi> / das ist verfelscher desselben <hi rendition="#i">Corporis</hi> / aus diesem seinem schreiben billich geachtet                      / beschüldiget vnd erkleret.</p>
        <p>Das Ireneus weiter stürmet / im <hi rendition="#i">Syntagmate Veteris &amp; Noui                          Testamenti</hi> stehe auch diese lere / ist die richtige Antwort drauff.</p>
        <p>Erstlich ist das nicht eine offentliche vnd greiffliche vnwarheit / das darinne                      der Heuptstreit oder lere solte stehen / <hi rendition="#i">Peccatum est                          Substantia</hi> / die Erbsünde ist ein Wesen. Wolan pfeiff auff armer                      windbleser / vnd zeige an / wo stehet solches? Aber paustete backen / vnd                      sprüender mund mit vnnützen worten / werden solches noch nicht beweisen.</p>
        <p>Darnach ist das nicht abermal eine schendliche vnwarheit / das Ireneus darff                      schreiben / <hi rendition="#i">in Corpore ueteris Testamenti</hi> stehe / Sünde                      ist das verderbte Wesen. Je wo stehet
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0093] Es geschicht auch M. Jubici vnrecht. Denn M. Judex vnd Wigandus semptlich / das kleine Corpus Doctrine / mit Gottes hülff geschrieben / vnd sind die wort als bald mit der beiden raht nach ausgehen des ersten Exemplars corrigirt / vnd wider in Druck gegeben worden. Das ist war / vnd weis der arme Ireneus nicht / wie es vmb dis büchlin gelegen / alleine das er alles mit stürmen wil ausfechten / vnd schemet sich keines vnrechten berichts. Haben aber andere dem ersten Exemplar gefolget / im nachdrücken / mögen sie zusehen. Die Wirtenbergische / haben offentliche propositiones wider den schwarm / die Erbsünde sey ein Wesen / lassen ausgehen / vnd zu Tubingen disputirt / auch in einer Censur den Manicheischen Irrthum verdampt / vnd dieser kirchen lere für recht erkant. Vnd ist ein Irneisch böslin / als solte jre Confession dawider sein. Das Düringische Corpus stehet jm auch nicht bey. Sondern es wird Ireneus als ein falsator / das ist verfelscher desselben Corporis / aus diesem seinem schreiben billich geachtet / beschüldiget vnd erkleret. Das Ireneus weiter stürmet / im Syntagmate Veteris & Noui Testamenti stehe auch diese lere / ist die richtige Antwort drauff. Erstlich ist das nicht eine offentliche vnd greiffliche vnwarheit / das darinne der Heuptstreit oder lere solte stehen / Peccatum est Substantia / die Erbsünde ist ein Wesen. Wolan pfeiff auff armer windbleser / vnd zeige an / wo stehet solches? Aber paustete backen / vnd sprüender mund mit vnnützen worten / werden solches noch nicht beweisen. Darnach ist das nicht abermal eine schendliche vnwarheit / das Ireneus darff schreiben / in Corpore ueteris Testamenti stehe / Sünde ist das verderbte Wesen. Je wo stehet

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572/93
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572/93>, abgerufen am 24.11.2024.