Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572.ein oder das Wesen. Sondern er leret vndsagt / die Erbsünde sey eine Corruptio / eine verderbung der krefften / sey eine sch wachheit aller glieder. Vnd vnterscheidet in den wor ten / so vorhin angezogen auffs fleissigst / uitium & Materiam. Vitium & Naturam Den schaden vnd das Wesen. Die Creatur / das geschöpff Gottes / vnd das uitium, den schaden. Derwegen solten sich billich Ireneus vnd seine gesellen schemen für Gott vnd der Christenheit / das sie so blind in die Schrifften Lutheri rauschen / vnd wenn sie ein wörtlin erschnappen / bald alles siehen vnd liegen lassen / es sage oder singe D. Luther was er wolle / so mus er der argen Manicheischen lere anhenger vnd patron sein. Aber thun sie vnd alle Schwermer doch auch mit Gottes Wort also / was ists wunder. Das ist viel mehr wunder / das in solcher grossen bosheit der Schwermer / noch eine reine Christliche kirche sein kan. Wolan so ist nun offenbar / das M. Ireneus noch einmal seinen wind verblasen / vnd vbel D. Lutheri wort hat angezogen. Wil er nun busse thun wol gut / wo nicht / so wird er hie in der falsation D. Luthers ergrieffen. Gott erleuchte jhn / das ers sehe vnd beweine. Denn es ist grosse Sünde. Es setzet M. Ireneus noch mehr / man habe anfenglich gestritten / alles Menschlich Wesen sey Sünde. Antwort. Ja recht / das sagen wir noch. Aber da lassen wir vns keinen Manicheischen schwermer diese rede verkehren / als solte es so viel heissen. Die Erbsünde ist ein Wesen. O nein lieber Irenee / in Christi / in Lutheri / in der reinen kirchen / lesset man solche verdrehung / verkehrung vnd schwermerey nicht zu. Ir könnet solche verkehrung nue vnnd nimmermehr beweisen noch erhalten. Aus dem 7. To. Ger. fol. 376. bringet Ireneus auch ein oder das Wesen. Sondern er leret vndsagt / die Erbsünde sey eine Corruptio / eine verderbung der krefften / sey eine sch wachheit aller glieder. Vnd vnterscheidet in den wor ten / so vorhin angezogen auffs fleissigst / uitium & Materiam. Vitium & Naturam Den schaden vnd das Wesen. Die Creatur / das geschöpff Gottes / vnd das uitium, den schaden. Derwegen solten sich billich Ireneus vnd seine gesellen schemen für Gott vnd der Christenheit / das sie so blind in die Schrifften Lutheri rauschen / vnd wenn sie ein wörtlin erschnappen / bald alles siehen vnd liegen lassen / es sage oder singe D. Luther was er wolle / so mus er der argen Manicheischen lere anhenger vnd patron sein. Aber thun sie vnd alle Schwermer doch auch mit Gottes Wort also / was ists wunder. Das ist viel mehr wunder / das in solcher grossen bosheit der Schwermer / noch eine reine Christliche kirche sein kan. Wolan so ist nun offenbar / das M. Ireneus noch einmal seinen wind verblasen / vnd vbel D. Lutheri wort hat angezogen. Wil er nun busse thun wol gut / wo nicht / so wird er hie in der falsation D. Luthers ergrieffen. Gott erleuchte jhn / das ers sehe vnd beweine. Denn es ist grosse Sünde. Es setzet M. Ireneus noch mehr / man habe anfenglich gestritten / alles Menschlich Wesen sey Sünde. Antwort. Ja recht / das sagen wir noch. Aber da lassen wir vns keinen Manicheischen schwermer diese rede verkehren / als solte es so viel heissen. Die Erbsünde ist ein Wesen. O nein lieber Irenee / in Christi / in Lutheri / in der reinen kirchen / lesset man solche verdrehung / verkehrung vnd schwermerey nicht zu. Ir könnet solche verkehrung nue vnnd nimmermehr beweisen noch erhalten. Aus dem 7. To. Ger. fol. 376. bringet Ireneus auch <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0088"/> ein oder das Wesen. Sondern er leret vndsagt / die Erbsünde sey eine <hi rendition="#i">Corruptio</hi> / eine verderbung der krefften / sey eine sch wachheit aller glieder. 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Luthers ergrieffen. Gott erleuchte jhn / das ers sehe vnd beweine. Denn es ist grosse Sünde.</p> <p>Es setzet M. Ireneus noch mehr / man habe anfenglich gestritten / alles Menschlich Wesen sey Sünde.</p> <p>Antwort. Ja recht / das sagen wir noch. Aber da lassen wir vns keinen Manicheischen schwermer diese rede verkehren / als solte es so viel heissen. Die Erbsünde ist ein Wesen. O nein lieber Irenee / in Christi / in Lutheri / in der reinen kirchen / lesset man solche verdrehung / verkehrung vnd schwermerey nicht zu. Ir könnet solche verkehrung nue vnnd nimmermehr beweisen noch erhalten.</p> <p>Aus dem 7. To. Ger. fol. 376. bringet Ireneus auch </p> </div> </body> </text> </TEI> [0088]
ein oder das Wesen. Sondern er leret vndsagt / die Erbsünde sey eine Corruptio / eine verderbung der krefften / sey eine sch wachheit aller glieder. Vnd vnterscheidet in den wor ten / so vorhin angezogen auffs fleissigst / uitium & Materiam. Vitium & Naturam Den schaden vnd das Wesen. Die Creatur / das geschöpff Gottes / vnd das uitium, den schaden.
Derwegen solten sich billich Ireneus vnd seine gesellen schemen für Gott vnd der Christenheit / das sie so blind in die Schrifften Lutheri rauschen / vnd wenn sie ein wörtlin erschnappen / bald alles siehen vnd liegen lassen / es sage oder singe D. Luther was er wolle / so mus er der argen Manicheischen lere anhenger vnd patron sein. Aber thun sie vnd alle Schwermer doch auch mit Gottes Wort also / was ists wunder. Das ist viel mehr wunder / das in solcher grossen bosheit der Schwermer / noch eine reine Christliche kirche sein kan.
Wolan so ist nun offenbar / das M. Ireneus noch einmal seinen wind verblasen / vnd vbel D. Lutheri wort hat angezogen. Wil er nun busse thun wol gut / wo nicht / so wird er hie in der falsation D. Luthers ergrieffen. Gott erleuchte jhn / das ers sehe vnd beweine. Denn es ist grosse Sünde.
Es setzet M. Ireneus noch mehr / man habe anfenglich gestritten / alles Menschlich Wesen sey Sünde.
Antwort. Ja recht / das sagen wir noch. Aber da lassen wir vns keinen Manicheischen schwermer diese rede verkehren / als solte es so viel heissen. Die Erbsünde ist ein Wesen. O nein lieber Irenee / in Christi / in Lutheri / in der reinen kirchen / lesset man solche verdrehung / verkehrung vnd schwermerey nicht zu. Ir könnet solche verkehrung nue vnnd nimmermehr beweisen noch erhalten.
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