Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572.Was man aber wider jre nichtige vnd vnbestendige Vrsachen fürbrachte / vnd sie zur vnterredung anhielte / aller freundwilligkeit sich erböte / halff es alles nicht / da stack es alles. Zum allerletzten / da man allen müglichen vleis angewand / vnd sie mit nichten hat können bewegen vnd erheben / das sie in diesem dem Christlichen Landesfürsten gehorsameten / vnd doch die Sache versucheten / Auchsie auff jhren harten vnd vbermütigen worten berueten / Item nicht ein wenig jnne halten wolten / ist jhnen Fürstlicher Befehl fürgelesen worden / weil sie dem Landsfürsten / welcher jhnen solche vnterredung der von jnen gesprengten Lere vnd rede / aufferlegt vnd befohlen / nicht wolten gehorsamen / auch das Consistorium verwürffen / vnd schmelich antasteten / Item / weil sie auch nicht gedechten jnne zu halten / so solte hiemit jhnen jr Kirchendienst gelegt sein / vnd vntersagt / das sie hinfürder in diesen Landen jre falsche Lehre nicht solten heimlich oder offentlich aussprengen / vnd sich sonsten auch friedlich vnd vnuerweislich halten. Darauff ist Ireneus aus dem Lande gezogen / vnd nicht lenger darinnen blieben. Die andern haben sich noch etwas lenger darin enthalten / Sintemal das Land jrer keinem verboten. Also ist nun Ireneus aus den Lande abgeschieden als der da die Manicheische lere / Peccatum est Substantia, die Erbsünde ist ein Wesen / darin ausgesprengt / vnd in Schrifften auch derselben gestendig gewesen / wie auch nu sein eigen gros Buch dasselbe für der gantzen Christenheit bezeuget. Was man aber wider jre nichtige vnd vnbestendige Vrsachen fürbrachte / vnd sie zur vnterredung anhielte / aller freundwilligkeit sich erböte / halff es alles nicht / da stack es alles. Zum allerletzten / da man allen müglichen vleis angewand / vnd sie mit nichten hat können bewegen vnd erheben / das sie in diesem dem Christlichen Landesfürsten gehorsameten / vnd doch die Sache versucheten / Auchsie auff jhren harten vnd vbermütigen worten berueten / Item nicht ein wenig jnne halten wolten / ist jhnen Fürstlicher Befehl fürgelesen worden / weil sie dem Landsfürsten / welcher jhnen solche vnterredung der von jnen gesprengten Lere vnd rede / aufferlegt vnd befohlen / nicht wolten gehorsamen / auch das Consistorium verwürffen / vnd schmelich antasteten / Item / weil sie auch nicht gedechten jnne zu halten / so solte hiemit jhnen jr Kirchendienst gelegt sein / vnd vntersagt / das sie hinfürder in diesen Landen jre falsche Lehre nicht solten heimlich oder offentlich aussprengen / vnd sich sonsten auch friedlich vnd vnuerweislich halten. Darauff ist Ireneus aus dem Lande gezogen / vnd nicht lenger darinnen blieben. Die andern haben sich noch etwas lenger darin enthalten / Sintemal das Land jrer keinem verboten. Also ist nun Ireneus aus dẽ Lande abgeschiedẽ als der da die Manicheische lere / Peccatum est Substantia, die Erbsünde ist ein Wesen / darin ausgesprengt / vnd in Schrifften auch derselben gestendig gewesen / wie auch nu sein eigen gros Buch dasselbe für der gantzen Christenheit bezeuget. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0191"/> <p>Was man aber wider jre nichtige vnd vnbestendige Vrsachen fürbrachte / vnd sie zur vnterredung anhielte / aller freundwilligkeit sich erböte / halff es alles nicht / da stack es alles.</p> <p>Zum allerletzten / da man allen müglichen vleis angewand / vnd sie mit nichten hat können bewegen vnd erheben / das sie in diesem dem Christlichen Landesfürsten gehorsameten / vnd doch die Sache versucheten / Auchsie auff jhren harten vnd vbermütigen worten berueten / Item nicht ein wenig jnne halten wolten / ist jhnen Fürstlicher Befehl fürgelesen worden / weil sie dem Landsfürsten / welcher jhnen solche vnterredung der von jnen gesprengten Lere vnd rede / aufferlegt vnd befohlen / nicht wolten gehorsamen / auch das Consistorium verwürffen / vnd schmelich antasteten / Item / weil sie auch nicht gedechten jnne zu halten / so solte hiemit jhnen jr Kirchendienst gelegt sein / vnd vntersagt / das sie hinfürder in diesen Landen jre falsche Lehre nicht solten heimlich oder offentlich aussprengen / vnd sich sonsten auch friedlich vnd vnuerweislich halten.</p> <p>Darauff ist Ireneus aus dem Lande gezogen / vnd nicht lenger darinnen blieben. Die andern haben sich noch etwas lenger darin enthalten / Sintemal das Land jrer keinem verboten.</p> <p>Also ist nun Ireneus aus dẽ Lande abgeschiedẽ als der da die Manicheische lere / <hi rendition="#i">Peccatum est Substantia</hi>, die Erbsünde ist ein Wesen / darin ausgesprengt / vnd in Schrifften auch derselben gestendig gewesen / wie auch nu sein eigen gros Buch dasselbe für der gantzen Christenheit bezeuget.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0191]
Was man aber wider jre nichtige vnd vnbestendige Vrsachen fürbrachte / vnd sie zur vnterredung anhielte / aller freundwilligkeit sich erböte / halff es alles nicht / da stack es alles.
Zum allerletzten / da man allen müglichen vleis angewand / vnd sie mit nichten hat können bewegen vnd erheben / das sie in diesem dem Christlichen Landesfürsten gehorsameten / vnd doch die Sache versucheten / Auchsie auff jhren harten vnd vbermütigen worten berueten / Item nicht ein wenig jnne halten wolten / ist jhnen Fürstlicher Befehl fürgelesen worden / weil sie dem Landsfürsten / welcher jhnen solche vnterredung der von jnen gesprengten Lere vnd rede / aufferlegt vnd befohlen / nicht wolten gehorsamen / auch das Consistorium verwürffen / vnd schmelich antasteten / Item / weil sie auch nicht gedechten jnne zu halten / so solte hiemit jhnen jr Kirchendienst gelegt sein / vnd vntersagt / das sie hinfürder in diesen Landen jre falsche Lehre nicht solten heimlich oder offentlich aussprengen / vnd sich sonsten auch friedlich vnd vnuerweislich halten.
Darauff ist Ireneus aus dem Lande gezogen / vnd nicht lenger darinnen blieben. Die andern haben sich noch etwas lenger darin enthalten / Sintemal das Land jrer keinem verboten.
Also ist nun Ireneus aus dẽ Lande abgeschiedẽ als der da die Manicheische lere / Peccatum est Substantia, die Erbsünde ist ein Wesen / darin ausgesprengt / vnd in Schrifften auch derselben gestendig gewesen / wie auch nu sein eigen gros Buch dasselbe für der gantzen Christenheit bezeuget.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572/191 |
Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572/191>, abgerufen am 29.06.2024. |