Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572.Der I. Strowisch. 1. Accidens ist / das do kan bey dem / oder vom Wesen eines dinges / one einige des Wesens verderbung / sein. 2. Erbsünde sol ein Accidens sein. 3. Derhalben ist die Erbsünde bey oder von des Menschen Wesen / one desselben Menschen Wesen verderbung. Antwort. Ein grausamer Strowisch ist das / damit könde man wol Stelene Schlösser einstossen / denn es sind wol drey helmer in dem Strowisch. Aber da hörestu nicht den Schlus in diesem Argument auff die fürgesetzte Proposition / das es richtig zu gieng / vnd lauttete also. Ergo peccatum, Non est Accidens. Darumb ist die Sünde Nicht etwas zufelliges. Ist aber das nicht fein hinan gestürmet / vnd weit bey hin geschossen vnd gefeilet? Ey jr armen Strohelmer / wie webet euch der grausame Storm wind Irenei vber Schlösser / Thürme / Heusser hinweg / wie sprewe vom wind weggewebet wird / Psal. 1. Fürs ander merck eben drauff / der Stroherne / grausame / rauschende Man / bringt wider die Heuptproposition. Die Erbsünde ist etwas zufelliges. Nicht im ersten ansetzen / anfallen / treffen / einen spruch oder grund aus Gottes Wort / Sondern aus der Dialectica. Fürs dritte / so ist Maior / die erste Proposition particularis / & non uniuersalis, das ist redet nicht von allen zufelligen dingen / vnd solte M. Ireneus beweisen / das solche be- Der I. Strowisch. 1. Accidens ist / das do kan bey dem / oder vom Wesen eines dinges / one einige des Wesens verderbung / sein. 2. Erbsünde sol ein Accidens sein. 3. Derhalben ist die Erbsünde bey oder von des Menschen Wesen / one desselben Menschen Wesen verderbung. Antwort. Ein grausamer Strowisch ist das / damit könde man wol Stelene Schlösser einstossen / denn es sind wol drey helmer in dem Strowisch. Aber da hörestu nicht den Schlus in diesem Argument auff die fürgesetzte Proposition / das es richtig zu gieng / vnd lauttete also. Ergo peccatum, Non est Accidens. Darumb ist die Sünde Nicht etwas zufelliges. Ist aber das nicht fein hinan gestürmet / vnd weit bey hin geschossen vnd gefeilet? Ey jr armen Strohelmer / wie webet euch der grausame Storm wind Irenei vber Schlösser / Thürme / Heusser hinweg / wie sprewe vom wind weggewebet wird / Psal. 1. Fürs ander merck eben drauff / der Stroherne / grausame / rauschende Man / bringt wider die Heuptproposition. Die Erbsünde ist etwas zufelliges. Nicht im ersten ansetzen / anfallen / treffen / einen spruch oder grund aus Gottes Wort / Sondern aus der Dialectica. Fürs dritte / so ist Maior / die erste Proposition particularis / & non uniuersalis, das ist redet nicht von allen zufelligen dingen / vnd solte M. Ireneus beweisen / das solche be- <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0112"/> </div> <div> <head>Der I. Strowisch.<lb/></head> <p>1. <hi rendition="#i">Accidens</hi> ist / das do kan bey dem / oder vom Wesen eines dinges / one einige des Wesens verderbung / sein.</p> </div> <div> <head>2. Erbsünde sol ein Accidens sein.<lb/></head> <p>3. Derhalben ist die Erbsünde bey oder von des Menschen Wesen / one desselben Menschen Wesen verderbung.</p> <p>Antwort. Ein grausamer Strowisch ist das / damit könde man wol Stelene Schlösser einstossen / denn es sind wol drey helmer in dem Strowisch. Aber da hörestu nicht den Schlus in diesem Argument auff die fürgesetzte Proposition / das es richtig zu gieng / vnd lauttete also.</p> </div> <div> <head>Ergo peccatum, Non est Accidens.<lb/></head> </div> <div> <head>Darumb ist die Sünde Nicht etwas zufelliges.<lb/></head> <p>Ist aber das nicht fein hinan gestürmet / vnd weit bey hin geschossen vnd gefeilet? Ey jr armen Strohelmer / wie webet euch der grausame Storm wind Irenei vber Schlösser / Thürme / Heusser hinweg / wie sprewe vom wind weggewebet wird / Psal. 1.</p> <p>Fürs ander merck eben drauff / der Stroherne / grausame / rauschende Man / bringt wider die Heuptproposition.</p> </div> <div> <head>Die Erbsünde ist etwas zufelliges.<lb/></head> <p>Nicht im ersten ansetzen / anfallen / treffen / einen spruch oder grund aus Gottes Wort / Sondern aus der Dialectica.</p> <p>Fürs dritte / so ist Maior / die erste Proposition particularis / & <hi rendition="#i">non uniuersalis</hi>, das ist redet nicht von allen zufelligen dingen / vnd solte M. Ireneus beweisen / das solche be- </p> </div> </body> </text> </TEI> [0112]
Der I. Strowisch.
1. Accidens ist / das do kan bey dem / oder vom Wesen eines dinges / one einige des Wesens verderbung / sein.
2. Erbsünde sol ein Accidens sein.
3. Derhalben ist die Erbsünde bey oder von des Menschen Wesen / one desselben Menschen Wesen verderbung.
Antwort. Ein grausamer Strowisch ist das / damit könde man wol Stelene Schlösser einstossen / denn es sind wol drey helmer in dem Strowisch. Aber da hörestu nicht den Schlus in diesem Argument auff die fürgesetzte Proposition / das es richtig zu gieng / vnd lauttete also.
Ergo peccatum, Non est Accidens.
Darumb ist die Sünde Nicht etwas zufelliges.
Ist aber das nicht fein hinan gestürmet / vnd weit bey hin geschossen vnd gefeilet? Ey jr armen Strohelmer / wie webet euch der grausame Storm wind Irenei vber Schlösser / Thürme / Heusser hinweg / wie sprewe vom wind weggewebet wird / Psal. 1.
Fürs ander merck eben drauff / der Stroherne / grausame / rauschende Man / bringt wider die Heuptproposition.
Die Erbsünde ist etwas zufelliges.
Nicht im ersten ansetzen / anfallen / treffen / einen spruch oder grund aus Gottes Wort / Sondern aus der Dialectica.
Fürs dritte / so ist Maior / die erste Proposition particularis / & non uniuersalis, das ist redet nicht von allen zufelligen dingen / vnd solte M. Ireneus beweisen / das solche be-
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572/112>, abgerufen am 16.02.2025. |