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Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572.

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ein toll / vnd für Gott dem Allmechtigen nicht löblich rhümen vorher setzet:

Er hab sein Bekentnis bisher gethan von der Proposition / peccatum est substantia Die Erbsünde ist das wesen / da er doch solche seine proposition schendlich verlassen / vnd nicht mit einem einigen Argument hat können darthun oder beweisen / Ist das nicht blindheit vnd bosheit?

Fürs ander / darff er sagen / seine Argument vnd gründe / so er bissher erzelet / weren pro substantia, Nota pro substantia gesetzt / hoch hehr / teusch nicht. Ist aber das nicht eine vnartige / grobe / greiffliche geuckeley / geucherey vnd narrerey. Es bleset Ireneus daher mit fünff Winden / vnd vielen Segeln / er habe prosubstantia gründe gesetzt / das ist / er habe mit gründen erweiset / das die Erbsünde sey eine substantz vnd Wesen: Vnd hat doch des elende / verirrete / verwirrete compilator oder zusamen Störer / nicht ein einig Argument oder folgereye / wie bissher sein deutlich gezeiget / können auffbringen / das drauff schlösse. Denn ja nicht eine Conclusio oder Beschlus auff diese Wort gangen.

Claus Narr hat auff ein zeit gehört / von einem Schlosse des Churfürsten zu Sachsen / das man es mit einem gewalt nicht möchte eröbern / alleine / das man es müste aushüngern. Da setzet sich der Narr vnter die brücken / vnd fastet etliche tage das man nicht weis / wo der wahn witzige Mensch hinkomen / Endlich siehet jn einer dort jemerlich sitzen / der schreiet jme zu / er sol erfür komen / da springt er daher / vnd schreiet / Ey ja gebet jr euch nun gefangen / vnd rhümete / wie er das Schloso hette eröbert / denn er hette es ausgehüngert.

Solches gieng dem annen Manne wol hin / vnd ward ein gelechter draus / er schadete auch niemands damit. Aber das Ireneus darff also daher prallen in offentlicher schrifft /

ein toll / vnd für Gott dem Allmechtigen nicht löblich rhümen vorher setzet:

Er hab sein Bekentnis bisher gethan von der Proposition / peccatum est substantia Die Erbsünde ist das wesen / da er doch solche seine proposition schendlich verlassen / vnd nicht mit einem einigen Argument hat können darthun oder beweisen / Ist das nicht blindheit vnd bosheit?

Fürs ander / darff er sagen / seine Argument vnd gründe / so er bissher erzelet / weren pro substantia, Nota pro substantia gesetzt / hoch hehr / teusch nicht. Ist aber das nicht eine vnartige / grobe / greiffliche geuckeley / geucherey vnd narrerey. Es bleset Ireneus daher mit fünff Winden / vnd vielen Segeln / er habe prosubstantia gründe gesetzt / das ist / er habe mit gründen erweiset / das die Erbsünde sey eine substantz vnd Wesen: Vnd hat doch des elende / verirrete / verwirrete compilator oder zusamen Störer / nicht ein einig Argument oder folgereye / wie bissher sein deutlich gezeiget / können auffbringen / das drauff schlösse. Denn ja nicht eine Conclusio oder Beschlus auff diese Wort gangen.

Claus Narr hat auff ein zeit gehört / von einem Schlosse des Churfürsten zu Sachsen / das man es mit einem gewalt nicht möchte eröbern / alleine / das man es müste aushüngern. Da setzet sich der Narr vnter die brücken / vnd fastet etliche tage das man nicht weis / wo der wahn witzige Mensch hinkomen / Endlich siehet jn einer dort jemerlich sitzen / der schreiet jme zu / er sol erfür komen / da springt er daher / vnd schreiet / Ey ja gebet jr euch nun gefangen / vnd rhümete / wie er das Schloso hette eröbert / denn er hette es ausgehüngert.

Solches gieng dem annen Manne wol hin / vnd ward ein gelechter draus / er schadete auch niemands damit. Aber das Ireneus darff also daher prallen in offentlicher schrifft /

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[0106] ein toll / vnd für Gott dem Allmechtigen nicht löblich rhümen vorher setzet: Er hab sein Bekentnis bisher gethan von der Proposition / peccatum est substantia Die Erbsünde ist das wesen / da er doch solche seine proposition schendlich verlassen / vnd nicht mit einem einigen Argument hat können darthun oder beweisen / Ist das nicht blindheit vnd bosheit? Fürs ander / darff er sagen / seine Argument vnd gründe / so er bissher erzelet / weren pro substantia, Nota pro substantia gesetzt / hoch hehr / teusch nicht. Ist aber das nicht eine vnartige / grobe / greiffliche geuckeley / geucherey vnd narrerey. Es bleset Ireneus daher mit fünff Winden / vnd vielen Segeln / er habe prosubstantia gründe gesetzt / das ist / er habe mit gründen erweiset / das die Erbsünde sey eine substantz vnd Wesen: Vnd hat doch des elende / verirrete / verwirrete compilator oder zusamen Störer / nicht ein einig Argument oder folgereye / wie bissher sein deutlich gezeiget / können auffbringen / das drauff schlösse. Denn ja nicht eine Conclusio oder Beschlus auff diese Wort gangen. Claus Narr hat auff ein zeit gehört / von einem Schlosse des Churfürsten zu Sachsen / das man es mit einem gewalt nicht möchte eröbern / alleine / das man es müste aushüngern. Da setzet sich der Narr vnter die brücken / vnd fastet etliche tage das man nicht weis / wo der wahn witzige Mensch hinkomen / Endlich siehet jn einer dort jemerlich sitzen / der schreiet jme zu / er sol erfür komen / da springt er daher / vnd schreiet / Ey ja gebet jr euch nun gefangen / vnd rhümete / wie er das Schloso hette eröbert / denn er hette es ausgehüngert. Solches gieng dem annen Manne wol hin / vnd ward ein gelechter draus / er schadete auch niemands damit. Aber das Ireneus darff also daher prallen in offentlicher schrifft /

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572/106>, abgerufen am 24.11.2024.