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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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das Adam sein vorige substantz natur oder wesen durch den fal verloren / vnnd in eine andere substantz vnd natur wesentlich vorwandelt sey / welche natur nu mehr die wesentliche Erbsünde selber were. Denn ist die natur blieben / so ist sie ja nicht in ein ander vnd new wesen oder natur verwandelt. Aber hievon an seinem ort weiter.

Der zehende / Das Gegentheil lehret vnnd bestreitet10. Vnterscheid. / das die verderbte natur / welche die wesentliche Erbsünde selbst ohne allen vnterscheid sey / in die wesentliche gerechtigkeit selbst verwandelt vnnd also entlich selig werde.

Dieses hat abermals D. Luthero nicht getreumet / geschweige denn / das ers solte in seinen Schrifften getrieben haben. Denn wie im vorgehenden Cap. vber das 15. Cap. der Ersten Epistel an die Corinther aus D. Luthero ist angezogen worden / helt D. Lutherus / das eben die Seel vnd eben der Leib / den wir itzo haben / sollen von der Erbsünde vnnd allen scheden erlöset werden / vnd ewiges leben erlangen / da hergegen die Erbsünde sol ausgefeget werden vnnd nimmer sein. Wie solt denn sein glaub oder lere gewest sein / das Leib vnnd Seele itzo ohne allen vnterscheid die Erbsünde selbst weren / vnnd in die wesentliche gerechtigkeit selbst solten verwandelt werden / damit die Erbsünde selbst ewig selig würde.

Der Eilffte / Das Gegentheil wil darumb die gleichniß11. Vnterscheid. / vom aussatz / vom gifft / vom sauerteig etc. so D. Lutherus von der Erbsünde gebraucht / nicht dulden / dieweil es siehet / das D. Luther durch dieselben zwischen der verderbten natur vnd zwischen der Erbsünde vnterschieden hat.

Hergegen treibt D. Lutherus dieselben gleichniß mit allem vleis / den vnterscheid zwischen der verderbten natur vnnd zwischen der Erbsünde darzuthun / vnd zuerweisen /

das Adam sein vorige substantz natur oder wesẽ durch den fal verloren / vnnd in eine andere substantz vnd natur wesentlich vorwandelt sey / welche natur nu mehr die wesentliche Erbsünde selber were. Denn ist die natur blieben / so ist sie ja nicht in ein ander vnd new wesen oder natur verwandelt. Aber hievon an seinem ort weiter.

Der zehende / Das Gegentheil lehret vnnd bestreitet10. Vnterscheid. / das die verderbte natur / welche die wesentliche Erbsünde selbst ohne allen vnterscheid sey / in die wesentliche gerechtigkeit selbst verwandelt vnnd also entlich selig werde.

Dieses hat abermals D. Luthero nicht getreumet / geschweige denn / das ers solte in seinen Schrifften getrieben haben. Denn wie im vorgehenden Cap. vber das 15. Cap. der Ersten Epistel an die Corinther aus D. Luthero ist angezogen worden / helt D. Lutherus / das eben die Seel vnd eben der Leib / den wir itzo haben / sollen von der Erbsünde vnnd allen scheden erlöset werden / vnd ewiges leben erlangen / da hergegen die Erbsünde sol ausgefeget werden vnnd nimmer sein. Wie solt deñ sein glaub oder lere gewest sein / das Leib vnnd Seele itzo ohne allen vnterscheid die Erbsünde selbst weren / vnnd in die wesentliche gerechtigkeit selbst solten verwandelt werden / damit die Erbsünde selbst ewig selig würde.

Der Eilffte / Das Gegentheil wil darumb die gleichniß11. Vnterscheid. / vom aussatz / vom gifft / vom sauerteig etc. so D. Lutherus von der Erbsünde gebraucht / nicht dulden / dieweil es siehet / das D. Luther durch dieselben zwischen der verderbten natur vnd zwischen der Erbsünde vnterschieden hat.

Hergegen treibt D. Lutherus dieselben gleichniß mit allem vleis / den vnterscheid zwischen der verderbten natur vnnd zwischen der Erbsünde darzuthun / vnd zuerweisen /

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[0089] das Adam sein vorige substantz natur oder wesẽ durch den fal verloren / vnnd in eine andere substantz vnd natur wesentlich vorwandelt sey / welche natur nu mehr die wesentliche Erbsünde selber were. Denn ist die natur blieben / so ist sie ja nicht in ein ander vnd new wesen oder natur verwandelt. Aber hievon an seinem ort weiter. Der zehende / Das Gegentheil lehret vnnd bestreitet / das die verderbte natur / welche die wesentliche Erbsünde selbst ohne allen vnterscheid sey / in die wesentliche gerechtigkeit selbst verwandelt vnnd also entlich selig werde. 10. Vnterscheid. Dieses hat abermals D. Luthero nicht getreumet / geschweige denn / das ers solte in seinen Schrifften getrieben haben. Denn wie im vorgehenden Cap. vber das 15. Cap. der Ersten Epistel an die Corinther aus D. Luthero ist angezogen worden / helt D. Lutherus / das eben die Seel vnd eben der Leib / den wir itzo haben / sollen von der Erbsünde vnnd allen scheden erlöset werden / vnd ewiges leben erlangen / da hergegen die Erbsünde sol ausgefeget werden vnnd nimmer sein. Wie solt deñ sein glaub oder lere gewest sein / das Leib vnnd Seele itzo ohne allen vnterscheid die Erbsünde selbst weren / vnnd in die wesentliche gerechtigkeit selbst solten verwandelt werden / damit die Erbsünde selbst ewig selig würde. Der Eilffte / Das Gegentheil wil darumb die gleichniß / vom aussatz / vom gifft / vom sauerteig etc. so D. Lutherus von der Erbsünde gebraucht / nicht dulden / dieweil es siehet / das D. Luther durch dieselben zwischen der verderbten natur vnd zwischen der Erbsünde vnterschieden hat. 11. Vnterscheid. Hergegen treibt D. Lutherus dieselben gleichniß mit allem vleis / den vnterscheid zwischen der verderbten natur vnnd zwischen der Erbsünde darzuthun / vnd zuerweisen /

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/89>, abgerufen am 23.11.2024.