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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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Hergegen aber hat D. Lutherus niemals geleret / oder ge schrieben / das die Erbsünde ein substantz oder wesen sey / oder wie man in Schulen zu reden pflegt in das praedicamentum substantiae gehöre (wie vnser Gegentheil streitet) sondern viel mehr das Gegenspiel: nemlich das die Erbsünde keine substantz sey / wie Aristoteles vnnd die Dialectici in Schulen die substantz beschreiben / vnd derwegen ins praedi camentum substantiae nicht zu setzen sey. Tom. 2. Ienensi contra Latomum Pag. 418.

Der dritte / das Gegentheil hat bißher gestritten vnnd 3. vnterscheid.noch / das die vernünfftige Seele des menschen ohne allen vnterscheid die Erbsünde selbst sey. Anathematisiert auch alle / so es disfals mit jhrer meinung nicht halten wollen / wie dessen alle jhre Bücher voll sein. Hergegen kan es nimmermehr aus D. Lutheri Schrifften dargethan oder erwiesen werden / das er jemals geschrieben / das die vernünfftige Seele des menschen ohne allen vnterscheid eigentlich die Erbsünde selbst sey.

Das die Erbsünde in der vernünfftigen Seele sey / vnd dieselbige verderbt habe / das findet man wol in D. Luthers Schrifften offt / das aber die vernünfftige Seele ohne allen vnterscheid die Erbsünde eigentlich selbst sein solle / das stehet in Lutheri Büchern nicht / mag auch daraus nicht beygebracht werden.

4. vnterscheid.

Der vierde / Illyricus hat öffentlich gestritten in seinen Büchern so noch verhanden sind / das die Erbsünde eine vernünfftige oder verstendige mechtige Creatur sey. Dieses hat D. Luthero niemals getreumet / geschweige denn / das er solche Gotteslesterung solle gelehret / oder von sich geschrieben haben / Beruffen vns derwegen getrost auff seine Tomos vnnd sind des ge-

Hergegen aber hat D. Lutherus niemals geleret / oder ge schrieben / das die Erbsünde ein substantz oder wesen sey / oder wie man in Schulen zu reden pflegt in das praedicamentum substantiae gehöre (wie vnser Gegentheil streitet) sondern viel mehr das Gegenspiel: nemlich das die Erbsünde keine substantz sey / wie Aristoteles vnnd die Dialectici in Schulen die substantz beschreiben / vnd derwegen ins praedi camentum substantiae nicht zu setzen sey. Tom. 2. Ienensi contra Latomum Pag. 418.

Der dritte / das Gegentheil hat bißher gestritten vnnd 3. vnterscheid.noch / das die vernünfftige Seele des menschen ohne allen vnterscheid die Erbsünde selbst sey. Anathematisiert auch alle / so es disfals mit jhrer meinung nicht halten wollen / wie dessen alle jhre Bücher voll sein. Hergegen kan es nimmermehr aus D. Lutheri Schrifften dargethan oder erwiesen werden / das er jemals geschrieben / das die vernünfftige Seele des menschen ohne allen vnterscheid eigentlich die Erbsünde selbst sey.

Das die Erbsünde in der vernünfftigen Seele sey / vnd dieselbige verderbt habe / das findet man wol in D. Luthers Schrifften offt / das aber die vernünfftige Seele ohne allen vnterscheid die Erbsünde eigentlich selbst sein solle / das stehet in Lutheri Büchern nicht / mag auch daraus nicht beygebracht werden.

4. vnterscheid.

Der vierde / Illyricus hat öffentlich gestritten in seinen Büchern so noch verhanden sind / das die Erbsünde eine vernünfftige oder verstendige mechtige Creatur sey. Dieses hat D. Luthero niemals getreumet / geschweige denn / das er solche Gotteslesterung solle gelehret / oder von sich geschrieben haben / Beruffen vns derwegen getrost auff seine Tomos vnnd sind des ge-

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[0084] Hergegen aber hat D. Lutherus niemals geleret / oder ge schrieben / das die Erbsünde ein substantz oder wesen sey / oder wie man in Schulen zu reden pflegt in das praedicamentum substantiae gehöre (wie vnser Gegentheil streitet) sondern viel mehr das Gegenspiel: nemlich das die Erbsünde keine substantz sey / wie Aristoteles vnnd die Dialectici in Schulen die substantz beschreiben / vnd derwegen ins praedi camentum substantiae nicht zu setzen sey. Tom. 2. Ienensi contra Latomum Pag. 418. Der dritte / das Gegentheil hat bißher gestritten vnnd noch / das die vernünfftige Seele des menschen ohne allen vnterscheid die Erbsünde selbst sey. Anathematisiert auch alle / so es disfals mit jhrer meinung nicht halten wollen / wie dessen alle jhre Bücher voll sein. Hergegen kan es nimmermehr aus D. Lutheri Schrifften dargethan oder erwiesen werden / das er jemals geschrieben / das die vernünfftige Seele des menschen ohne allen vnterscheid eigentlich die Erbsünde selbst sey. 3. vnterscheid. Das die Erbsünde in der vernünfftigen Seele sey / vnd dieselbige verderbt habe / das findet man wol in D. Luthers Schrifften offt / das aber die vernünfftige Seele ohne allen vnterscheid die Erbsünde eigentlich selbst sein solle / das stehet in Lutheri Büchern nicht / mag auch daraus nicht beygebracht werden. Der vierde / Illyricus hat öffentlich gestritten in seinen Büchern so noch verhanden sind / das die Erbsünde eine vernünfftige oder verstendige mechtige Creatur sey. Dieses hat D. Luthero niemals getreumet / geschweige denn / das er solche Gotteslesterung solle gelehret / oder von sich geschrieben haben / Beruffen vns derwegen getrost auff seine Tomos vnnd sind des ge-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/84>, abgerufen am 24.11.2024.