Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.Item in der Kirchen Postil aus der Epistel am Ostermitwoch / Das sündliche fleisch sol sterben / auff das auch31. Beweis die sünde vnnd der todt an jhm verzehret vnd verschlungen werde / vnd beide der leib sampt der Seele ewig lebe. Sol das sündliche fleisch darumb sterben / auff das auch die sünde vnd der todt an jhm verzehret vnd verschlungen werde / das beide leib vnnd Seele ewig leben / so muß ja (wie alle verstendige hertzen sehen) ein vnterscheid zwischen der Erbsünde vnd des menschen leib vnnd Seele sein / vnnd muß die verderbte natur vnnd Erbsünde nicht einerley sein. Es sol aber wie D. L. recht lehret / das sündliche fleisch sterben / auff das auch die sünde vnd der todt an jhm verzehret vnd verschlungen werde. Derwegen kans ja nach D. Lutheri lehre nicht sein / das die verderbte natur leibs vnd der Seelen vnnd die Erbsünde solten ohne allen vnterscheid einerley sein. Vrsach ist diese. Denn was am sündigen leibe sol verschlungen vnd verzehret werden / das der leib mit der Seelen ewig lebe / das ist ja der sündige leib selbst nicht. Die sünde aber sol am sündigen leibe des menschen verschlungen vnd verzehret werden. Derwegen ists klar / das der verderbte leib oder natur des menschen die Erbsünde selbst nicht sey: sondern von derselben vnterschieden sey. Abermals schreibet D. Lutherus Genes. 38. Nos credimus & speramus, qui sumus circum dati carne peccati,32. Beweis futurum vt in die redemptionis nostrae ea purgetur & separetur ab omnibus infirmitatibus etc. Das ist / wir die wir mit diesem sündlichem fleisch vmbgeben sind gleuben vnd hoffen / das es am tage der Erlösung werde gereiniget vnnd gescheiden werden / von aller schwacheit / todt vnd schande etc. Item in der Kirchen Postil aus der Epistel am Ostermitwoch / Das sündliche fleisch sol sterben / auff das auch31. Beweis die sünde vnnd der todt an jhm verzehret vnd verschlungen werde / vnd beide der leib sampt der Seele ewig lebe. Sol das sündliche fleisch darumb sterben / auff das auch die sünde vnd der todt an jhm verzehret vnd verschlungen werde / das beide leib vnnd Seele ewig leben / so muß ja (wie alle verstendige hertzen sehen) ein vnterscheid zwischen der Erbsünde vnd des menschen leib vnnd Seele sein / vnnd muß die verderbte natur vnnd Erbsünde nicht einerley sein. Es sol aber wie D. L. recht lehret / das sündliche fleisch sterben / auff das auch die sünde vnd der todt an jhm verzehret vnd verschlungen werde. Derwegen kans ja nach D. Lutheri lehre nicht sein / das die verderbte natur leibs vnd der Seelen vnnd die Erbsünde solten ohne allen vnterscheid einerley sein. Vrsach ist diese. Denn was am sündigen leibe sol verschlungen vnd verzehret werden / das der leib mit der Seelen ewig lebe / das ist ja der sündige leib selbst nicht. Die sünde aber sol am sündigen leibe des menschen verschlungen vnd verzehret werden. Derwegen ists klar / das der verderbte leib oder natur des menschen die Erbsünde selbst nicht sey: sondern von derselben vnterschieden sey. Abermals schreibet D. Lutherus Genes. 38. Nos credimus & speramus, qui sumus circum dati carne peccati,32. Beweis futurum vt in die redemptionis nostrae ea purgetur & separetur ab omnibus infirmitatibus etc. Das ist / wir die wir mit diesem sündlichem fleisch vmbgeben sind gleuben vnd hoffen / das es am tage der Erlösung werde gereiniget vnnd gescheiden werden / von aller schwacheit / todt vnd schande etc. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0079"/> <p>Item in der Kirchen Postil aus der Epistel am Ostermitwoch / Das sündliche fleisch sol sterben / auff das auch<note place="right">31. Beweis</note> die sünde vnnd der todt an jhm verzehret vnd verschlungen werde / vnd beide der leib sampt der Seele ewig lebe.</p> <p>Sol das sündliche fleisch darumb sterben / auff das auch die sünde vnd der todt an jhm verzehret vnd verschlungen werde / das beide leib vnnd Seele ewig leben / so muß ja (wie alle verstendige hertzen sehen) ein vnterscheid zwischen der Erbsünde vnd des menschen leib vnnd Seele sein / vnnd muß die verderbte natur vnnd Erbsünde nicht einerley sein.</p> <p>Es sol aber wie D. 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Item in der Kirchen Postil aus der Epistel am Ostermitwoch / Das sündliche fleisch sol sterben / auff das auch die sünde vnnd der todt an jhm verzehret vnd verschlungen werde / vnd beide der leib sampt der Seele ewig lebe.
31. Beweis Sol das sündliche fleisch darumb sterben / auff das auch die sünde vnd der todt an jhm verzehret vnd verschlungen werde / das beide leib vnnd Seele ewig leben / so muß ja (wie alle verstendige hertzen sehen) ein vnterscheid zwischen der Erbsünde vnd des menschen leib vnnd Seele sein / vnnd muß die verderbte natur vnnd Erbsünde nicht einerley sein.
Es sol aber wie D. L. recht lehret / das sündliche fleisch sterben / auff das auch die sünde vnd der todt an jhm verzehret vnd verschlungen werde.
Derwegen kans ja nach D. Lutheri lehre nicht sein / das die verderbte natur leibs vnd der Seelen vnnd die Erbsünde solten ohne allen vnterscheid einerley sein. Vrsach ist diese. Denn was am sündigen leibe sol verschlungen vnd verzehret werden / das der leib mit der Seelen ewig lebe / das ist ja der sündige leib selbst nicht.
Die sünde aber sol am sündigen leibe des menschen verschlungen vnd verzehret werden.
Derwegen ists klar / das der verderbte leib oder natur des menschen die Erbsünde selbst nicht sey: sondern von derselben vnterschieden sey.
Abermals schreibet D. Lutherus Genes. 38. Nos credimus & speramus, qui sumus circum dati carne peccati, futurum vt in die redemptionis nostrae ea purgetur & separetur ab omnibus infirmitatibus etc. Das ist / wir die wir mit diesem sündlichem fleisch vmbgeben sind gleuben vnd hoffen / das es am tage der Erlösung werde gereiniget vnnd gescheiden werden / von aller schwacheit / todt vnd schande etc.
32. Beweis
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/79>, abgerufen am 16.07.2024. |