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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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bleibenn soll / vnd zwischen der Erbsünde / in welcher der leib vnd gantze mensch empfangen vnd geboren ist / so in der aufferstehung nicht bleiben wird / Denn wo der leib selbst vnd die Erbsünde ohn allen vnterscheid einerley weren / müste die sünde in der aufferstehung auch bleiben. Denn je der leib sol vnd wird aufferstehen vnd in ewigkeit bleiben. Da nu der leib die sünde selbst ohne allen vnterscheid were / so müste ja die sünde selbst am Jüngsten tage aufferweckt werden / vnd ewig bleiben / weil der leib aufferwecket wird / vnd ewig bleibet.

Nu sol aber alles vom menschlichen Leibe in der aufferstehung nach D. Lutheri rede abgethan werden / was er hie gehabt hat / als Erbsünde vnd was sonst böses in diesem leben an jm ist / vnd sol nichts vberbleiben / ohne was gehöret zu des leibes wesen.

Derhalben verstehet vnd siehet ein jedes frommes hertz / D. Lutherus zwischen des verderbten menschen leib oder wesen des leibes so bleiben sol / vnd zwischen der Erbsünde / so nicht bleiben sol / einen richtigen klaren vnd deutlichen vnter scheid gehalten habe.

Item / wer lehret / das eben derselbe Leib vnd Seele bleibe in der aufferstehung so ein jglicher hie gehabt / vnd hergegen setzet / das die sünde daruon ausgefeget werde / derselbige vnterscheidet zwischen leib / seele selbst vnd der Erbsünde.

Dieses thut D. Lutherus 1. Cor: 15. mit vielen worten vnd ausführlich etc. wie dieselbigen angezogen.

Derhalben ists gewißlich war / das er nicht der meinung gewest / das Leib vnd Seele ohne allen vnterscheid die Erbsünde selbst sind / sondern er hat zwischen der verderbten 22 Beweiss.natur / vnd der Erbsünde einen vnterscheid gehalten.

Ebner massen schreibet er in obbemelten Capittel: Dar-

bleibenn soll / vnd zwischen der Erbsünde / in welcher der leib vnd gantze mensch empfangen vnd geboren ist / so in der aufferstehung nicht bleiben wird / Denn wo der leib selbst vnd die Erbsünde ohn allen vnterscheid einerley weren / müste die sünde in der aufferstehung auch bleiben. Denn je der leib sol vnd wird aufferstehen vnd in ewigkeit bleiben. Da nu der leib die sünde selbst ohne allen vnterscheid were / so müste ja die sünde selbst am Jüngsten tage aufferweckt werden / vnd ewig bleiben / weil der leib aufferwecket wird / vnd ewig bleibet.

Nu sol aber alles vom menschlichen Leibe in der aufferstehung nach D. Lutheri rede abgethan werden / was er hie gehabt hat / als Erbsünde vnd was sonst böses in diesem leben an jm ist / vnd sol nichts vberbleiben / ohne was gehöret zu des leibes wesen.

Derhalben verstehet vnd siehet ein jedes frommes hertz / D. Lutherus zwischen des verderbten menschen leib oder wesen des leibes so bleiben sol / vnd zwischen der Erbsünde / so nicht bleiben sol / einen richtigen klaren vnd deutlichen vnter scheid gehalten habe.

Item / wer lehret / das eben derselbe Leib vnd Seele bleibe in der aufferstehung so ein jglicher hie gehabt / vnd hergegen setzet / das die sünde daruon ausgefeget werde / derselbige vnterscheidet zwischen leib / seele selbst vnd der Erbsünde.

Dieses thut D. Lutherus 1. Cor: 15. mit vielen worten vnd ausführlich etc. wie dieselbigen angezogen.

Derhalben ists gewißlich war / das er nicht der meinung gewest / das Leib vnd Seele ohne allen vnterscheid die Erbsünde selbst sind / sondern er hat zwischen der verderbten 22 Beweiss.natur / vnd der Erbsünde einen vnterscheid gehalten.

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[0068] bleibenn soll / vnd zwischen der Erbsünde / in welcher der leib vnd gantze mensch empfangen vnd geboren ist / so in der aufferstehung nicht bleiben wird / Denn wo der leib selbst vnd die Erbsünde ohn allen vnterscheid einerley weren / müste die sünde in der aufferstehung auch bleiben. Denn je der leib sol vnd wird aufferstehen vnd in ewigkeit bleiben. Da nu der leib die sünde selbst ohne allen vnterscheid were / so müste ja die sünde selbst am Jüngsten tage aufferweckt werden / vnd ewig bleiben / weil der leib aufferwecket wird / vnd ewig bleibet. Nu sol aber alles vom menschlichen Leibe in der aufferstehung nach D. Lutheri rede abgethan werden / was er hie gehabt hat / als Erbsünde vnd was sonst böses in diesem leben an jm ist / vnd sol nichts vberbleiben / ohne was gehöret zu des leibes wesen. Derhalben verstehet vnd siehet ein jedes frommes hertz / D. Lutherus zwischen des verderbten menschen leib oder wesen des leibes so bleiben sol / vnd zwischen der Erbsünde / so nicht bleiben sol / einen richtigen klaren vnd deutlichen vnter scheid gehalten habe. Item / wer lehret / das eben derselbe Leib vnd Seele bleibe in der aufferstehung so ein jglicher hie gehabt / vnd hergegen setzet / das die sünde daruon ausgefeget werde / derselbige vnterscheidet zwischen leib / seele selbst vnd der Erbsünde. Dieses thut D. Lutherus 1. Cor: 15. mit vielen worten vnd ausführlich etc. wie dieselbigen angezogen. Derhalben ists gewißlich war / das er nicht der meinung gewest / das Leib vnd Seele ohne allen vnterscheid die Erbsünde selbst sind / sondern er hat zwischen der verderbten natur / vnd der Erbsünde einen vnterscheid gehalten. 22 Beweiss. Ebner massen schreibet er in obbemelten Capittel: Dar-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/68>, abgerufen am 25.11.2024.