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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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Derwegen ist vnleugbar / das D. Lutherus die verderbte natur vnnd Erbsünde nicht für einerley gehalten / sondern vnterscheiden hat.

Wer auch klar bekent vnd schreibet / das wir menschen4. Beweis vnsere leibe noch haben / alleine das sie jemmerlich verderbt sind / Item das wir vnsern willen vnnd vernunfft noch haben / allein das sie sehr geschwecht sind / derselbe helt nicht / das Erbsünde vnd der leib / Seele / vernunfft vnnd wille des menschen / einerley sind / denn sonst köndte er nicht schreiben / das der leib / der wille / vnd die vernunfft blieben etc. weren.

Solchs aber bekent vnnd schreibt D. Lutherus Genes. 3. fol. 41. wie er dasselbige auch Genes. 2. fol. 2. Item Genes. 3. fol. 49. bekennen thut. Denn so lauten seine wort / wir haben den leib noch / aber wie jemmerlich ist er verderbet? Wir haben den willen vnnd vernunfft noch / aber wie vielfeltig sind sie geschwecht? Habemus corpus, sed quam miserum, quam varie laesum? Sic habemus voluntatem quoque & rationem, sed quam multipliciter vitiatam?

Derwegen ist vnwiedersprechlich war / das D. Lutherus zwischen der verderbten natur / leib / Seele / vernunfft / willen / vnd der Erbsünde selbst vnterscheide.

Also wenn D. Lutheri meinung gewest / das kein vnterscheid zwischen der verderbten natur vnnd Erbsünde wehre5. Beweis. / würde er zweifels ohne die Erbsünde nicht eine kranckheit vnnd gebrechen vnnd scheußliche verkehrung der natur genennet haben. Denn so alber ist D. Luther nicht gewest / das er nicht solte gewust haben / das kranckheit / gebrechen / greuliche verkehrung / nicht selbstendige wesen weren / wie vnsere verderbte natur ist / auch nach dem fall / Son dern zufellige scheden.

Derwegen ist vnleugbar / das D. Lutherus die verderbte natur vnnd Erbsünde nicht für einerley gehalten / sondern vnterscheiden hat.

Wer auch klar bekent vnd schreibet / das wir menschen4. Beweis vnsere leibe noch haben / alleine das sie jemmerlich verderbt sind / Item das wir vnsern willen vnnd vernunfft noch haben / allein das sie sehr geschwecht sind / derselbe helt nicht / das Erbsünde vnd der leib / Seele / vernunfft vnnd wille des menschen / einerley sind / denn sonst köndte er nicht schreiben / das der leib / der wille / vnd die vernunfft blieben etc. weren.

Solchs aber bekent vnnd schreibt D. Lutherus Genes. 3. fol. 41. wie er dasselbige auch Genes. 2. fol. 2. Item Genes. 3. fol. 49. bekennen thut. Denn so lauten seine wort / wir haben den leib noch / aber wie jemmerlich ist er verderbet? Wir haben den willen vnnd vernunfft noch / aber wie vielfeltig sind sie geschwecht? Habemus corpus, sed quàm miserum, quàm varie laesum? Sic habemus voluntatem quoque & rationem, sed quàm multipliciter vitiatam?

Derwegen ist vnwiedersprechlich war / das D. Lutherus zwischen der verderbten natur / leib / Seele / vernunfft / willen / vnd der Erbsünde selbst vnterscheide.

Also wenn D. Lutheri meinung gewest / das kein vnterscheid zwischen der verderbten natur vnnd Erbsünde wehre5. Beweis. / würde er zweifels ohne die Erbsünde nicht eine kranckheit vnnd gebrechen vnnd scheußliche verkehrung der natur genennet haben. Denn so alber ist D. Luther nicht gewest / das er nicht solte gewust haben / das kranckheit / gebrechen / greuliche verkehrung / nicht selbstendige wesen weren / wie vnsere verderbte natur ist / auch nach dem fall / Son dern zufellige scheden.

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[0059] Derwegen ist vnleugbar / das D. Lutherus die verderbte natur vnnd Erbsünde nicht für einerley gehalten / sondern vnterscheiden hat. Wer auch klar bekent vnd schreibet / das wir menschen vnsere leibe noch haben / alleine das sie jemmerlich verderbt sind / Item das wir vnsern willen vnnd vernunfft noch haben / allein das sie sehr geschwecht sind / derselbe helt nicht / das Erbsünde vnd der leib / Seele / vernunfft vnnd wille des menschen / einerley sind / denn sonst köndte er nicht schreiben / das der leib / der wille / vnd die vernunfft blieben etc. weren. 4. Beweis Solchs aber bekent vnnd schreibt D. Lutherus Genes. 3. fol. 41. wie er dasselbige auch Genes. 2. fol. 2. Item Genes. 3. fol. 49. bekennen thut. Denn so lauten seine wort / wir haben den leib noch / aber wie jemmerlich ist er verderbet? Wir haben den willen vnnd vernunfft noch / aber wie vielfeltig sind sie geschwecht? Habemus corpus, sed quàm miserum, quàm varie laesum? Sic habemus voluntatem quoque & rationem, sed quàm multipliciter vitiatam? Derwegen ist vnwiedersprechlich war / das D. Lutherus zwischen der verderbten natur / leib / Seele / vernunfft / willen / vnd der Erbsünde selbst vnterscheide. Also wenn D. Lutheri meinung gewest / das kein vnterscheid zwischen der verderbten natur vnnd Erbsünde wehre / würde er zweifels ohne die Erbsünde nicht eine kranckheit vnnd gebrechen vnnd scheußliche verkehrung der natur genennet haben. Denn so alber ist D. Luther nicht gewest / das er nicht solte gewust haben / das kranckheit / gebrechen / greuliche verkehrung / nicht selbstendige wesen weren / wie vnsere verderbte natur ist / auch nach dem fall / Son dern zufellige scheden. 5. Beweis.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/59>, abgerufen am 26.11.2024.