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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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derbte natur des menschen ohne allen vnterscheid für die sünde selbst gehalten / als wollen wir in Gottes nahmen vnd durch beystand des heiligen geistes in diesem siebenden theil / das Gegenspiel hieraus erweisen.

Der Herr Ihesus Christus verleihe seine gnade darzu AMEN.

ANfenglich aber ist klar / das wer die Erbsünde eine priuation1. Beweis. oder mangel nennet / derselbe vnterscheidet sie von der natur / so ein selbstendig erschaffen wesen ist.

D. Lutherus Genes. cap. 2. nennet die Erbsünde eine priuation oder mangel der Erbgerechtigkeit gleich wie blindheit ein mangel des gesichts ist. Peccatum originale (spricht er) est amissio iusticiae originalis seu priuatio, sieut caecitas est priuatio visus. Das ist / die Erbsünde ist eine verlierung der Erbgerechtigkeit / oder ein mangel / ein gebrechen gleich wie blindheit ein mangel oder darbung ist des gesichts.

Derwegen ist klar / das er zwischen der Erbsünde als einen mangel / vnnd zwischen der verderbten natur die solchen mangel hat / vnterscheide.

Dieses kan nimmermehr verleugnet oder vmbgestossen werden. Denn priuatio oder mangel bedeut einen zufelligen schaden / vnnd nicht ein selbstendiges wesen / wie vnser leib vnd Seel sind.

Wer die Erbsünde einen verlust oder schaden heist / derer2. Beweis. eigenschafften so Adam für dem fall in seiner gantzen natur gehabt / derselbe vnterscheidet deutlich / zwischen der verderbten natur vnd der Erbsünde.

Solchs aber thut D. Lutherus Genes. 2. da er sagt / die Erbsünde werde recht oder eigentlich das alles genennet /

derbte natur des menschen ohne allen vnterscheid für die sünde selbst gehalten / als wollen wir in Gottes nahmen vnd durch beystand des heiligen geistes in diesem siebenden theil / das Gegenspiel hieraus erweisen.

Der Herr Ihesus Christus verleihe seine gnade darzu AMEN.

ANfenglich aber ist klar / das wer die Erbsünde eine priuation1. Beweis. oder mangel nennet / derselbe vnterscheidet sie von der natur / so ein selbstendig erschaffen wesen ist.

D. Lutherus Genes. cap. 2. nennet die Erbsünde eine priuation oder mangel der Erbgerechtigkeit gleich wie blindheit ein mangel des gesichts ist. Peccatum originale (spricht er) est amissio iusticiae originalis seu priuatio, sieut caecitas est priuatio visus. Das ist / die Erbsünde ist eine verlierung der Erbgerechtigkeit / oder ein mangel / ein gebrechen gleich wie blindheit ein mangel oder darbung ist des gesichts.

Derwegen ist klar / das er zwischen der Erbsünde als einen mangel / vnnd zwischen der verderbten natur die solchen mangel hat / vnterscheide.

Dieses kan nimmermehr verleugnet oder vmbgestossen werden. Denn priuatio oder mangel bedeut einen zufelligen schaden / vnnd nicht ein selbstendiges wesen / wie vnser leib vnd Seel sind.

Wer die Erbsünde einen verlust oder schaden heist / derer2. Beweis. eigenschafften so Adam für dem fall in seiner gantzen natur gehabt / derselbe vnterscheidet deutlich / zwischen der verderbten natur vnd der Erbsünde.

Solchs aber thut D. Lutherus Genes. 2. da er sagt / die Erbsünde werde recht oder eigentlich das alles genennet /

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[0057] derbte natur des menschen ohne allen vnterscheid für die sünde selbst gehalten / als wollen wir in Gottes nahmen vnd durch beystand des heiligen geistes in diesem siebenden theil / das Gegenspiel hieraus erweisen. Der Herr Ihesus Christus verleihe seine gnade darzu AMEN. ANfenglich aber ist klar / das wer die Erbsünde eine priuation oder mangel nennet / derselbe vnterscheidet sie von der natur / so ein selbstendig erschaffen wesen ist. 1. Beweis. D. Lutherus Genes. cap. 2. nennet die Erbsünde eine priuation oder mangel der Erbgerechtigkeit gleich wie blindheit ein mangel des gesichts ist. Peccatum originale (spricht er) est amissio iusticiae originalis seu priuatio, sieut caecitas est priuatio visus. Das ist / die Erbsünde ist eine verlierung der Erbgerechtigkeit / oder ein mangel / ein gebrechen gleich wie blindheit ein mangel oder darbung ist des gesichts. Derwegen ist klar / das er zwischen der Erbsünde als einen mangel / vnnd zwischen der verderbten natur die solchen mangel hat / vnterscheide. Dieses kan nimmermehr verleugnet oder vmbgestossen werden. Denn priuatio oder mangel bedeut einen zufelligen schaden / vnnd nicht ein selbstendiges wesen / wie vnser leib vnd Seel sind. Wer die Erbsünde einen verlust oder schaden heist / derer eigenschafften so Adam für dem fall in seiner gantzen natur gehabt / derselbe vnterscheidet deutlich / zwischen der verderbten natur vnd der Erbsünde. 2. Beweis. Solchs aber thut D. Lutherus Genes. 2. da er sagt / die Erbsünde werde recht oder eigentlich das alles genennet /

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/57>, abgerufen am 27.11.2024.