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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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nicheer etwa geschwermet haben / vnnd vnser Gegentheil vns auch gerne antichten wolte) sondern durch seinen vngehorsam / durch welchen er sich von Gott abgewand / vnnd darnach solchen greulichen schaden auff seine nachkommen durch die Empfengnis in Mutter leibe angeerbet.

Was nu durch die Empfengnus vnd in derselben in Mutterleibe in die menschliche natur als eine greuliche seuche vnnd innerlicher vnaussprechlicher schade oder verderbung kommen ist / das ist ja vnnd kan auch die menschliche natur ohne allen vnterscheid selbst nicht sein. Die Erbsünde ist solcher gestalt in vnnd durch die Empfengnus in mutterleib in die menschliche natur als ein greulicher schade vnd verderbung kommen. Denn der same daraus wir empfangen werden ist vnrein / vnnd durch die sünde verderbt.

Derwegen ist vnwiedersprechlich war / das sie des menschen substantz / natur / wesen / oder Leib vnnd Seel selbst nicht sey.

8. Grundt.

Abermals spricht Paulus Rom. 7. Die sünde erkandte ich nicht / denn durchs Gesetz / denn ich wuste nichts von der lust / wo das Gesetz nicht hette gesagt: Las dich nicht gelüsten. Da nam aber die sünde vrsach vom Gebot / vnnd erregte in mir allerley lüste etc. Der streit zwischen vns vnd dem Gegentheil ist / ob die Erbsünde ohne allen vnterscheid des verderbten menschen natur Leib vnd Seele selbsten sey / oder / ob auch nach der vorderbung der natur zwischen der Erbsünde vnnd verderbten natur ein vnterscheid sey vnnd bleibe.

Wenn nu S. Pauli meinung gewest / das die verderbete natur / Leib vnnd Seele selbst ohn allen vnterscheid die Erbsünde weren (wie vnser Gegentheil streitet) hette er so deutlich vnnd klar zwischen jhme selbsten / vnd zwischen der

nicheer etwa geschwermet haben / vnnd vnser Gegentheil vns auch gerne antichten wolte) sondern durch seinen vngehorsam / durch welchen er sich von Gott abgewand / vnnd darnach solchen greulichen schaden auff seine nachkommen durch die Empfengnis in Mutter leibe angeerbet.

Was nu durch die Empfengnus vnd in derselben in Mutterleibe in die menschliche natur als eine greuliche seuche vnnd innerlicher vnaussprechlicher schade oder verderbung kommen ist / das ist ja vnnd kan auch die menschliche natur ohne allen vnterscheid selbst nicht sein. Die Erbsünde ist solcher gestalt in vnnd durch die Empfengnus in mutterleib in die menschliche natur als ein greulicher schade vnd verderbung kommen. Denn der same daraus wir empfangen werden ist vnrein / vnnd durch die sünde verderbt.

Derwegen ist vnwiedersprechlich war / das sie des menschen substantz / natur / wesen / oder Leib vnnd Seel selbst nicht sey.

8. Grundt.

Abermals spricht Paulus Rom. 7. Die sünde erkandte ich nicht / denn durchs Gesetz / denn ich wuste nichts von der lust / wo das Gesetz nicht hette gesagt: Las dich nicht gelüsten. Da nam aber die sünde vrsach vom Gebot / vnnd erregte in mir allerley lüste etc. Der streit zwischen vns vnd dem Gegentheil ist / ob die Erbsünde ohne allen vnterscheid des verderbten menschen natur Leib vnd Seele selbsten sey / oder / ob auch nach der vorderbung der natur zwischen der Erbsünde vnnd verderbten natur ein vnterscheid sey vnnd bleibe.

Wenn nu S. Pauli meinung gewest / das die verderbete natur / Leib vnnd Seele selbst ohn allen vnterscheid die Erbsünde weren (wie vnser Gegentheil streitet) hette er so deutlich vnnd klar zwischen jhme selbsten / vnd zwischen der

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/28>, abgerufen am 24.11.2024.