Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.Ja sprechen sie / hiedurch aber wird die Erbsünde gantz vernichtiget / vnd klein gemacht. Antwort / Wer mit der Schrifft worten die Erbsünde beschreibet / der vernichtiget oder verkleinert die sünde nicht. Es were denn / das man dem heiligen Geist selbst / von welchem wir die heilige Schrifft haben / zu messen wolte / das er die Erbsünde verkleinerte. Nu beschreiben wir mit der heiligen Schrifft worten die Erbsünde / das sie ein mangel sey Rom. 3. ein verderbung Rom. 3. vnd was dergleichen wörter mehr sind. Derwegen kan vns das Gegentheil mit grunde der warheit nimmermehr beschüldigen / das wir die Erbsünde verkleinern. Wollen sie aber sagen / wer die Erbsünde ein accidens nenne / der verkleinere sie / wir thun das / Ergo so verkleinern wir die Erbsünde. Darauff geben wir diese bestendige antwort / ErstlichBestendiger beweis / das wir die Erbsünde (ob sie wol ein accidens oder zufelliger schade von vns genent) mit nichten verkleinern / oder geringer machen. das Paulus Rom. 7. die Erbsünde ein adiacens oder ein anhangende sünde nenne / welchs im grunde eben so viel ist / als wenn er sie ein accidens nennete. Vnnd können sie doch derwegen dem Apostel nicht schuld geben / das er die Erbsünde verkleinere. Zum andern / nennets die Epistel an die Hebreer cap. 12. eine anklebende sünde / welchs auch eben soviel ist / als wenn sie die Erbsünde ein accidens hiesse / vnnd dürffen sie derwegen gemelte Epistel der vorkleinerung der Erbsünde nicht belegen. Zum dritten / nennet die Schrifft die Erbsünde ein defect / mangel / verderbung / Rom. 3. welchs wie die Gelerten wissen accidentia oder zufellige scheden sind / vnd nicht eine substantz oder wesen bedeuten / Wer wil aber so küne Ja sprechen sie / hiedurch aber wird die Erbsünde gantz vernichtiget / vnd klein gemacht. Antwort / Wer mit der Schrifft worten die Erbsünde beschreibet / der vernichtiget oder verkleinert die sünde nicht. Es were denn / das man dem heiligen Geist selbst / von welchem wir die heilige Schrifft haben / zu messen wolte / das er die Erbsünde verkleinerte. Nu beschreiben wir mit der heiligen Schrifft worten die Erbsünde / das sie ein mangel sey Rom. 3. ein verderbung Rom. 3. vnd was dergleichen wörter mehr sind. Derwegen kan vns das Gegentheil mit grunde der warheit nimmermehr beschüldigen / das wir die Erbsünde verkleinern. Wollen sie aber sagen / wer die Erbsünde ein accidens nenne / der verkleinere sie / wir thun das / Ergo so verkleinern wir die Erbsünde. Darauff geben wir diese bestendige antwort / ErstlichBestendiger beweis / das wir die Erbsünde (ob sie wol ein accidens oder zufelliger schade von vns genent) mit nichten verkleinern / oder geringer machen. das Paulus Rom. 7. die Erbsünde ein adiacens oder ein anhangende sünde nenne / welchs im grunde eben so viel ist / als wenn er sie ein accidens nennete. Vnnd können sie doch derwegen dem Apostel nicht schuld geben / das er die Erbsünde verkleinere. Zum andern / nennets die Epistel an die Hebreer cap. 12. eine anklebende sünde / welchs auch eben soviel ist / als wenn sie die Erbsünde ein accidens hiesse / vnnd dürffen sie derwegen gemelte Epistel der vorkleinerung der Erbsünde nicht belegen. 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Ja sprechen sie / hiedurch aber wird die Erbsünde gantz vernichtiget / vnd klein gemacht.
Antwort / Wer mit der Schrifft worten die Erbsünde beschreibet / der vernichtiget oder verkleinert die sünde nicht. Es were denn / das man dem heiligen Geist selbst / von welchem wir die heilige Schrifft haben / zu messen wolte / das er die Erbsünde verkleinerte.
Nu beschreiben wir mit der heiligen Schrifft worten die Erbsünde / das sie ein mangel sey Rom. 3. ein verderbung Rom. 3. vnd was dergleichen wörter mehr sind.
Derwegen kan vns das Gegentheil mit grunde der warheit nimmermehr beschüldigen / das wir die Erbsünde verkleinern.
Wollen sie aber sagen / wer die Erbsünde ein accidens nenne / der verkleinere sie / wir thun das / Ergo so verkleinern wir die Erbsünde.
Darauff geben wir diese bestendige antwort / Erstlich das Paulus Rom. 7. die Erbsünde ein adiacens oder ein anhangende sünde nenne / welchs im grunde eben so viel ist / als wenn er sie ein accidens nennete. Vnnd können sie doch derwegen dem Apostel nicht schuld geben / das er die Erbsünde verkleinere.
Bestendiger beweis / das wir die Erbsünde (ob sie wol ein accidens oder zufelliger schade von vns genent) mit nichten verkleinern / oder geringer machen. Zum andern / nennets die Epistel an die Hebreer cap. 12. eine anklebende sünde / welchs auch eben soviel ist / als wenn sie die Erbsünde ein accidens hiesse / vnnd dürffen sie derwegen gemelte Epistel der vorkleinerung der Erbsünde nicht belegen.
Zum dritten / nennet die Schrifft die Erbsünde ein defect / mangel / verderbung / Rom. 3. welchs wie die Gelerten wissen accidentia oder zufellige scheden sind / vnd nicht eine substantz oder wesen bedeuten / Wer wil aber so küne
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/213>, abgerufen am 16.07.2024. |