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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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Aber sie bemühen sich vergeblich / vrsach ist diese / das das wort [fremdsprachliches Material] im griechischen Text nicht eine substantz heisset / sondern eine vngerechtigkeit / oder die gantze discrepantiam / oder wiederspenstigkeit der verderbten natur / innerlich vnnd eusserlich / welcher wegen Gott durchs gesetz die menschliche verderbte natur anklaget.

Vnmüglich ists dem Gegentheil darzu thun / das das wort [fremdsprachliches Material] vngerechtigkeit in der Schrifft für das wort substantz / wesen oder die selbstendige natur des menschen gebraucht werde. Derwegen können sie auch jhre irrige meinung / das die sünde ohne vnterscheid des verderbten menschen natur sey / welche ja ein selbstendiges wesen oder natur ist / nimmermehr daraus beybringen.

Ihr argument damit sie zu prangen pflegen / Sünde ist alles was wieder das gesetz Gottes ist. Die verderbte natur ist wieder das gesetz Gottes. Ergo ist sie ohne vnterscheid selbst die sünde etc. bestehet nicht / darumb das maior dieses arguments cum signo vniuersali nicht passirt: Denn ob wol die verderbte natur dem gesetz zuwider ist / oder widerstrebet / so thut sie doch das nicht / so fern sie eine natur ist von Gott erschaffen / sondern weil sie durch die Erbsünde verderbt ist / vnnd der fleischliche sinn eine feindschafft ist wieder Gott. Rom. 8.

Wenn die natur als eine natur oder ein erschaffen wesen dem gesetz wiederstrebete / so beweisete das Gegentheil etwas. Weil sie aber nicht als eine natur oder ein erschaffen wesen wiederstrebt: sondern dieweil sie durch des Sathans trug vnd list zu fall gebracht vnd verderbt ist / so kan das Gegentheil nichts erhalten / denn das es seine eigene schande vnd gotteslesterung an tag gibt / in dem es die natur / welche auch itzo nach dem fall Gottes ge-

Aber sie bemühen sich vergeblich / vrsach ist diese / das das wort [fremdsprachliches Material] im griechischen Text nicht eine substantz heisset / sondern eine vngerechtigkeit / oder die gantze discrepantiam / oder wiederspenstigkeit der verderbten natur / innerlich vnnd eusserlich / welcher wegen Gott durchs gesetz die menschliche verderbte natur anklaget.

Vnmüglich ists dem Gegentheil darzu thun / das das wort [fremdsprachliches Material] vngerechtigkeit in der Schrifft für das wort substantz / wesen oder die selbstendige natur des menschen gebraucht werde. Derwegen können sie auch jhre irrige meinung / das die sünde ohne vnterscheid des verderbten menschen natur sey / welche ja ein selbstendiges wesen oder natur ist / nimmermehr daraus beybringen.

Ihr argument damit sie zu prangen pflegen / Sünde ist alles was wieder das gesetz Gottes ist. Die verderbte natur ist wieder das gesetz Gottes. Ergo ist sie ohne vnterscheid selbst die sünde etc. bestehet nicht / darumb das maior dieses arguments cum signo vniuersali nicht passirt: Denn ob wol die verderbte natur dem gesetz zuwider ist / oder widerstrebet / so thut sie doch das nicht / so fern sie eine natur ist von Gott erschaffen / sondern weil sie durch die Erbsünde verderbt ist / vnnd der fleischliche sinn eine feindschafft ist wieder Gott. Rom. 8.

Wenn die natur als eine natur oder ein erschaffen wesen dem gesetz wiederstrebete / so beweisete das Gegentheil etwas. Weil sie aber nicht als eine natur oder ein erschaffen wesen wiederstrebt: sondern dieweil sie durch des Sathans trug vnd list zu fall gebracht vnd verderbt ist / so kan das Gegentheil nichts erhalten / deñ das es seine eigene schande vnd gotteslesterung an tag gibt / in dem es die natur / welche auch itzo nach dem fall Gottes ge-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/197>, abgerufen am 22.11.2024.