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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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Thut nu solchs der Sathan / wie sie fürgeben vnnd streiten / so mus er ja jhrem fürgeben nach ein almechtiger Gott vnd Schöpffer sein.

Ist er denn allmechtiger Gott / so kömpts doch endlich dohin / dauon die alten Manicheer geschwermet haben / nemlich das zwene Götter sein. Einer der die gute natur des menschen erschaffen. Der ander / welche die verderbte menschliche natur / so des Gegentheils geticht nach ohne allen vnterscheid selbst die sünde ist / erschaffen. Welchs alles im grund Manicheisch / ja wenn mans sagen soll / teuffelisch ist.

Zum andern / können sie nicht füruber / sie müssen bekennen / das sie mit den alten Manicheern lehren / die Erbsünde sey eine substantz / wie denn Illyricus in secunda parte Clauis schreibet: Si Sathan corrupit substantiam, Ergo etiam quod per eam corruptionem effecit, est substantia. Non genuit autem ille nisi peccatum. Ergo peccatum est substantia. Das ist / so der Sathan die substantz des menschen verderbt hat. So ists gewis / das auch das jenige / so er durch solch verderben gemacht hat / ein substantzoder selbstendig wesen sey. Nu hat er aber nichts gezeuget denn die sünde. Derwegen ist die sünde eine substantz oder ein selbstendiges wesen. Also haben die alten Manicheer auch geleret.

Ob nu das Gegentheil sich damit beschönen wolte / sie brauchten itzo derselben art zu reden nicht mehr / sondern behielten vnd füreten folgende art zu reden: Die Erbsünde ist die verderbte natur selbst / oder die verderbte natur ist selbs ohne vnterscheid die Erbsünde / so ist doch eine art zu reden eben so Manicheisch als die ander. Denn die natur des menschen ist vnnd bleibet eine substantz oder selbstendiges

Thut nu solchs der Sathan / wie sie fürgeben vnnd streiten / so mus er ja jhrem fürgeben nach ein almechtiger Gott vnd Schöpffer sein.

Ist er denn allmechtiger Gott / so kömpts doch endlich dohin / dauon die alten Manicheer geschwermet haben / nemlich das zwene Götter sein. Einer der die gute natur des menschen erschaffen. Der ander / welche die verderbte menschliche natur / so des Gegentheils geticht nach ohne allen vnterscheid selbst die sünde ist / erschaffen. Welchs alles im grund Manicheisch / ja wenn mans sagen soll / teuffelisch ist.

Zum andern / können sie nicht füruber / sie müssen bekennen / das sie mit den alten Manicheern lehren / die Erbsünde sey eine substantz / wie denn Illyricus in secunda parte Clauis schreibet: Si Sathan corrupit substantiam, Ergo etiam quod per eam corruptionem effecit, est substantia. Non genuit autem ille nisi peccatum. Ergo peccatum est substantia. Das ist / so der Sathan die substantz des menschen verderbt hat. So ists gewis / das auch das jenige / so er durch solch verderben gemacht hat / ein substantzoder selbstendig wesen sey. Nu hat er aber nichts gezeuget denn die sünde. Derwegen ist die sünde eine substantz oder ein selbstendiges wesen. Also haben die alten Manicheer auch geleret.

Ob nu das Gegentheil sich damit beschönen wolte / sie brauchten itzo derselben art zu reden nicht mehr / sondern behielten vnd füreten folgende art zu reden: Die Erbsünde ist die verderbte natur selbst / oder die verderbte natur ist selbs ohne vnterscheid die Erbsünde / so ist doch eine art zu reden eben so Manicheisch als die ander. Denn die natur des menschen ist vnnd bleibet eine substantz oder selbstendiges

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[0172] Thut nu solchs der Sathan / wie sie fürgeben vnnd streiten / so mus er ja jhrem fürgeben nach ein almechtiger Gott vnd Schöpffer sein. Ist er denn allmechtiger Gott / so kömpts doch endlich dohin / dauon die alten Manicheer geschwermet haben / nemlich das zwene Götter sein. Einer der die gute natur des menschen erschaffen. Der ander / welche die verderbte menschliche natur / so des Gegentheils geticht nach ohne allen vnterscheid selbst die sünde ist / erschaffen. Welchs alles im grund Manicheisch / ja wenn mans sagen soll / teuffelisch ist. Zum andern / können sie nicht füruber / sie müssen bekennen / das sie mit den alten Manicheern lehren / die Erbsünde sey eine substantz / wie denn Illyricus in secunda parte Clauis schreibet: Si Sathan corrupit substantiam, Ergo etiam quod per eam corruptionem effecit, est substantia. Non genuit autem ille nisi peccatum. Ergo peccatum est substantia. Das ist / so der Sathan die substantz des menschen verderbt hat. So ists gewis / das auch das jenige / so er durch solch verderben gemacht hat / ein substantzoder selbstendig wesen sey. Nu hat er aber nichts gezeuget denn die sünde. Derwegen ist die sünde eine substantz oder ein selbstendiges wesen. Also haben die alten Manicheer auch geleret. Ob nu das Gegentheil sich damit beschönen wolte / sie brauchten itzo derselben art zu reden nicht mehr / sondern behielten vnd füreten folgende art zu reden: Die Erbsünde ist die verderbte natur selbst / oder die verderbte natur ist selbs ohne vnterscheid die Erbsünde / so ist doch eine art zu reden eben so Manicheisch als die ander. Denn die natur des menschen ist vnnd bleibet eine substantz oder selbstendiges

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/172>, abgerufen am 22.11.2024.