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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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welche vnserm fleisch Rom. 7. anhang: sondern derwegen verwerffen sie der Manicheer Irrthumb / weil sie ein selbstendig / sonderbares wesen daraus macheten / welches vnsere natur corrumpiren oder verderben solle / wie Augustinus contra secundinum Manichaeum cap. 12. anzeiget: Certe omnis inter nos discretio est, quod vos substantiam quandam malum esse dicitis, nos vero non substantiam, Das ist / Es ist je aller streit zwischen vns darüber / das jr Manicheer haltet / das das böse eine substantz oder selbstendig wesen sey / wir aber halten / das es keine substantz oder selbstendig wesen sey / Derwegen vns der Manicheer Irrthumb im wenigsten nicht kan zugemessen werden / dieweil wir nicht lehren / das die sünde eine wesentliche / sonderbare / selbstendige verderbung sey / als die Manicheer gehalten / sondern eine accidentalis oder zufellige verderbung oder schade / durch welchen vnsere gantze natur vnnd wesen verderbt ist. Daher August: de moribus Manich: lib. 2. cap. 4. wieder die Manicheer schreibt: Corruptio non est in se ipsa, sed in aliqua substantia, quam corrumpit. Non enim substantia est ipsa corruptio. Ea igitur res, quam corrumpit corruptio, malum non est. Das ist / die verderbung ist nicht in jhr selbst / sondern in einem selbstendigen wesen / welchs durch sie verderbt wird. Denn das wesen ist nicht die verderbung. Derwegen das jenige / welchs die verderbung verderbt / nicht sünde ist.3. Wer da lehre / das die Erbsünde als etwas vnterscheidenes den menschen zu sündigen treibe der sey ein Manicheer.

Zum dritten / geben sie für / wer da lehre / das die Erbsünde als etwas vnterscheidenes den menschen zu sündigen treibe / der sey ein Manicheer / denn also sollen etwa die Manicheer gelehret haben.

Wir (sprechen sie) thun dasselbige. Ergo. Antwort. In der ersten proposition ist dieser betrug anfangs zu

welche vnserm fleisch Rom. 7. anhang: sondern derwegen verwerffen sie der Manicheer Irrthumb / weil sie ein selbstendig / sonderbares wesen daraus macheten / welches vnsere natur corrumpiren oder verderbẽ solle / wie Augustinus contra secundinum Manichaeum cap. 12. anzeiget: Certè omnis inter nos discretio est, quod vos substantiam quandam malum esse dicitis, nos verò non substantiam, Das ist / Es ist je aller streit zwischen vns darüber / das jr Manicheer haltet / das das böse eine substantz oder selbstendig wesen sey / wir aber halten / das es keine substantz oder selbstendig wesen sey / Derwegen vns der Manicheer Irrthumb im wenigsten nicht kan zugemessen werden / dieweil wir nicht lehren / das die sünde eine wesentliche / sonderbare / selbstendige verderbung sey / als die Manicheer gehalten / sondern eine accidentalis oder zufellige verderbung oder schade / durch welchen vnsere gantze natur vnnd wesen verderbt ist. Daher August: de moribus Manich: lib. 2. cap. 4. wieder die Manicheer schreibt: Corruptio non est in se ipsa, sed in aliqua substantia, quam corrumpit. Non enim substantia est ipsa corruptio. Ea igitur res, quam corrumpit corruptio, malum non est. Das ist / die verderbung ist nicht in jhr selbst / sondern in einem selbstendigen wesen / welchs durch sie verderbt wird. Denn das wesen ist nicht die verderbung. Derwegen das jenige / welchs die verderbung verderbt / nicht sünde ist.3. Wer da lehre / das die Erbsünde als etwas vnterscheidenes den menschen zu sündigen treibe der sey ein Manicheer.

Zum dritten / geben sie für / wer da lehre / das die Erbsünde als etwas vnterscheidenes den menschen zu sündigen treibe / der sey ein Manicheer / deñ also sollen etwa die Manicheer gelehret haben.

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[0161] welche vnserm fleisch Rom. 7. anhang: sondern derwegen verwerffen sie der Manicheer Irrthumb / weil sie ein selbstendig / sonderbares wesen daraus macheten / welches vnsere natur corrumpiren oder verderbẽ solle / wie Augustinus contra secundinum Manichaeum cap. 12. anzeiget: Certè omnis inter nos discretio est, quod vos substantiam quandam malum esse dicitis, nos verò non substantiam, Das ist / Es ist je aller streit zwischen vns darüber / das jr Manicheer haltet / das das böse eine substantz oder selbstendig wesen sey / wir aber halten / das es keine substantz oder selbstendig wesen sey / Derwegen vns der Manicheer Irrthumb im wenigsten nicht kan zugemessen werden / dieweil wir nicht lehren / das die sünde eine wesentliche / sonderbare / selbstendige verderbung sey / als die Manicheer gehalten / sondern eine accidentalis oder zufellige verderbung oder schade / durch welchen vnsere gantze natur vnnd wesen verderbt ist. Daher August: de moribus Manich: lib. 2. cap. 4. wieder die Manicheer schreibt: Corruptio non est in se ipsa, sed in aliqua substantia, quam corrumpit. Non enim substantia est ipsa corruptio. Ea igitur res, quam corrumpit corruptio, malum non est. Das ist / die verderbung ist nicht in jhr selbst / sondern in einem selbstendigen wesen / welchs durch sie verderbt wird. Denn das wesen ist nicht die verderbung. Derwegen das jenige / welchs die verderbung verderbt / nicht sünde ist. 3. Wer da lehre / das die Erbsünde als etwas vnterscheidenes den menschen zu sündigen treibe der sey ein Manicheer. Zum dritten / geben sie für / wer da lehre / das die Erbsünde als etwas vnterscheidenes den menschen zu sündigen treibe / der sey ein Manicheer / deñ also sollen etwa die Manicheer gelehret haben. Wir (sprechen sie) thun dasselbige. Ergo. Antwort. In der ersten proposition ist dieser betrug anfangs zu

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/161>, abgerufen am 24.11.2024.