Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.II. Wir leren nicht das die natur durch die Erbsünde vnuerruckt blieben.menschen durch die Erbsünde vnuerruckt oder vnuersehret solten blieben sein. Darumb es vns auch Natur heiligen / Natur preiser etc. schild / aber es thut vns für Gott vnrecht. Denn wir festiglich mit der heiligen Schrifft gleuben / lehren vnnd bekennen / das die gantze menschliche natur / vnnd derselben natürliche krefften / durch die Erbsünde jemmerlich vnd erbermlich vorderbt sind / viel tieffer vnnd mehr als wir menschen vorstehen / oder mit worten aussprechen können / Ephes. 2. Wir waren von natur kinder des zorns / Rom. 8. Fleischlich gesinnet sein / ist eine feindschafft wieder Gott. Matthei am 15. Aus dem hertzen komen arge gedancken etc. Vnd wie die Christliche Kirche singet: Durch Adams fall ist gantz vorderbt / menschlich Natur vnnd wesen / dasselbig gifft ist auff vns geerbt / das wir nicht kondten genesen etc. Also misset es vns auch zu / das wir halten sollen / die Erbsünde sey nur ein angeflogen Accidens oder zufal / so von aussen an der Natur klebe / wie ein schwartz fleck im angesicht / oder eine heßliche farbe an der wand / welche auch leichtlich dauon abgewaschen vnd abgethan werden könne / welchs accidens oder zufelliger schade auch die natur habe gantz vnuorsehret bleiben lassen. Aber es ist auch ein falsch zeugnis. Denn wir gleuben / lehren vnnd bekennen / das die Erbsünde ein solcher schade oder seuche sey / welche durch die gantze natur durchgedrungen / vnnd alle krefften jnnerlich vnd eusserlich zum höchsten vorderbet habe / also das nichts vnuorderbts vnuorseretes vnd mehr am menschen oder an seiner Seele vnnd Leibe jnnerlich vnnd eusserlich geblieben sey / wie kurtz hernacher solle ausgeführet werden / vnd das solcher schade durch kein menschliche krafft / freyen willen / Synergiam / wircken oder that könne geheilet / sondern allein durchs werde vnnd tewre Blut II. Wir leren nicht das die natur durch die Erbsünde vnuerruckt blieben.menschen durch die Erbsünde vnuerruckt oder vnuersehret solten blieben sein. Darumb es vns auch Natur heiligen / Natur preiser etc. schild / aber es thut vns für Gott vnrecht. Denn wir festiglich mit der heiligen Schrifft gleuben / lehren vnnd bekennen / das die gantze menschliche natur / vnnd derselben natürliche krefften / durch die Erbsünde jemmerlich vnd erbermlich vorderbt sind / viel tieffer vnnd mehr als wir menschen vorstehen / oder mit worten aussprechen können / Ephes. 2. Wir waren von natur kinder des zorns / Rom. 8. Fleischlich gesinnet sein / ist eine feindschafft wieder Gott. Matthei am 15. Aus dem hertzen komen arge gedancken etc. Vnd wie die Christliche Kirche singet: Durch Adams fall ist gantz vorderbt / menschlich Natur vnnd wesen / dasselbig gifft ist auff vns geerbt / das wir nicht kondten genesen etc. Also misset es vns auch zu / das wir halten sollen / die Erbsünde sey nur ein angeflogen Accidens oder zufal / so von aussen an der Natur klebe / wie ein schwartz fleck im angesicht / oder eine heßliche farbe an der wand / welche auch leichtlich dauon abgewaschen vnd abgethan werden könne / welchs accidens oder zufelliger schade auch die natur habe gantz vnuorsehret bleiben lassen. Aber es ist auch ein falsch zeugnis. Denn wir gleuben / lehren vnnd bekennen / das die Erbsünde ein solcher schade oder seuche sey / welche durch die gantze natur durchgedrungen / vnnd alle krefften jnnerlich vnd eusserlich zum höchsten vorderbet habe / also das nichts vnuorderbts vnuorseretes vnd mehr am menschen oder an seiner Seele vnnd Leibe jnnerlich vnnd eusserlich geblieben sey / wie kurtz hernacher solle ausgeführet werden / vnd das solcher schade durch kein menschliche krafft / freyen willen / Synergiam / wircken oder that könne geheilet / sondern allein durchs werde vnnd tewre Blut <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0014"/><note place="left">II. Wir leren nicht das die natur durch die Erbsünde vnuerruckt blieben.</note>menschen durch die Erbsünde vnuerruckt oder vnuersehret solten blieben sein. Darumb es vns auch Natur heiligen / Natur preiser etc. schild / aber es thut vns für Gott vnrecht. 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menschen durch die Erbsünde vnuerruckt oder vnuersehret solten blieben sein. Darumb es vns auch Natur heiligen / Natur preiser etc. schild / aber es thut vns für Gott vnrecht. Denn wir festiglich mit der heiligen Schrifft gleuben / lehren vnnd bekennen / das die gantze menschliche natur / vnnd derselben natürliche krefften / durch die Erbsünde jemmerlich vnd erbermlich vorderbt sind / viel tieffer vnnd mehr als wir menschen vorstehen / oder mit worten aussprechen können / Ephes. 2. Wir waren von natur kinder des zorns / Rom. 8. Fleischlich gesinnet sein / ist eine feindschafft wieder Gott. Matthei am 15. Aus dem hertzen komen arge gedancken etc. Vnd wie die Christliche Kirche singet: Durch Adams fall ist gantz vorderbt / menschlich Natur vnnd wesen / dasselbig gifft ist auff vns geerbt / das wir nicht kondten genesen etc.
II. Wir leren nicht das die natur durch die Erbsünde vnuerruckt blieben. Also misset es vns auch zu / das wir halten sollen / die Erbsünde sey nur ein angeflogen Accidens oder zufal / so von aussen an der Natur klebe / wie ein schwartz fleck im angesicht / oder eine heßliche farbe an der wand / welche auch leichtlich dauon abgewaschen vnd abgethan werden könne / welchs accidens oder zufelliger schade auch die natur habe gantz vnuorsehret bleiben lassen.
Aber es ist auch ein falsch zeugnis. Denn wir gleuben / lehren vnnd bekennen / das die Erbsünde ein solcher schade oder seuche sey / welche durch die gantze natur durchgedrungen / vnnd alle krefften jnnerlich vnd eusserlich zum höchsten vorderbet habe / also das nichts vnuorderbts vnuorseretes vnd mehr am menschen oder an seiner Seele vnnd Leibe jnnerlich vnnd eusserlich geblieben sey / wie kurtz hernacher solle ausgeführet werden / vnd das solcher schade durch kein menschliche krafft / freyen willen / Synergiam / wircken oder that könne geheilet / sondern allein durchs werde vnnd tewre Blut
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/14>, abgerufen am 27.07.2024. |