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Kirchner, Timotheus: Gründlicher beständiger Bericht und Widerlegung der kurzen Antwort etlicher Anhaltischer Theologen. Jena, 1587.

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licher Ehren weren / welche der menschlichen Natur Christi in verbo vmb der Persönlichen vereinigung vnnd sitzen zur rechten Gottes willen / der Göttlichen Natur Christi eigenschafften / zuschreiben / so muste Christus selbst Gottlos vnnd ein solcher Reuber sein / Denn er je seiner Menscheit allmechtigen gewalt im Himel vnd auff Erden Matth. 28. zuschreibet. Desgleichen Joh. 6. da er seinem fleisch eine lebendigmachende krafft zueignet. Es muste Johannes der Apostel vnnd Euangelist ein solcher Gottloser mensch vnnd reuber Göttlicher ehren gewest sein / da er dem blut Christi die reinigung von sünden zulegt / welchs freylich eine Göttliche allmechtige krafft ist. Desgleichen der Apostel Paulus vnd alle orthodoxi Patres musten gottlos vndreuber Göttlicher Ehren gewest sein / In dem sie der menschlichn Natur Christi / vmb der Persönlichen vereinigung willen / Göttliche krafft / macht / Herrschafft / ehre der anbetung vnd was der gleichen mehr ist / mit klaren worten zulegen. Derwegen Vigilij wort nicht simpliciter / sondern secundum quid zuuerstehen sein / da er spricht / es sey gottloss was des ewigen Sohns Gottes eigen ist / seinem fleisch oder menscheit zulegen / nemlich wenn es in dem verstande geschicht / wie es die Eutychianer gethan / welche die eigenschafften der Gottheit des Sohns also dem fleisch Christi zuschreiben / das sie hielten / sie weren des fleisches Christi wesentliche Natürliche Eygenschafften worden / welchs falsch vnd vnrecht.

Wenn sie aber der angenommenen Menschlichen Natur Christi also zugeschrieben werden / das sie vmb der Persönlichen vereinigung willen zur gemeinschafft derselben erhaben / wie im gleichnis von der Seelen vnd leibe / vnnd vom feurigen Eysen / welchs stets im feuer ligt etlicher massen furgebildet / So ist es nicht alleine nicht vnrecht oder Gottloss /

licher Ehren weren / welche der menschlichen Natur Christi in verbo vmb der Persönlichen vereinigung vnnd sitzen zur rechten Gottes willen / der Göttlichen Natur Christi eigenschafften / zuschreiben / so muste Christus selbst Gottlos vnnd ein solcher Reuber sein / Denn er je seiner Menscheit allmechtigen gewalt im Himel vnd auff Erden Matth. 28. zuschreibet. Desgleichen Joh. 6. da er seinem fleisch eine lebendigmachende krafft zueignet. Es muste Johannes der Apostel vnnd Euangelist ein solcher Gottloser mensch vnnd reuber Göttlicher ehren gewest sein / da er dem blut Christi die reinigung von sünden zulegt / welchs freylich eine Göttliche allmechtige krafft ist. Desgleichen der Apostel Paulus vnd alle orthodoxi Patres musten gottlos vndreuber Göttlicher Ehren gewest sein / In dem sie der menschlichn Natur Christi / vmb der Persönlichen vereinigung willen / Göttliche krafft / macht / Herrschafft / ehre der anbetung vnd was der gleichen mehr ist / mit klaren worten zulegen. Derwegen Vigilij wort nicht simpliciter / sondern secundum quid zuuerstehen sein / da er spricht / es sey gottloss was des ewigen Sohns Gottes eigen ist / seinem fleisch oder menscheit zulegen / nemlich wenn es in dem verstande geschicht / wie es die Eutychianer gethan / welche die eigenschafften der Gottheit des Sohns also dem fleisch Christi zuschreiben / das sie hielten / sie weren des fleisches Christi wesentliche Natürliche Eygenschafften worden / welchs falsch vnd vnrecht.

Wenn sie aber der angenommenen Menschlichen Natur Christi also zugeschrieben werden / das sie vmb der Persönlichen vereinigung willen zur gemeinschafft derselben erhaben / wie im gleichnis von der Seelen vnd leibe / vnnd vom feurigen Eysen / welchs stets im feuer ligt etlicher massen furgebildet / So ist es nicht alleine nicht vnrecht oder Gottloss /

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[0029] licher Ehren weren / welche der menschlichen Natur Christi in verbo vmb der Persönlichen vereinigung vnnd sitzen zur rechten Gottes willen / der Göttlichen Natur Christi eigenschafften / zuschreiben / so muste Christus selbst Gottlos vnnd ein solcher Reuber sein / Denn er je seiner Menscheit allmechtigen gewalt im Himel vnd auff Erden Matth. 28. zuschreibet. Desgleichen Joh. 6. da er seinem fleisch eine lebendigmachende krafft zueignet. Es muste Johannes der Apostel vnnd Euangelist ein solcher Gottloser mensch vnnd reuber Göttlicher ehren gewest sein / da er dem blut Christi die reinigung von sünden zulegt / welchs freylich eine Göttliche allmechtige krafft ist. Desgleichen der Apostel Paulus vnd alle orthodoxi Patres musten gottlos vndreuber Göttlicher Ehren gewest sein / In dem sie der menschlichn Natur Christi / vmb der Persönlichen vereinigung willen / Göttliche krafft / macht / Herrschafft / ehre der anbetung vnd was der gleichen mehr ist / mit klaren worten zulegen. Derwegen Vigilij wort nicht simpliciter / sondern secundum quid zuuerstehen sein / da er spricht / es sey gottloss was des ewigen Sohns Gottes eigen ist / seinem fleisch oder menscheit zulegen / nemlich wenn es in dem verstande geschicht / wie es die Eutychianer gethan / welche die eigenschafften der Gottheit des Sohns also dem fleisch Christi zuschreiben / das sie hielten / sie weren des fleisches Christi wesentliche Natürliche Eygenschafften worden / welchs falsch vnd vnrecht. Wenn sie aber der angenommenen Menschlichen Natur Christi also zugeschrieben werden / das sie vmb der Persönlichen vereinigung willen zur gemeinschafft derselben erhaben / wie im gleichnis von der Seelen vnd leibe / vnnd vom feurigen Eysen / welchs stets im feuer ligt etlicher massen furgebildet / So ist es nicht alleine nicht vnrecht oder Gottloss /

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründlicher beständiger Bericht und Widerlegung der kurzen Antwort etlicher Anhaltischer Theologen. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_bericht_1587/29>, abgerufen am 27.11.2024.