Kirchner, Timotheus: Gründlicher beständiger Bericht und Widerlegung der kurzen Antwort etlicher Anhaltischer Theologen. Jena, 1587.erwiesen / das Lutherus viel erwente wort / in eines guten freundes buch geschrieieden (welchs doch nicht leicht geschehen wird) könde doch aus demselben nichts anders erhalten werden / den das man in dem artickel vom heiligen Abentmal / von der omnipraesentia nicht disputiren solle / die weil die ware gegenwart des leibes vnd blutes Christi im heiligen Abentmal gnugsam aus den worten der einsetzung kan dargethan vnnd bekrefftiget werden. Denn das Christus seinen leib im heiligen Abentmal gegenwertig austeilen wolle / das kan aus dem articulo de vnione personali nicht docirt werden: Sondern mus einig vnd alleine / aus den verbis institutionis genommen werden / in welchen er seinen willen daruon ausdrücklich erkleret. Darumb auch in ermeltem spruch stehet / es sey viel ein ander ding in dieser sache von der gegenwart des leibes vnnd blutes Christi im Abentmal reden / denn von der omnipraesentia totius Christi apud omnes creaturas, wie denn auch ein ander modus praesentiae corporis Christi ist / im heiligen Abentmal vnd aber ein ander modus praesentiae totius Christi apud creaturas. Fürs sechste / ob auch könde dargethan werden / das D.6 Lutherus gentzlich verboten hinfürter de omnipraesentia torius Chrrsti / zu disputiren / so were doch derhalben noch lange nicht erwiesen / das er seine vorige lehr hierdurch reuocirt vnd als falsch vnd jrrig verworffen. Denn auff diesen foll / giengen Lutheri wort nicht weiter / denn das man sich solcher disputation derwegtn so viel müglich enthalten solte / damit den Sacramentirern nicht vrsach gegeben / von dem heubthandel im heiligen Abentmal / abzuwetchen / die gründe so ex verbis institutionis genommen / anstehen zu lassen / vnnd vnter des von andern sachen zustreiten wie solchs aus seiner grossen bekentnis zuuornemen. erwiesen / das Lutherus viel erwente wort / in eines guten freundes buch geschrieieden (welchs doch nicht leicht geschehen wird) könde doch aus demselben nichts anders erhalten werden / den das man in dem artickel vom heiligen Abentmal / von der omnipraesentia nicht disputiren solle / die weil die ware gegenwart des leibes vnd blutes Christi im heiligen Abentmal gnugsam aus den worten der einsetzung kan dargethan vnnd bekrefftiget werden. Denn das Christus seinen leib im heiligen Abentmal gegenwertig austeilen wolle / das kan aus dem articulo de vnione personali nicht docirt werden: Sondern mus einig vnd alleine / aus den verbis institutionis genommen werden / in welchen er seinen willen daruon ausdrücklich erkleret. Darumb auch in ermeltem spruch stehet / es sey viel ein ander ding in dieser sache von der gegenwart des leibes vnnd blutes Christi im Abentmal reden / denn von der omnipraesentia totius Christi apud omnes creaturas, wie denn auch ein ander modus praesentiae corporis Christi ist / im heiligen Abentmal vnd aber ein ander modus praesentiae totius Christi apud creaturas. Fürs sechste / ob auch könde dargethan werden / das D.6 Lutherus gentzlich verboten hinfürter de omnipraesentia torius Chrrsti / zu disputiren / so were doch derhalben noch lange nicht erwiesen / das er seine vorige lehr hierdurch reuocirt vnd als falsch vnd jrrig verworffen. Denn auff diesen foll / giengen Lutheri wort nicht weiter / denn das man sich solcher disputation derwegtn so viel müglich enthalten solte / damit den Sacramentirern nicht vrsach gegeben / von dem heubthandel im heiligen Abentmal / abzuwetchen / die gründe so ex verbis institutionis genommen / anstehen zu lassen / vnnd vnter des von andern sachen zustreiten wie solchs aus seiner grossen bekentnis zuuornemen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0207"/> erwiesen / das Lutherus viel erwente wort / in eines guten freundes buch geschrieieden (welchs doch nicht leicht geschehen wird) könde doch aus demselben nichts anders erhalten werden / den das man in dem artickel vom heiligen Abentmal / von der omnipraesentia nicht disputiren solle / die weil die ware gegenwart des leibes vnd blutes Christi im heiligen Abentmal gnugsam aus den worten der einsetzung kan dargethan vnnd bekrefftiget werden. Denn das Christus seinen leib im heiligen Abentmal gegenwertig austeilen wolle / das kan aus dem articulo de vnione personali nicht docirt werden: Sondern mus einig vnd alleine / aus den verbis institutionis genommen werden / in welchen er seinen willen daruon ausdrücklich erkleret. Darumb auch in ermeltem spruch stehet / es sey viel ein ander ding in dieser sache von der gegenwart des leibes vnnd blutes Christi im Abentmal reden / denn von der omnipraesentia totius Christi apud omnes creaturas, wie denn auch ein ander modus praesentiae corporis Christi ist / im heiligen Abentmal vnd aber ein ander modus praesentiae totius Christi apud creaturas.</p> <p>Fürs sechste / ob auch könde dargethan werden / das D.<note place="right">6</note> Lutherus gentzlich verboten hinfürter de omnipraesentia torius Chrrsti / zu disputiren / so were doch derhalben noch lange nicht erwiesen / das er seine vorige lehr hierdurch reuocirt vnd als falsch vnd jrrig verworffen.</p> <p>Denn auff diesen foll / giengen Lutheri wort nicht weiter / denn das man sich solcher disputation derwegtn so viel müglich enthalten solte / damit den Sacramentirern nicht vrsach gegeben / von dem heubthandel im heiligen Abentmal / abzuwetchen / die gründe so ex verbis institutionis genommen / anstehen zu lassen / vnnd vnter des von andern sachen zustreiten wie solchs aus seiner grossen bekentnis zuuornemen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0207]
erwiesen / das Lutherus viel erwente wort / in eines guten freundes buch geschrieieden (welchs doch nicht leicht geschehen wird) könde doch aus demselben nichts anders erhalten werden / den das man in dem artickel vom heiligen Abentmal / von der omnipraesentia nicht disputiren solle / die weil die ware gegenwart des leibes vnd blutes Christi im heiligen Abentmal gnugsam aus den worten der einsetzung kan dargethan vnnd bekrefftiget werden. Denn das Christus seinen leib im heiligen Abentmal gegenwertig austeilen wolle / das kan aus dem articulo de vnione personali nicht docirt werden: Sondern mus einig vnd alleine / aus den verbis institutionis genommen werden / in welchen er seinen willen daruon ausdrücklich erkleret. Darumb auch in ermeltem spruch stehet / es sey viel ein ander ding in dieser sache von der gegenwart des leibes vnnd blutes Christi im Abentmal reden / denn von der omnipraesentia totius Christi apud omnes creaturas, wie denn auch ein ander modus praesentiae corporis Christi ist / im heiligen Abentmal vnd aber ein ander modus praesentiae totius Christi apud creaturas.
Fürs sechste / ob auch könde dargethan werden / das D. Lutherus gentzlich verboten hinfürter de omnipraesentia torius Chrrsti / zu disputiren / so were doch derhalben noch lange nicht erwiesen / das er seine vorige lehr hierdurch reuocirt vnd als falsch vnd jrrig verworffen.
6 Denn auff diesen foll / giengen Lutheri wort nicht weiter / denn das man sich solcher disputation derwegtn so viel müglich enthalten solte / damit den Sacramentirern nicht vrsach gegeben / von dem heubthandel im heiligen Abentmal / abzuwetchen / die gründe so ex verbis institutionis genommen / anstehen zu lassen / vnnd vnter des von andern sachen zustreiten wie solchs aus seiner grossen bekentnis zuuornemen.
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Gründlicher beständiger Bericht und Widerlegung der kurzen Antwort etlicher Anhaltischer Theologen. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_bericht_1587/207>, abgerufen am 23.07.2024. |