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Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584.

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girt werden / so ist es doch in der zeit allererst promulgirt / vnd offenbar worden.

Derwegen auch in diesem verstand (ratione decreti non facti, sed patefacti, Das ist / souiel die Offenbarung des ewigen Raths / vnd beschlus betrifft) recht / vnd Christlich gesagt wird / das vnserm Mitler / Versüner / vnd Heiland alles / was zu seinem ampt gehöret (welchs mit nichten allein der angenomenen Natur / söndern der ewigen Person des Worts / die vmb solches ampts willen Mensch ist worden / befohlen / vnd auffgetragen ist) sey in der zeit gegeben / verstehe vnsert halben / obs wol in Gottes Raht von Ewigkeit her beschlossen war. Denn respectu nostri geschicht disfals in der zeit / was respectu Dei von Ewigkeit her vorabscheidet gewesen ist. Wie denn die Herrn Verfasser sich jrer eigen Regel / die sie aus S. Augustino / Fol. Apol. Erf. 62. a.vnd Lombardo in der Erfurdischen Apologien / fol. 62. anziehen / solten allhie erinnert haben / welche leret / das in Gottes Wort offt nach vnser einfalt ein ding als denn / oder zu der zeit heisse geschehen sein / wens offenbar wird. Daher auch der heilige Lerer Athanasius den Spruch S. Petri / Act. 3. Dominum illum, & Christum fecit, quem vos crucifixistis: also erkleret / das es nicht simpliciter, sed secundum quid geredet / vnd zuuerstehen sey. Denn für sich war Christus allezeit der HERR / bey den Menschen aber war es nicht allezeit bekant. Non igitur heic scriptum est, (inquit Athanasius) FECIT eum sibi filium, aut fecit eum sibi Verbum, sed fecit eum Dominum. Idque non simpliciter, sed apud nos, & in medio nostri eum fecit, quod idem est, ac si dixisset, declarauit eum Dominum. Nam illud vocabulum FECIT, quod in fine dicebatur, id sub

girt werden / so ist es doch in der zeit allererst promulgirt / vnd offenbar worden.

Derwegen auch in diesem verstand (ratione decreti non facti, sed patefacti, Das ist / souiel die Offenbarung des ewigen Raths / vnd beschlus betrifft) recht / vnd Christlich gesagt wird / das vnserm Mitler / Versüner / vnd Heiland alles / was zu seinem ampt gehöret (welchs mit nichten allein der angenomenen Natur / söndern der ewigen Person des Worts / die vmb solches ampts willen Mensch ist worden / befohlen / vnd auffgetragen ist) sey in der zeit gegeben / verstehe vnsert halben / obs wol in Gottes Raht von Ewigkeit her beschlossen war. Denn respectu nostri geschicht disfals in der zeit / was respectu Dei von Ewigkeit her vorabscheidet gewesen ist. Wie denn die Herrn Verfasser sich jrer eigen Regel / die sie aus S. Augustino / Fol. Apol. Erf. 62. a.vnd Lombardo in der Erfurdischen Apologien / fol. 62. anziehen / solten allhie erinnert haben / welche leret / das in Gottes Wort offt nach vnser einfalt ein ding als denn / oder zu der zeit heisse geschehen sein / wens offenbar wird. Daher auch der heilige Lerer Athanasius den Spruch S. Petri / Act. 3. Dominum illum, & Christum fecit, quem vos crucifixistis: also erkleret / das es nicht simpliciter, sed secundum quid geredet / vnd zuuerstehen sey. Denn für sich war Christus allezeit der HERR / bey den Menschen aber war es nicht allezeit bekant. Non igitur hîc scriptum est, (inquit Athanasius) FECIT eum sibi filium, aut fecit eum sibi Verbum, sed fecit eum Dominum. Idque non simpliciter, sed apud nos, & in medio nostri eum fecit, quod idem est, ac si dixisset, declarauit eum Dominum. Nam illud vocabulum FECIT, quod in fine dicebatur, id sub

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[78/0082] girt werden / so ist es doch in der zeit allererst promulgirt / vnd offenbar worden. Derwegen auch in diesem verstand (ratione decreti non facti, sed patefacti, Das ist / souiel die Offenbarung des ewigen Raths / vnd beschlus betrifft) recht / vnd Christlich gesagt wird / das vnserm Mitler / Versüner / vnd Heiland alles / was zu seinem ampt gehöret (welchs mit nichten allein der angenomenen Natur / söndern der ewigen Person des Worts / die vmb solches ampts willen Mensch ist worden / befohlen / vnd auffgetragen ist) sey in der zeit gegeben / verstehe vnsert halben / obs wol in Gottes Raht von Ewigkeit her beschlossen war. Denn respectu nostri geschicht disfals in der zeit / was respectu Dei von Ewigkeit her vorabscheidet gewesen ist. Wie denn die Herrn Verfasser sich jrer eigen Regel / die sie aus S. Augustino / vnd Lombardo in der Erfurdischen Apologien / fol. 62. anziehen / solten allhie erinnert haben / welche leret / das in Gottes Wort offt nach vnser einfalt ein ding als denn / oder zu der zeit heisse geschehen sein / wens offenbar wird. Daher auch der heilige Lerer Athanasius den Spruch S. Petri / Act. 3. Dominum illum, & Christum fecit, quem vos crucifixistis: also erkleret / das es nicht simpliciter, sed secundum quid geredet / vnd zuuerstehen sey. Denn für sich war Christus allezeit der HERR / bey den Menschen aber war es nicht allezeit bekant. Non igitur hîc scriptum est, (inquit Athanasius) FECIT eum sibi filium, aut fecit eum sibi Verbum, sed fecit eum Dominum. Idque non simpliciter, sed apud nos, & in medio nostri eum fecit, quod idem est, ac si dixisset, declarauit eum Dominum. Nam illud vocabulum FECIT, quod in fine dicebatur, id sub Fol. Apol. Erf. 62. a.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584, S. 78. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_argument_1584/82>, abgerufen am 27.11.2024.