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Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584.

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stantz seiner ewigen Gottheit: Jenes aber / nach seiner angenomenen Menscheit. Et hoc non credere, dicit esse impium, atque profanun. Das ist: Wer sölchs nicht gleubt (spricht er) der sey gottlos / vnd für keinen Christen zu halten.

Dieser meinung Hugonis de Victore sind wir auch / wie denn kein rechtgleubiger von Christo jemals anders gehalten hat. Dieweil denn der angezogene Spruch / das Christi Leib vmb der persönlichtn vereinigung willen / zugleich an vielen Orten sey / dem vörigen / vnd also der Warheit gantz vnd gar zu wider: so ist leicht zu schliessen / das er mit keinem grunde könne erhalten werden.

Es stehet aber derselbige Spruch Tomo 7. Hugonis glossatoris Cardinalis, welcher gleich hundert Jahr nach Hugone Victorino gelebt hat / nemlich im Jar nach Christi Geburt 1230. Vnd wiewol derselbige Scribent mit sönderlichem fleis (welchs an jm zu loben) der Schrifft obgelegen / hat er doch / wegen albereit eingerissener finsternis / damit er be hafft / des warhafftigen Liechts offtmals gefehlet / vnd fast die gantze heilige Schrifft vertunckelt / durch den quadruplicem sensum Scripturae, da man alles vff viererley weiss glossiret / vnd gedeutet / wie an obgemeltem blat Collationis orthodoxae ferner erkleret ist.

Man siehet aber wol / das die Herrn Verfasser den autorem selbst nicht angesehen / sondern etwan aus der jhrigen Registern / darinn solche / vnd andere Sprüchlein hauffenweis / one verstande zusammen geworffen sind / abgeschrieben / vnd heraus gezwackt. Darumb sie nicht allein des autoris, sondern auch des capitels gefehlt: ja die wort selbst / nicht wie sie für sich lauten / sondern wie sie jnen

stantz seiner ewigen Gottheit: Jenes aber / nach seiner angenomenen Menscheit. Et hoc nõ credere, dicit esse impium, atque profanũ. Das ist: Wer sölchs nicht gleubt (spricht er) der sey gottlos / vnd für keinen Christen zu halten.

Dieser meinung Hugonis de Victore sind wir auch / wie denn kein rechtgleubiger von Christo jemals anders gehalten hat. Dieweil denn der angezogene Spruch / das Christi Leib vmb der persönlichtn vereinigung willen / zugleich an vielen Orten sey / dem vörigen / vnd also der Warheit gantz vnd gar zu wider: so ist leicht zu schliessen / das er mit keinem grunde könne erhalten werden.

Es stehet aber derselbige Spruch Tomo 7. Hugonis glossatoris Cardinalis, welcher gleich hundert Jahr nach Hugone Victorino gelebt hat / nemlich im Jar nach Christi Geburt 1230. Vnd wiewol derselbige Scribent mit sönderlichem fleis (welchs an jm zu loben) der Schrifft obgelegen / hat er doch / wegen albereit eingerissener finsternis / damit er be hafft / des warhafftigen Liechts offtmals gefehlet / vnd fast die gantze heilige Schrifft vertunckelt / durch den quadruplicem sensum Scripturae, da man alles vff viererley weiss glossiret / vnd gedeutet / wie an obgemeltem blat Collationis orthodoxae ferner erkleret ist.

Man siehet aber wol / das die Herrn Verfasser den autorem selbst nicht angesehen / sondern etwan aus der jhrigen Registern / darinn solche / vnd andere Sprüchlein hauffenweis / one verstande zusammen geworffen sind / abgeschrieben / vnd heraus gezwackt. Darumb sie nicht allein des autoris, sondern auch des capitels gefehlt: ja die wort selbst / nicht wie sie für sich lauten / sondern wie sie jnen

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[500/0504] stantz seiner ewigen Gottheit: Jenes aber / nach seiner angenomenen Menscheit. Et hoc nõ credere, dicit esse impium, atque profanũ. Das ist: Wer sölchs nicht gleubt (spricht er) der sey gottlos / vnd für keinen Christen zu halten. Dieser meinung Hugonis de Victore sind wir auch / wie denn kein rechtgleubiger von Christo jemals anders gehalten hat. Dieweil denn der angezogene Spruch / das Christi Leib vmb der persönlichtn vereinigung willen / zugleich an vielen Orten sey / dem vörigen / vnd also der Warheit gantz vnd gar zu wider: so ist leicht zu schliessen / das er mit keinem grunde könne erhalten werden. Es stehet aber derselbige Spruch Tomo 7. Hugonis glossatoris Cardinalis, welcher gleich hundert Jahr nach Hugone Victorino gelebt hat / nemlich im Jar nach Christi Geburt 1230. Vnd wiewol derselbige Scribent mit sönderlichem fleis (welchs an jm zu loben) der Schrifft obgelegen / hat er doch / wegen albereit eingerissener finsternis / damit er be hafft / des warhafftigen Liechts offtmals gefehlet / vnd fast die gantze heilige Schrifft vertunckelt / durch den quadruplicem sensum Scripturae, da man alles vff viererley weiss glossiret / vnd gedeutet / wie an obgemeltem blat Collationis orthodoxae ferner erkleret ist. Man siehet aber wol / das die Herrn Verfasser den autorem selbst nicht angesehen / sondern etwan aus der jhrigen Registern / darinn solche / vnd andere Sprüchlein hauffenweis / one verstande zusammen geworffen sind / abgeschrieben / vnd heraus gezwackt. Darumb sie nicht allein des autoris, sondern auch des capitels gefehlt: ja die wort selbst / nicht wie sie für sich lauten / sondern wie sie jnen

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584, S. 500. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_argument_1584/504>, abgerufen am 28.11.2024.