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Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584.

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Rechten / vnd der algemeinen erfarung im gantzen menschlichen Geschlecht zu wider sey / das eines dings eigenschafft / dadurchs von einem andern mit der that vnterschieden wird / zugleich desselbigen eigen bleiben / vnd doch dem andern / von dem es hiedurch vnterschieden wird / in der that mitgetheilt / vnd also allen beiden gemein werden sol.

Denn das hiesse zugleich ja / vnd nein / oder schwartz / vnd weis von einem dinge reden: Ja wider alle beschriebene / vnd natürliche Recht die vnterschiedung der graden / vnd Ordnung der Empter / sampt der eigenthümbligkeit der gütter / wie dieselbige im siebenden Gebot weislich von Gott selbst versehen / vnd bestettigt ist / auffheben / vnd ein viehische gemeinschafft aller ding im menschlichen leben / vff gut widerteufferisch anrichten / vnd alle Gerechtigkeit / so wol der vnterschiedenen Stenden in der weltlichen Policey / als in Handel / vnd Wandel / oder keuffen / vnd verkeuffen (welchs alles vff dem vnterscheid stehet inter meum, & tuun, dz / was eigen ist / nicht für gemein / noch was gemein ist / für eigen gehalten werde) auff einmal vmbstossen. Dadurch die Regel des HERrn selbst fallen müste / Matth. 22. Gebt dem Keiser / was des Keisers ist / vnd Gott / was Gottes ist.

So können auch vnser Antagonisten nichts bestendigs dawider auffbringen / sondern ergreiffen jhre petitionemFol. Apol. Erf. 92. b. principij: Es sey ein anders / Realis distinctio naturarum, & essentialium proprietatum in persona Christi; vnd ein anders / Realis communicatio Maiestatis diuinae in persona Christi. Brauchen also die Sophisterey ex fallacia aequiuocationis, mit der prechtigen Rede / von der warhafftigen mittheilung der göttlichen Maiestet in der Person Christi: damit es der einfaltige hauff jhrer blinden

Rechten / vnd der algemeinen erfarung im gantzen menschlichen Geschlecht zu wider sey / das eines dings eigenschafft / dadurchs von einem andern mit der that vnterschieden wird / zugleich desselbigen eigen bleiben / vnd doch dem andern / von dem es hiedurch vnterschieden wird / in der that mitgetheilt / vnd also allen beiden gemein werden sol.

Denn das hiesse zugleich ja / vnd nein / oder schwartz / vnd weis von einem dinge reden: Ja wider alle beschriebene / vnd natürliche Recht die vnterschiedung der graden / vnd Ordnung der Empter / sampt der eigenthümbligkeit der gütter / wie dieselbige im siebenden Gebot weislich von Gott selbst versehen / vnd bestettigt ist / auffheben / vnd ein viehische gemeinschafft aller ding im menschlichen leben / vff gut widerteufferisch anrichten / vnd alle Gerechtigkeit / so wol der vnterschiedenen Stenden in der weltlichen Policey / als in Handel / vnd Wandel / oder keuffen / vñ verkeuffẽ (welchs alles vff dem vnterscheid stehet inter meum, & tuũ, dz / was eigen ist / nicht für gemein / noch was gemein ist / für eigen gehalten werde) auff einmal vmbstossen. Dadurch die Regel des HERrn selbst fallen müste / Matth. 22. Gebt dem Keiser / was des Keisers ist / vnd Gott / was Gottes ist.

So können auch vnser Antagonisten nichts bestendigs dawider auffbringen / sondern ergreiffen jhre petitionemFol. Apol. Erf. 92. b. principij: Es sey ein anders / Realis distinctio naturarum, & essentialium proprietatum in persona Christi; vnd ein anders / Realis communicatio Maiestatis diuinae in persona Christi. Brauchen also die Sophisterey ex fallacia aequiuocationis, mit der prechtigen Rede / von der warhafftigen mittheilung der göttlichen Maiestet in der Person Christi: damit es der einfaltige hauff jhrer blinden

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[317/0321] Rechten / vnd der algemeinen erfarung im gantzen menschlichen Geschlecht zu wider sey / das eines dings eigenschafft / dadurchs von einem andern mit der that vnterschieden wird / zugleich desselbigen eigen bleiben / vnd doch dem andern / von dem es hiedurch vnterschieden wird / in der that mitgetheilt / vnd also allen beiden gemein werden sol. Denn das hiesse zugleich ja / vnd nein / oder schwartz / vnd weis von einem dinge reden: Ja wider alle beschriebene / vnd natürliche Recht die vnterschiedung der graden / vnd Ordnung der Empter / sampt der eigenthümbligkeit der gütter / wie dieselbige im siebenden Gebot weislich von Gott selbst versehen / vnd bestettigt ist / auffheben / vnd ein viehische gemeinschafft aller ding im menschlichen leben / vff gut widerteufferisch anrichten / vnd alle Gerechtigkeit / so wol der vnterschiedenen Stenden in der weltlichen Policey / als in Handel / vnd Wandel / oder keuffen / vñ verkeuffẽ (welchs alles vff dem vnterscheid stehet inter meum, & tuũ, dz / was eigen ist / nicht für gemein / noch was gemein ist / für eigen gehalten werde) auff einmal vmbstossen. Dadurch die Regel des HERrn selbst fallen müste / Matth. 22. Gebt dem Keiser / was des Keisers ist / vnd Gott / was Gottes ist. So können auch vnser Antagonisten nichts bestendigs dawider auffbringen / sondern ergreiffen jhre petitionem principij: Es sey ein anders / Realis distinctio naturarum, & essentialium proprietatum in persona Christi; vnd ein anders / Realis communicatio Maiestatis diuinae in persona Christi. Brauchen also die Sophisterey ex fallacia aequiuocationis, mit der prechtigen Rede / von der warhafftigen mittheilung der göttlichen Maiestet in der Person Christi: damit es der einfaltige hauff jhrer blinden Fol. Apol. Erf. 92. b.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584, S. 317. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_argument_1584/321>, abgerufen am 18.12.2024.