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Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584.

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trostreichen vrsach willen / ists keine Ketzerey / wenn wir mit der alten rechtgleubigen Kirchen sagen / vnd bekennen / das Christius seinem ampt nach (welchs er gutwillig mit sönderlicher reuerentz / vnd ehrerbietung gegen seinem ewigen Vater / als der Mitler / zu vnserm heil / vnd trost / auff sich genomen) kleiner sey / denn der / bey welchem er vmb vnser versönung bittet / ob er wol mit demselbigen einerley Natur / Maiestet / herrligkeit / vnd almacht in ewigkeit behelt. Sintemal auch ein Mensch bey seines gleichen für einen andern intercediren / oder bitten kan / ohne abbruch seines gleichmessigen gewalts / vnd ansehens.

Wie denn solchs Basilius Magnus mit einem feinen gleichnis erkleret: Demus enim (inquit) duos REGES pares esse, ac potestatem eandem habere: praefectum vero quendam, vel ducem ambos offendisse. Horumque alterum, prius admittentem offendentis supplicationem, petere a regni socio, vti cum illo redeat in gratiam. Num putabimus hoc imminuere dignitatem petentis? Nequaquam. Bißher Basilius.

Petri Lombardi Spruch / lib. 3. Distinct. 14. aus Ambrosio vber den Euangelisten Lucam / das die Person Christi / in quantum facta est hominis persona, in der zeit empfangen / was sie als die Person des Worts / von ewigkeit gehabt (welchen wir in vnser Apologia pag. 319. angezogen haben / die Regel damit zu erkleren / das der Son Mariae aus gnaden hab alles / was der Son GottesFol. Apol. Erf. 87. b. von Natur hat) wolten sie gern verwerffen / bringen aber nichts dawider auff / derwegen wirs auch dabey beruhen lassen.

trostreichen vrsach willen / ists keine Ketzerey / wenn wir mit der alten rechtgleubigen Kirchen sagen / vnd bekennen / das Christius seinem ampt nach (welchs er gutwillig mit sönderlicher reuerentz / vnd ehrerbietung gegen seinem ewigen Vater / als der Mitler / zu vnserm heil / vnd trost / auff sich genomen) kleiner sey / denn der / bey welchem er vmb vnser versönung bittet / ob er wol mit demselbigen einerley Natur / Maiestet / herrligkeit / vnd almacht in ewigkeit behelt. Sintemal auch ein Mensch bey seines gleichen für einen andern intercediren / oder bitten kan / ohne abbruch seines gleichmessigen gewalts / vnd ansehens.

Wie denn solchs Basilius Magnus mit einem feinen gleichnis erkleret: Demus enim (inquit) duos REGES pares esse, ac potestatem eandem habere: praefectum verò quendam, vel ducem ambos offendisse. Horumque alterum, prius admittentem offendentis supplicationem, petere à regni socio, vti cum illo redeat in gratiam. Num putabimus hoc imminuere dignitatem petentis? Nequaquam. Bißher Basilius.

Petri Lombardi Spruch / lib. 3. Distinct. 14. aus Ambrosio vber den Euangelisten Lucam / das die Person Christi / in quantum facta est hominis persona, in der zeit empfangen / was sie als die Person des Worts / von ewigkeit gehabt (welchen wir in vnser Apologia pag. 319. angezogen haben / die Regel damit zu erkleren / das der Son Mariae aus gnaden hab alles / was der Son GottesFol. Apol. Erf. 87. b. von Natur hat) wolten sie gern verwerffen / bringen aber nichts dawider auff / derwegen wirs auch dabey beruhen lassen.

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[257/0261] trostreichen vrsach willen / ists keine Ketzerey / wenn wir mit der alten rechtgleubigen Kirchen sagen / vnd bekennen / das Christius seinem ampt nach (welchs er gutwillig mit sönderlicher reuerentz / vnd ehrerbietung gegen seinem ewigen Vater / als der Mitler / zu vnserm heil / vnd trost / auff sich genomen) kleiner sey / denn der / bey welchem er vmb vnser versönung bittet / ob er wol mit demselbigen einerley Natur / Maiestet / herrligkeit / vnd almacht in ewigkeit behelt. Sintemal auch ein Mensch bey seines gleichen für einen andern intercediren / oder bitten kan / ohne abbruch seines gleichmessigen gewalts / vnd ansehens. Wie denn solchs Basilius Magnus mit einem feinen gleichnis erkleret: Demus enim (inquit) duos REGES pares esse, ac potestatem eandem habere: praefectum verò quendam, vel ducem ambos offendisse. Horumque alterum, prius admittentem offendentis supplicationem, petere à regni socio, vti cum illo redeat in gratiam. Num putabimus hoc imminuere dignitatem petentis? Nequaquam. Bißher Basilius. Petri Lombardi Spruch / lib. 3. Distinct. 14. aus Ambrosio vber den Euangelisten Lucam / das die Person Christi / in quantum facta est hominis persona, in der zeit empfangen / was sie als die Person des Worts / von ewigkeit gehabt (welchen wir in vnser Apologia pag. 319. angezogen haben / die Regel damit zu erkleren / das der Son Mariae aus gnaden hab alles / was der Son Gottes von Natur hat) wolten sie gern verwerffen / bringen aber nichts dawider auff / derwegen wirs auch dabey beruhen lassen. Fol. Apol. Erf. 87. b.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584, S. 257. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_argument_1584/261>, abgerufen am 25.11.2024.